Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates wünscht sich zwar durchaus eine Stärkung der Konkordanz und des Kollegialitätsprinzips im Bundesrat. Sie betrachtet aber die von Nationalrätin Christa Markwalder (FDP/BE) vorgeschlagene Wahl des Bundesrates auf einer unveränderbaren Liste nicht als taugliches Mittel, sondern vielmehr als einen unerwünschten Schritt in Richtung Konkurrenzsystem.

Die Kommission beantragt dem Rat mit 14:8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative (05.444 Pa.Iv. Markwalder Bär. Für mehr Zusammenhalt und Kohärenz im Bundesrat) keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt eine Änderung des Verfahrens bei den Gesamterneuerungswahlen des Bundesrates, wonach die Mitglieder der Bundesversammlung zwischen unveränderbaren Listen, welche von 30 Abgeordneten eingereicht werden können, auswählen. Diejenigen Parteien, die zusammen eine Liste präsentieren, würden voraussichtlich auch ein Regierungsprogramm aufstellen. Die SPK befürchtet, dass dieses Wahlverfahren zu einem parlamentarischen Konkurrenzsystem führt: Die Mitglieder der Bundesversammlung wählen nicht mehr die einzelnen Mitglieder des Bundesrates, sondern müssen sich für ein Team entscheiden, welches voraussichtlich eine bestimmte politische Richtung repräsentiert. Allerdings hat die Initiantin den parlamentarischen Entscheidungsprozess und die Volksrechte ausser Acht gelassen: Es bleibt offen, wie ein einheitlicherer und deshalb politisch weniger breit abgestützter Bundesrat seine Vorlagen im Parlament und vor dem Volk durchbringen will. Will man die Initiative zu Ende denken, dann müsste nicht nur das Wahlverfahren geändert werden, sondern es müssten auch neue Elemente im Verhältnis zwischen Parlament und Regierung eingeführt werden wie zum Beispiel die „Vertrauensfrage" und das „Misstrauensvotum".

In diese Richtung will die SPK jedoch nicht gehen. Sie erachtet das Konkordanzsystem als das für die schweizerischen Verhältnisse geeignete System. Vielmehr müsste geprüft werden, wie das Konkordanzsystem und das Kollegialprinzip in der Regierung gestärkt werden könnten. Die SPK will an einer nächsten Sitzung solche Vorschläge prüfen.

Eine Minderheit ist der Ansicht, dass die Schweiz nur mit dem von ihr vorgeschlagenen Verfahren eine funktionsfähige Regierung erhalten könne, in der die Mitglieder zusammen- und nicht gegeneinander arbeiten. Das Parlament sollte deshalb Personen wählen können, die bereit sind, gemeinsam eine Regierung zu bilden.

Die Amtsdauer der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates soll von vier auf fünf Jahre verlängert werden. Die SPK hat einer parlamentarischen Initiative von Nationalrat Chevrier (C/VS) mit 14:6 Stimmen bei einer Enthaltung Folge gegeben (06.415 Pa.Iv. Chevrier. Mehr Wirksamkeit, weniger Wahltaktik). Eine fünfjährige Legislaturdauer, wie sie auch mehrere europäische Länder sowie die Kantone Freiburg und Waadt bereits kennen, vermindert den Einfluss wahltaktischer Überlegungen auf die Tätigkeit der Ratsmitglieder und fördert damit die Qualität und Effizienz der Gesetzgebungsarbeit. Ein Demokratieabbau ist nicht zu befürchten: Anders als in repräsentativen Demokratien kann das Volk in der Schweiz nicht nur mit der periodischen Wahl des Parlaments, sondern auch während der laufenden Legislaturperiode mit Abstimmungen über Sachvorlagen auf die Politik Einfluss nehmen.

Die Kommissionsminderheit sieht als zentrale Aufgabe der Parlamentsmitglieder die Vertretung der Interessen ihrer Wählerinnen und Wähler: Die Gewählten sollen daher durchaus ihre Tätigkeit auf die Wahlen ausrichten und nicht fern vom Volk politisieren. Abgesehen davon rechtfertige der mutmassliche geringe Effizienzgewinn kaum den Aufwand für eine Verfassungsrevision auf Bundesebene, welche fast zwangsläufig auch analoge Verfassungsänderungen in den meisten Kantonen nach sich ziehen dürfte.

Bevor eine Vorlage ausgearbeitet werden kann, muss auch die Schwesterkommission des Ständerates der Initiative noch zustimmen.

Nur knapp abgelehnt mit 9:8 Stimmen bei zwei Enthaltungen wurde die parlamentarische Initiative von Roger Nordmann (SP, VD) (06.406 Transparenz bei der Finanzierung der politischen Parteien, der Lobbyorganisationen und der Wahl- und Abstimmungskampagnen). Die Initiative verlangt eine rechtliche Bestimmung, welche die politischen Parteien, Kampagnenkomitees, Lobbyorganisationen, ähnliche Institutionen sowie die Wahlkandidatinnen und Wahlkandidaten dazu verpflichtet, ihre Finanzierungsquellen offen zu legen.

Das Anliegen der Transparenz stiess zwar in der Kommission auf Sympathie. Allerdings sah die Mehrheit beträchtliche Umsetzungsschwierigkeiten. Es stellen sich schwierige Definitionsfragen wie zum Beispiel die rechtliche Umschreibung einer „Lobbyorganisation". Zudem wären die Umgehungsmöglichkeiten mit keiner Regelung zu verhindern. Dies haben bereits frühere Bemühungen der SPK um eine solche Regelung gezeigt. Für die Minderheit der Kommission ist die Möglichkeit der Umgehung einer Regelung jedoch kein Argument, auf eine solche zu verzichten. Die Minderheit hätte deshalb gerne einen weiteren Versuch zur Statuierung einer Offenlegungspflicht unternommen.

Noch nicht entschieden hat die Kommission, ob politische Parteien für ihre Leistungen entschädigt werden sollen. Die Beschlussfassung zur parlamentarischen Initiative von Hans-Jürg Fehr (SP, SH) (06.407 Abgeltung von unverzichtbaren Leistungen der politischen Parteien) wurde verschoben, bis der SPK Vorschläge zur Umsetzung der Initiative von Andreas Gross (SP, ZH) „Faire Abstimmungskampagnen" (03.436) vorliegen.

Die Kommission tagte am 17./18. August 2006 in Bern unter der Leitung ihres Präsidenten Andreas Gross (SP/ZH).

Bern, 18.08.2006    Parlamentsdienste