Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) hat den Europabericht 2006 des Bundesrates (06.064) zur Kenntnis genommen. Die Kommission ist sich einig, dass der Bericht eine sorgfältige Auslegeordnung in Bezug auf die Europapolitik der Schweiz bietet. Im Verlauf der Diskussion haben sich zwei Positionen herauskristallisiert. Die Kommissionsmehrheit stimmt den Schlussfolgerungen des Berichtes zu, dass der bilaterale Weg und dessen Ausbau unter den gegenwärtigen Bedingungen die optimale Lösung für die Regelung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU darstellt. Ferner wird begrüsst, dass der Bundesrat von der ideologischen Fragestellung des EU-Beitritts Abstand genommen hat und einen pragmatischen Ansatz bevorzugt.
Die Kommissionsminderheit vermisst im Bericht eine zukunftsgerichtete Vision. Nach ihrer Auffassung weist der Bundesrat zu wenig auf die problematischen Seiten des bilateralen Wegs hin, namentlich auf die fehlende Mitentscheidung und die Unsicherheit, zukünftig weitere bilaterale Verträge mit einer auf 25 oder mehr Mitgliedstaaten erweiterten Europäischen Union abschliessen zu können.
Ferner hat die Kommission die Diskussion über die Situation im Nahen Osten und die Politik die Schweiz weiter geführt. Grundsätzlich unterstützt die Kommission diese Politik, sofern diese weiterhin auf einer ausgewogenen Beurteilung der Ereignisse vor Ort unter völkerrechtlichen Gesichtspunkten, auf der Vermittlerrolle der Schweiz sowie auf der humanitären Hilfe beruht.
Zudem liess sich die APK-N über die Schweizer Projekte im besetzten palästinensischen Gebiet im Bereich der humanitären Hilfe sowie der Entwicklungshilfe ausführlich informieren. Die Schweizer Unterstützungsgelder für Palästina sind in den Augen der Kommission notwendig, um die dramatische Situation der Bevölkerung zu lindern.
Mit 14 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission einen Antrag für eine Motion der Kommission abgelehnt, welche verlangte, dass die Schweiz auf die militärische Zusammenarbeit und den Waffenhandel mit Israel nach Ablauf der geltenden Verträge verzichtet.
Die Situation im Irak wurde ebenfalls thematisiert. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Möglichkeiten, die sich der Schweiz bieten, einen Beitrag zur Befriedung des Landes zu leisten. In den Augen der Kommission ist dabei die humanitäre Hilfe besonders wertvoll.
Die Kommission diskutierte die Pläne des Aussendepartements in Bezug auf die Reorganisation des konsularischen Netzes der Schweiz. Die Kommission ist sich einig, dass eine effizientere Gestaltung des Netzes nötig ist, insbesondere mit Blick auf die im Frühjahr aufgetretenen Probleme im Visa-Bereich.
Unter den aussenwirtschaftlichen Aktualitäten erörterte die APK-N die Folgen der Anpassung der schweizerischen Gesetzgebung an das EU-Recht im Bereich der Landwirtschaft anhand des Beispiels der Verfütterung von Speiseresten an Tiere. Die Abgabe von Speiseresten an Tiere würde gemäss dem im Veterinärabkommen zwischen der Schweiz und der EU enthaltenen Äquivalenzprinzip verboten. Ferner diskutierte die APK-N die Exportrisikogarantie für das neue Ilisu Staudamm-Projekt in der Südtürkei.
Die Mehrheit der Kommission stimmte einem Antrag zu, welcher mehrere Massnahmen enthält, die dem Parlament einen regelmässigen Überblick über die Umsetzung internationaler Verpflichtungen der Schweiz im Bereich der Menschenrechte ermöglichen soll. Dem Bundesrat wird unter anderem aufgetragen, die Aussenpolitischen Kommissionen direkt über die Unterzeichnung neuer Abkommen einschliesslich des inländischen Ratifizierungsprozesses zu informieren. Zudem soll den APKs regelmässig eine aktualisierte Liste aller Staatenberichte der internationalen Organe zur Schweiz einschliesslich der Berichte der Schweiz zuhanden dieser Organe vorgelegt werden.
Die Kommission hat am 11./12. September 2006 unter dem Vorsitz von Luzi Stamm (SVP/AG) und im Beisein der Bundesrätinnen Micheline Calmy-Rey und Doris Leuthard in Bern getagt.
Bern,
12.09.2006 Parlamentsdienste