Mit der Umsetzung des Bundesgerichtsgesetzes und der Teilintegration des Eidgenössischen Versicherungsgerichts kommen auf das Bundesgericht gewichtige organisatorische Aufgaben zu. Deren Leitung wird hauptsächlich der neuen Verwaltungskommission, bestehend aus dem Präsidenten, der Vizepräsidentin und einem weiteren Richter, obliegen. Die Verwaltungskommission wird zudem für die Personal- und Budgetplanung des Bundesgerichts zuständig sein und für rund 300 Mitarbeitende - darunter 38 Richter und Richterinnen sowie rund 120 Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen - die oberste Verantwortung tragen. Führungs- und Managementaufgaben werden im Vergleich zu heute zu einem noch zentraleren Bestandteil der Aufgaben des Gerichtspräsidiums. Aus Sicht der Kommission ist es entscheidend, dass diese neu geschaffenen Strukturen für die Führung des Bundesgerichts auch personell optimal umgesetzt werden. Die Kommission misst der erstmaligen Wahl des Präsidiums und des Vizepräsidiums des neuen Bundesgerichts deshalb grosse Bedeutung zu und versteht sie auch als Zeichen eines Neubeginns.
Bereits im vergangenen Juni setzte die Gerichtskommission eine Subkommission ein, die mit dem Bundesgericht das Gespräch suchte und sich über die Anforderungen an das künftige Präsidium austauschte. Kommission und Bundesgericht waren sich einig, dass Führungseignung und -erfahrung bei der Auswahl von Präsidiumskandidaten das zentrale Kriterium sein sollten, demgegenüber andere Kriterien wie Geschlecht, Sprache und Amtsalter in den Hintergrund treten sollten. Das Bundesgericht und die Kommission legten ferner beiderseits Wert auf ein einvernehmliches Wahlvorbereitungsverfahren und einen konsensualen Wahlvorschlag.
Am 30. August 2006 hörte das Plenum der Gerichtskommission die vom Bundesgericht gemeldeten Interessenten - Herrn Bernard Corboz, Herrn Arthur Aeschlimann und Frau Susanne Leuzinger-Naef - an. Im Zentrum dieser Gespräche standen Fragen zur Führung des Bundesgericht und der Zusammenarbeit zwischen Bundesgericht und Parlament. Die Kommission hatte somit Gelegenheit, sich mit den diesbezüglichen Vorstellungen der Kandidaten bekannt zu machen und erachtete alle drei als wählbar. Um das Vorschlagsrecht des Bundesgerichts nicht zu beeinträchtigen, verzichtete die Kommission darauf, gegenüber dem Gericht Empfehlungen zu den angehörten Personen abzugeben.
Am 11. September verabschiedete das Plenum der Richter des Bundesgerichts und des Eidgenössischen Versicherungsgerichts seinen Wahlvorschlag. Die Gerichtskommission schloss sich heute diesem Vorschlag an und schlägt der Bundesversammlung vor, Herrn Arthur Aeschlimann als Präsidenten und Frau Susanne Leuzinger-Naef als Vizepräsidentin des Bundesgerichts zu wählen. Die Wahl findet am 4. Oktober statt.
Die Kommission tagte am 20. September 2006 unter dem Vorsitz von Nationalrat Erwin Jutzet (SP/FR) in Flims.
Bern,
20.09.2006 Parlamentsdienste