Umsetzung der Armee XXI im Bereich der Ausbildung
Fast drei Jahre nach dem Inkrafttreten der Armeereform XXI hat die Geschäftsprüfungs-kommission des Nationalrates (GPK-N) einen Bericht über die Umsetzung der Armeereform im Bereich der Ausbildung verabschiedet. In diesem Bericht betont die GPK-N, dass mit der Armee XXI zahlreiche Verbesserungen aus Sicht der Rekruten eingeführt wurden. So hat sich die Qualität der Ausbildung stark verbessert, es gibt mehr freiwillige Anwärter auf eine Kaderfunktion und das neue Rekrutierungssystem funktioniert insgesamt zur Zufriedenheit sämtlicher Beteiligter.
Die GPK-N betont allerdings auch, dass es grosse Probleme bezüglich der Situation der für die Ausbildung engagierten Berufs- und Zeitmilitärs gibt. Die Kommission kommt zum Schluss, dass den Berufsmilitärs heute praktisch ununterbrochen eine sehr hohe Arbeitsbelastung auferlegt wird. Die Arbeitszeit beträgt häufig über siebzig Stunden pro Woche. Die Arbeitsbelastung wird zusätzlich verschlechtert durch die gravierenden Unterbestände, wobei gleichzeitig die Kürzung gewisser Lohn- und Sozialleistungen und ein Mangel an beruflichen Perspektiven in Kauf genommen werden müssen. Das Zusammentreffen all dieser Punkte hat eine starke Demotivation der Berufsmilitärs sowie eine Zunahme der Kündigungen zur Folge. Die Anzahl der nachkommenden Berufskader erlaubt keine Erhöhung der Bestände, obwohl dies nötig wäre.
Im Laufe ihrer Arbeiten kam die Kommission zur Überzeugung, dass sich die Situation keineswegs verbessert, sondern sich sogar zusätzlich verschlechtert hatte. Nach Meinung der GPK-N gleicht die heutige Situation einem Teufelskreis, der dringend zu durchbrechen ist - sonst stellt sich zwangsläufig die Frage, ob das aktuelle System langfristig bestehen kann. Deshalb fordert die Kommission den Bundesrat auf, Massnahmen zu ergreifen, um die Situation der Berufsmilitärs rasch zu verbessern. Darüber hinaus ist die GPK-N der Ansicht, dass jegliche künftige Entwicklung der Armee eingehend auf deren Auswirkungen im Personalbereich hin untersucht werden muss. Aus diesem Grund hat die GPK-N die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) ersucht, die Auswirkungen des Entwicklungsschrittes 2008/11 auf das militärische Personal eingehend zu prüfen.
Die GPK-N war ausserdem beeindruckt von der grossen Unzufriedenheit bei einem Teil der Zeitmilitärs, deren Bestände heute ähnlich gross sind wie jene der Berufsmilitärs. Die Zeitmilitärs haben neben den schwierigen Arbeitsbedingungen auch noch mit Problemen bei der Rückkehr ins Zivilleben zu kämpfen. Nach Meinung der Kommission sind diese Schwierigkeiten Ausdruck allgemeiner Mängel beim Personalmanagement für Zeitmilitärs. Will die Armee weiterhin eine grosse Zahl von Zeitmilitärs einsetzen, so erwartet die Kommission vom Bundesrat, dass er für diese eine kohärente Strategie und Personalpolitik entwickelt und die Attraktivität dieser Dienstform erhöht.
Gesamthaft ist festzuhalten, dass die GPK-N aufgrund der Feststellungen, die sie vor Ort machen konnte, ernsthafte Zweifel an der Nachhaltigkeit des aktuellen Systems hat. Ihrer Meinung nach muss der Bundesrat anerkennen, dass zwischen den Aufgaben, der Grösse und den Mitteln der Armee ein Missverhältnis besteht. Deshalb fordert die Kommission den Bundesrat auf, die Armee XXI einer grundlegenden kritischen Überprüfung zu unterziehen und seine Schlussfolgerungen in einem Bericht an das Parlament festzuhalten.
Verteidigungsattachés
Am 23. Mai 2006 hat die GPK-N ihren Bericht über das Netz der Verteidigungsattachés veröffentlicht. Die GPK-N kam in diesem Bericht zum Schluss, dass das System der Verteidigungsattachés unbedingt reformiert werden muss, weil das gegenwärtige Dispositiv den sicherheitspolitischen Herausforderungen, denen die Schweiz gegenübersteht, nicht gerecht wird. Deshalb empfahl die Kommission dem Bundesrat, das heutige System der Verteidigungsattachés hinsichtlich Aufgaben, Organisation, Effizienz, Zweckmässigkeit und sicherheitspolitischem Nutzen für die Schweiz auf internationaler Ebene zu überprüfen und darüber Bericht zu erstatten.
An ihrer gestrigen Sitzung nahm die GPK-N von der Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Bericht Kenntnis. Die Kommission stellte nach eingehender Prüfung fest, dass zwischen der Stellungnahme des Bundesrates und ihren Feststellungen eine Diskrepanz besteht. Materiell prüfte der Bundesrat die Argumente der Kommission nicht und erfüllte somit nicht all ihre Erwartungen. Die Stellungnahme geht auf einige Vorschläge der GPK-N nicht ein, beispielsweise auf die Rolle der Verteidigungsattachés bei der Kontrolle der Kriegsmaterialausfuhr oder auf die Forderung, das Netz dieser Attachés sei auf das wirklich Notwendige zu beschränken.
Aus diesen Ausführungen geht hervor, dass die Stellungnahme des Bundesrates den Forderungen der Kommission nicht entspricht. Da der Bundesrat aber gewisse Massnahmen zur Verbesserung des Systems angekündigt hat, wird die GPK-N im ersten Quartal 2007 überprüfen, welche Fortschritte erzielt worden sind. Je nach Ergebnis schliesst die Kommission nicht aus, die Abschaffung der Verteidigungsattachés zu beantragen. Die GPK-N wird dem Bundesrat ihre Beschlüsse demnächst mitteilen.
Ursachen- und Massnahmenanalyse zur Personalzufriedenheitsumfrage 2005 beim Bundespersonal
Im Weiteren befasste sich die Kommission mit der Ursachen- und Massnahmenanalyse zur Personalzufriedenheitsumfrage 2005 beim Bundespersonal sowie mit der Reorganisation des Eidg. Personalamtes (EPA). Die Geschäftsprüfungskommissionen werden jährlich durch das Personalreporting des Bundesrates über die Umsetzung des Bundespersonalgesetzes und über die Personalpolitik des Bundes informiert. Die Geschäftsprüfungskommissionen verfolgten die Entwicklung im Bereich der Personalzufriedenheit der letzten beiden Jahre mit Besorgnis.
Nachdem bei der Personalumfrage 2005 eine Verschlechterung der Arbeitszufriedenheit sowie ein Anstieg der Resignation festgestellt werden musste, hatte die Human-Ressources-Konferenz Bund beschlossen, die möglichen Ursachen und Hintergründe der gesunkenen Arbeitszufriedenheit zu ergründen. Der Bericht vom August 2006 des EPA ortet nun sowohl externe (mangelnde Wertschätzung durch Bundesrat und Parlament, Stellenabbau ohne Aufgabenverzicht usw.) wie auch dienststellenspezifische Ursachen (z.B. Mängel in der Führung, fehlende Berufsperspektiven). Im Bericht werden von den Verwaltungseinheiten Massnahmenvorschläge unterbreitet, welche aus Sicht der Kommission wertvolle Ansätze darstellen. Erstaunt hat die Kommission zur Kenntnis genommen, dass sich der Bundesrat am 13. September 2006 begnügte, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen. Sie hat deshalb beschlossen, die Frage der zu ergreifenden Massnahmen anlässlich ihrer Sitzung im November 2006 mit dem Vorsteher des EFD zu diskutieren. Bei dieser Gelegenheit will die Kommission auch die Neuorganisation des EPA sowie seine Stellung innerhalb der Bundespersonalpolitik thematisieren. Der GPK-N geht es insbesondere darum, dass mit der im Rahmen der Verwaltungsreform erfolgenden Dezentralisierung von Aufgaben im Personalbereich keine Doppelspurigkeiten und Ineffizienzen geschaffen werden und die Homogenität der Bundespersonalpolitik gewahrt bleibt.
Bern, 11.10.2006 Parlamentsdienste