Nationalrat Chevrier (C, VS) fordert mit einer parlamentarischen Initiative eine Verlängerung der Amtsdauer des Nationalrates und des Bundesrates von vier auf fünf Jahre (06.415 Pa.Iv. Chevrier. Mehr Wirksamkeit, weniger Wahltaktik. Die SPK des Nationalrates hat dieser Initiative am 17. August 2006 Folge gegeben (vgl. Medienmitteilung vom 18.8.2006). Mit 8:3 Stimmen verweigert nun die SPK des Ständerates ihre für die Ausarbeitung einer konkreten Vorlage erforderliche Zustimmung. Der Einfluss wahltaktischer Überlegungen auf die Arbeit des Parlamentes dürfte sich infolge einer Verlängerung der Legislaturdauer um ein Jahr kaum wesentlich verändern. Das Verhältnis zwischen dem Souverän und seinen Repräsentantinnen und Repräsentanten würde allerdings in unerwünschter Weise verändert, wenn sich letztere nur noch alle fünf Jahre zur Wahl stellen müssen. Die meisten Kantone kennen heute für die nach kantonalem Recht geregelten Wahlen (Ständerat, Kantonsparlamente und -regierungen) ebenfalls vierjährige Amtsdauern. Die Verlängerung auf Bundesebene würde voraussichtlich in den meisten Kantonen analoge Anpassungen nach sich ziehen. Dieser Aufwand steht in keinem vernünftigen Verhältnis zum fragwürdigen Ertrag einer Reform, für welche bisher aus der Bevölkerung kaum ein Bedürfnis laut geworden ist.
Bei fünf weiteren parlamentarischen Initiativen, welchen die nationalrätliche SPK Folge gegeben hat, gibt die SPK des Ständerates grünes Licht" für die Ausarbeitung konkreter Verfassungs- bzw. Gesetzesänderungen:
- Mit 7:3 Stimmen stimmt die Kommission zu, dass die von Volk und Ständen am 9. Februar 2003 angenommene Einführung der allgemeinen Volksinitiative wieder rückgängig gemacht werden soll (06.458 Pa.Iv. SPK-NR. Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative). Die vom Bundesrat ausgearbeitete Ausführungsgesetzgebung zu dieser Verfassungsänderung hat gezeigt, dass dieses Volksrecht nicht praxistauglich ist (vgl. Medienmitteilung der SPK des Nationalrates vom 18.9.2006).
- Auch die SPK des Ständerates will schärfere Instrumente gegen Scheinehen. Sie stimmt ohne Gegenantrag einer Initiative zu (06.414 Pa.Iv. Lustenberger. Änderung Bürgerrechtsgesetz. Nichtigkeitserklärung. Fristausdehnung), die verlangt, dass die in Artikel 41 des Bürgerrechtsgesetzes festgeschriebene fünfjährige Frist für die Nichtigerklärung einer Einbürgerung, die durch falsche Angaben erschlichen wurde, ausgedehnt werden soll. Zudem stimmte sie mit 6 zu 4 Stimmen der Forderung einer weiteren Initiative (05.463 Pa.Iv. Brunner Toni. Scheinehen unterbinden) zu, die zur Eindämmung der Scheinehen in Artikel 98 des Zivilgesetzbuches (ZGB) festschreiben will, dass Heiratswillige ohne Schweizer Pass zum Zeitpunkt der Eheschliessung einen rechtmässigen Aufenthalt in der Schweiz belegen müssen.
- Unbestritten blieben in der SPK des Ständerates zwei parlamentarische Initiativen aus dem Nationalrat, welche kleinere Änderungen des Verfahrens der Behandlung von parlamentarischen Vorstössen fordern. Eine Initiative will dem Bundesrat schärfere Vorschriften auferlegen, damit er den Auftrag einer von beiden Räten angenommenen Motion auch tatsächlich erfüllt oder aber die Gründe für die Nichtausführung eines derartigen Auftrages ausführlich und rechtzeitig darlegt (06.413 Pa.Iv. Lustenberger. Verbindliche Wirkung der Motion). Eine weitere Initiative fordert, dass Motionen und Postulate von Kommissionen spätestens in der zweiten Session nach ihrer Einreichung vom Rat behandelt werden müssen (06.416 Pa.Iv. Hämmerle. Vorrang für Kommissionsvorstösse).
Im Weiteren hat die Kommission mit 9:1 Stimmen bei einer Enthaltung eine vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Parlamentsgesetzes (06.079Anpassung der Unvereinbarkeitsregelung. Änderung des Parlamentsgesetzes) angenommen. Mit dieser Vorlage soll ein Auslegungsproblem in der neuen Unvereinbarkeitsregel geklärt werden (Art. 14 Parlamentsgesetz, tritt in Kraft per 3.12.2007). Im Gegensatz zum Bundesrat beantragt die Kommission mit 6:5 Stimmen, dass nicht alle ausserparlamentarischen Kommissionen unter die Unvereinbarkeitsregel fallen sollen, sondern nur die Kommissionen mit Entscheidkompetenzen, wie beispielsweise die Wettbewerbskommission oder die Bankenkommission. Die Ratsmitglieder sollen weiterhin in konsultativen Expertenkommissionen sein können. Die Minderheit unterstützt den bundesrätlichen Entwurf, weil die konsequente Entflechtung von Parlament und Exekutivfunktionen ein wichtiges Element ist, um die Glaubwürdigkeit der Behörden zu stärken.
Die Kommission tagte am 30. Oktober 2006 in Bern unter dem Vorsitz ihres Vizepräsidenten, Ständerat Hansheiri Inderkum (C, UR).
Bern, 31.10.2006 Parlamentsdienste