2003 hatte sich die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) sehr kritisch zum sogenannten Operative Working Arrangement" zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten geäussert und mit einer Motion dessen parlamentarische Genehmigung verlangt. Beim Nachfolgeabkommen (06.069), welches nun Gegenstand der Beratungen war, begrüsst die Kommission die Tatsache, dass der Bundesrat diesmal von sich aus die Vorlage dem Parlament unterbreitet hat.
Einigkeit bestand in der Diskussion, dass die Schweiz verpflichtet ist, sich an der Bekämpfung des Terrorismus zu beteiligen. Einige Kommissionsmitglieder hegten jedoch aus völkerrechtlicher Sicht Bedenken im Zusammenhang mit der fehlenden Definition des Begriffs des Terrorismus und mit den von den USA im Kampf gegen den Terrorismus angewendeten Methoden. Die klare Mehrheit der Kommissionsmitglieder vertrat aber die Auffassung, dass gerade deswegen eine Regelung der polizeilichen Zusammenarbeit mit den USA erforderlich ist. Zudem seien im Abkommen die nötigen Garantien eingebaut, namentlich der Grundsatz der doppelten Strafbarkeit, damit schweizerisches und internationales Recht bei Ermittlungen von amerikanischen Beamten in der Schweiz eingehalten wird.
Daraufhin hat die Kommission mit 13 zu 9 Stimmen einen Antrag abgelehnt, welcher der Rechtskommission des Nationalrates die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat empfehlen wollte, mit der Auflage, in das Abkommen einen Überprüfungsmechanismus sowie die Verpflichtung einer jährlichen Berichterstattung aufzunehmen. Die APK-N empfiehlt der Rechtskommission immerhin, die Frage der Berichterstattung an das Parlament zum Vollzug des Abkommens vertieft zu prüfen.
Die Entwicklungszusammenarbeit der Schweiz in Afrika stand im Zentrum einer eingehenden Aussprache. Die Kommission hat sich mit der Zielsetzung sowie mit der geographischen Schwerpunktsetzung der Entwicklungsprogramme befasst. Dabei hat sie sich über das Gesamtvolumen der finanziellen Aufwendungen und deren anteilmässige Verteilung nach Ländern und nach Partnern orientiert. Weiter hat sie die migrationspolitische Zusammenarbeit mit den afrikanischen Ländern, in denen die schweizerische Entwicklungshilfe aktiv ist, diskutiert.
Die Debatte über die Rolle der Entwicklungszusammenarbeit fand im Lichte der Feststellung statt, dass Afrika ein Paradox darstellt, indem es von grossem Reichtum an natürlichen Ressourcen und Bodesschätzen einerseits und von extremer Armut anderseits gekennzeichnet ist. Vor diesem Hintergrund zeigten sich einige Kommissionsmitglieder überzeugt, dass das Engagement der Schweiz in Afrika aussen-, wirtschafts- und migrationspolitische Landesinteressen dient, und wiesen auf die Erfolge der Entwicklungszusammenarbeit hin. Andere Kommissionsmitglieder fragten sich hingegen kritisch, ob wirklich das Richtige gemacht werde und ob nicht ganz andere Wege zu bestreiten wären, um einen Durchbruch in der Armutsbekämpfung zu erzielen.
Bundesrätin Micheline Calmy-Rey hat die APK-N ausführlich über ihren offiziellen Besuch in der Volksrepublik China informiert. Die Aussenpolitische Kommission begrüsste die Intensivierung der politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Schweiz und China. Dabei unterstrich sie die Bedeutung des bestehenden Menschenrechtsdialogs zwischen den beiden Ländern. Der Bundesrat wurde aufgefordert, die Probleme im Zusammenhang mit Schweizer Hotelfachschulen und bei der Visa-Erteilung an chinesische Staatsangehörige rasch zu einer Lösung zu führen.
Weiter befasste sich die APK-N mit dem vom Department für auswärtige Angelegenheiten (EDA) publizierten Pressecommuniqué, in welchem das Todesurteil vom ehemaligen irakischen Präsidenten Saddam Hussein kritisiert wurde. Die Kommission war sich zwar einig, dass es nicht darum gehen kann, das Verbot der Todesstrafe in Frage zu stellen. Gewisse Kommissionsmitglieder hielten jedoch die Stellungnahme des EDA als nicht vereinbar mit der Neutralität der Schweiz. Andere Kommissionsmitglieder begrüssten, dass die Schweiz diesen Grundsatz öffentlich bekräftigt hat.
Des Weiteren hat sich die Kommission über den Stand der Gespräche mit Deutschland in der Frage des Flughafens Zürich orientieren lassen. Die APK-N schliesst sich dem Bundesrat darin an, dass diese Frage von nationaler Bedeutung ist, und unterstützt ihn in seinen Bemühungen, mit den deutschen Partnern nach einer für beide Seiten befriedigende Lösung zu suchen.
Bundesrat Christoph Blocher berichtete über seinen offiziellen Besuch in der Türkei sowie über seine Äusserungen bezüglich der Antirassismus-Strafnorm. Kein Konsens hersschte in der Kommission über die Beurteilung dieser Äusserungen. Ein Teil der Kommission erachtete sie als aussenpolitisch inopportun; ein anderer Teil meinte, dass die Frage der Reformbedürftigkeit der Antirassismus-Norm durchaus berechtigt ist.
Bundesrätin Doris Leuthard orientierte die Kommission über den Stand der Umsetzung des Cassis-de-Dijon-Prinzips" in der Schweiz sowie über die Gewährung von Exportrisikogarantien im Zusammenhang mit dem Staudammsprojekt Ilisu in der Türkei.
Zudem hat die APK-N hat den Schlussbericht zum Nationalfondsprojekt 42+ über die Beziehungen Schweiz-Südafrika in Anwesenheit von dessen Verfasser Professor Georg Kreis diskutiert.
Schliesslich hat die Kommission sechs schweizerische Organisationen angehört, welche im Bereich der Antipersonenminen tätig sind. Ziel dieser Anhörungen war es, die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder dieser Organisationen auszuleuchten und die Problematik der humanitären Minenräumung zu vertiefen. Die APK-N zeigte sich von den Arbeiten dieser Organisationen sehr beeindruckt und lobte die Rolle der Schweiz im Bereich der humanitären Minenräumung.
Die Kommission hat am 13./14. November 2006 unter dem Vorsitz von Luzi Stamm (SVP/AG) in Bern getagt.
Bern,
14.11.2006 Parlamentsdienste