Im Sommer 2006 veröffentlichte die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) ihren Bericht zur Untersuchung von öffentlichen Aussagen des Vorstehers des EJPD zu Gerichtsurteilen (http://www.parlament.ch/ko-au-gpk-vorsteher-ejpd.pdf).
Dabei hat die Kommission festgehalten, dass die Asylrekurskommission (ARK) nicht Kriminellen" Asyl erteilt hat. Nach diesem Urteil haben die beiden Albaner für alle kantonalen und eidgenössischen Behörden als Flüchtlinge und als Unschuldige zu gelten.
Indem Bundesrat Blocher in seiner mündlichen Albisgüetli-Rede die beiden Albaner als Kriminelle" bezeichnet hat, hat er der Unschuldsvermutung nicht Rechnung getragen und auch den Flüchtlingsstatus missachtet. Seine öffentliche Kritik war auch geeignet das Ansehen der ARK in Misskredit zu bringen und das Vertrauen in die Rechtsprechung in Frage zu stellen. Ebenso hat er dem Informationsgrundsätzen des Bundesrates, wonach Informationen ausgewogen und sachlich richtig sein müssen, nicht Rechnung getragen. Dass der Justizminister vor dem Ständerat die Unwahrheit gesagt hat, ist für die GPK-S nicht akzeptabel.
Mit Schreiben vom 25. Oktober 2006 hat nun der Bundesrat zum Bericht der GPK-S Stellung genommen (vgl. Anhang). Er schliesst sich der Beurteilung der GPK-S an und bedauert, dass sich eines seiner Mitglieder im untersuchten Fall in seinen öffentlichen Aussagen nicht um die gebotene Ausgewogenheit und Zurückhaltung bemüht hat und im Ständerat seine Äusserungen in der Albisgüetli-Rede anders darstellte, als sie im Albisgüetli vorgetragen wurden.
Anlässlich ihrer Sitzung vom 17. November 2006 begrüsste die GPK-S die Stellungnahme des Bundesrats und nahm mit Befriedigung davon Kenntnis, dass der Bundesrat die Auffassung und Würdigung seiner Oberaufsichtsbehörde teilt. Die Kommission stellt auch fest, dass der bisher in den Medien wiedergegebene Inhalt der Stellungnahme des Bundesrats mit der, der GPK-S vorliegenden Fassung nicht übereinstimmt.
Damit betrachtet die Geschäftsprüfungskommission für sich diese Angelegenheit als abgeschlossen.
Bern, 17.11.2006 Parlamentsdienste