Das Europäische Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin (01.056 n) legt erstmals auf internationaler Ebene verbindliche Rechtsregeln für medizinisches Handeln fest. Das als Kernkonvention konzipierte Übereinkommen regelt die wichtigsten Grundsätze in den Bereichen Einwilligung in medizinische Eingriffe, Schutz der Privatsphäre, Genetik, Organentnahme für Transplantationszwecke und medizinische Forschung. Der Bundesrat hatte diese Botschaft gleichzeitig mit derjenigen zum Transplantationsgesetz (01.057 n) verabschiedet und vorgeschlagen, bei der Ratifizierung Vorbehalte zu machen, die sich auf das Transplantationsgesetz beziehen. Da diese beiden Vorlagen eng miteinander verknüpft sind, beschlossen die Räte 2002, die Behandlung der Konvention bis zum Abschluss der Beratung des Transplantationsgesetzes zu sistieren. Das Transplantationsgesetz wurde im Oktober 2004 verabschiedet und soll per 1. Juli 2007 in Kraft treten. Fast fünf Jahre nach der ersten Behandlung setzte sich die Kommission heute erneut mit der Konvention auseinander. Sie beschloss, ihre Beratung an der Sitzung vom 15. Februar weiterzuführen und dann auch über einen bereits vorliegenden Antrag zu entscheiden, der verlangt, dass ein definitiver Entscheid über eine Zustimmung zum Übereinkommen erst im Zusammenhang mit der Beratung des Humanforschungsgesetzes gefällt werden soll.
Zur Diskussion stand auch die Finanzierung der Stiftung Bibliomedia für die Jahre 2008 - 2011 (06.097 n). Mit dem Bundesbeschluss über die Finanzierung werden für diese Periode 6 Millionen gefordert. Zu den zentralen Aufgaben von Bibliomedia gehört, in allen Regionen der Schweiz ein lebendiges Bibliotheksnetz sicherzustellen. Der Stiftung kommt im Bereich der Leseförderung, des regionalen Ausgleichs sowie der Verständigung und des Austausches eine grosse Bedeutung zu. Die Kommission will sich der vom Bundesrat vorgesehenen Kürzung widersetzen: Sie beantragt mit 16 gegen 5 Stimmen bei 1 Enthaltungen, den Zahlungsrahmen um zwei Million auf 8 Millionen aufzustocken, was dem bisherigen Stand entspricht. Eine Minderheit will dem Bundesrat folgen und den Zahlungsrahmen auf 6 Millionen kürzen.
Den Zwischenbericht zum ETH-Leistungsauftrag 2004 - 2007 hat die Kommission in Anwesenheit des Präsidenten des ETH Rates, der ETH Präsidenten sowie von Vertreterinnen und Vertretern von Lehrkörper und Mittelbau beraten. Sie nutzte die Gelegenheit, um mit den Anwesenden eine generelle Diskussion zur aktuellen Situation der ETH zu führen. Zur Sprache kamen dabei Themen wie Spardruck und Qualität der Lehre, Konkurrenz und Kooperation zwischen der ETH Zürich und der ETH Lausanne, Führung des ETH-Bereichs, Zusammenarbeit der ETH mit der Wirtschaft und Erhöhung des Frauenanteils. Die Kommission nahm dabei insbesondere mit Befriedigung davon Kenntnis, dass die beiden Institutionen der Kooperation grossen Wert beimessen.
Die Kommission diskutierte den 2. Teil des Berichtes des Bundesrates zur Situation der Fahrenden in der Schweiz vom Oktober 2006 und hörte Vertreter der Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende" und der Radgenossenschaft der Landstrasse an. Im Mittelpunkt stand das Thema der Stand- und Durchgangsplätze. Die Kommission nahm vom Bericht des Bundesrates Kenntnis und bekräftigte ihre Unterstützung für die Bemühungen der Stiftung und des Bundesrates, zusammen mit den Kantonen die im Bericht ausgewiesene Zahl von Stand- und Durchgangsplätzen zu erhöhen. Die WBK lädt den Bundesrat und die Stiftung ein, ihr bis Mitte 2008 einen Zwischenbericht zum Stand der Umsetzung zu unterbreiten und orientiert die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) über die Ergebnisse ihrer Beratung.
Mit Interesse hat die Kommission die Vorschläge der Expertengruppe zur Teilrevision der 1995 eingeführten Maturitätsanerkennungsregelung zur Kenntnis genommen. Die Resultate der Ende 2006 abgeschlossenen Vernehmlassung konnten ansatzweise bereits vorgestellt werden. Die Kommission begrüsst mehrheitlich die in der Teilrevision vorgeschlagene bessere Gewichtung der Naturwissenschaften und der Maturarbeit.
Ferner haben das Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung (OAQ) und der Verband der Schweizerischen StudentInnenschaften (VSS) im Hinblick auf das Hochschulförderungsgesetz gemeinsam über Akkreditierung und Qualitätssicherung im schweizerischen Hochschulbereich informiert.
Die Kommission tagte am 11. und 12. Januar 2007 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Kathy Riklin (CVP/ZH) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Pascal Couchepin in Bern.
Bern,
12.01.2007 Parlamentsdienste