Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK) will den Entwurf des Zwangsanwendungsgesetzes verschärfen. Sie beantragt dem Nationalrat, die Liste der erlaubten Waffen durch Elektroschockpistolen zu ergänzen.

Als Kommission des Zweitrates hat die SPK den Gesetzesentwurf für ein Bundesgesetz über die Anwendung von polizeilichem Zwang und polizeilichen Massnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundes (06.009 Zwangsanwendungsgesetz, ZAG) in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 9 Stimmen angenommen. Eine Kommissionsminderheit verlangt, auf den Gesetzesentwurf nicht einzutreten.

Mit dem Zwangsanwendungsgesetz soll für die Organe des Bundes und die kantonalen Vollzugsorgane im Bereich der Rückführung von Ausländern und Transporten von Personen im Auftrag der Bundesbehörden eine formelle Grundlage für die Anwendung von polizeilichem Zwang und polizeilichen Massnahmen geschaffen werden. Das Gesetz soll die bisherigen vorläufigen gemeinsamen Richtlinien ersetzen, nach denen Bund und Kantone ihren Vollzug gegenwärtig ausrichten.

Die Kommission will den Entwurf gegenüber den Beschlüssen des Ständerates in einem Punkt verschärfen. Mit 15 zu 9 Stimmen beantragt sie, den Katalog der erlaubten Waffen (Schlag- und Abwehrstöcke, Reizstoffe und Schusswaffen) durch „nicht tödlich wirkende Destabilisierungsgeräte", also durch Elektroschockpistolen oder sog. „Taser", zu ergänzen. Auf deren Einführung hatten der Bundesrat und nach ihm auch der Ständerat verzichtet, da die im Vernehmlassungsentwurf vorgesehene Zulassung auf Kritik gestossen war.

Die Forderung, renitenten Personen an der Stelle von Hilfsmitteln zur Ruhigstellung auch Arzneimittel verabreichen zu können, hat die Kommission hingegen mit 12 zu 10 Stimmen knapp abgelehnt. Wie der Ständerat begrüsst sie auch das vorgesehene Verbot von Massnahmen, welche die Atemwege beeinträchtigen können, insbesondere von Integralhelmen und Mundknebeln.

Mit 13 zu 12 Stimmen ebenfalls knapp abgelehnt hat die SPK einen Antrag, der verlangt, dass das Recht zur Anwendung von polizeilichem Zwang im Bereich des Vollzugs von Bundesrecht nicht an Private übertragen werden darf und diese ausschliesslich zum Personen- und Objektschutz sowie für Zugangskontrollen zu öffentlichen Einrichtungen beigezogen werden dürfen.

Eine weitere Minderheit fordert, das Gesetz an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, die Vorlage so abzuändern, dass Rückführungen in erster Linie ohne Gewaltanwendung durchgeführt und dabei die massgebenden internationalen Konventionen sowie die betreffenden Empfehlungen des Europarates umgesetzt werden sollen. Zudem solle der Bundesrat ein Klagerecht für die betroffenen Personen und für jede Rückführung ein unabhängiges Monitoring vorsehen.

Das Zwangsanwendungsgesetz wird voraussichtlich in der Frühjahrssession 2007 durch den Nationalrat beraten.

Weiter hat die Kommission ihre Beratungen zur Volksinitiative „Für demokratische Einbürgerungen" (06.086) der Schweizerischen Volkspartei (SVP) aufgenommen. Sie beschloss, vor der Formulierung ihrer Abstimmungsempfehlung die Beratungen zur parlamentarischen Initiative (03.454 s Pa.Iv. Bürgerrechtsgesetz. Änderung) des Ständertates zu führen und abzuschliessen, die dieser als indirekten Gegenentwurf versteht.

Die Kommission tagte am 11./12. Januar 2007 unter dem Vorsitz von Nationalrat Andreas Gross (SP, ZH) in Bern.

Bern, 12.01.2007    Parlamentsdienste