Die GPDel befasst sich seit Jahren mit der politischen Führung der Nachrichtendienste und deren Zusammenarbeit. Die festgestellten Mängel thematisierte sie wiederholt gegenüber Bundesrat, Parlament und Öffentlichkeit, so auch in ihrem letzten Jahresbericht (http://www.parlament.ch/ed-pa-gpk-gpdel-2006.pdf). Dabei verlangte sie durchwegs eine stärkere und klarere politische Führung der Tätigkeit der Schweizer Nachrichtendienste.
Die GPDel begrüsst die Tatsache, dass der Bundesrat seinen Zusagen gegenüber der GPDel nachgekommen ist und sich heute mit den grundsätzlichen Fragen zur Führung und Zusammenarbeit der Nachrichtendienste befasst hat. Insbesondere nahm der Bundesrat nun abschliessend Stellung zur Rolle seines Sicherheitsausschusses gegenüber den Nachrichtendiensten und erfüllte damit ein Anliegen, das die GPDel im Nachgang zur Affäre Achraf an den Bundesrat herangetragen hatte.
Nachdem der Bundesrat im Juni 2005 den Nachrichtenkoordinator abgeschafft und verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen DAP (Dienst für Analyse und Prävention, EJPD) und SND (Strategischer Nachrichtendienst, VBS) beschlossen hatte, anerkannte die GPDel dies als pragmatischen ersten Reformschritt. Gleichzeitig hielt die GPDel im August 2005 fest, dass diese Massnahmen die politische Führung der Nachrichtendienste nicht verbesserten. Sie blieb deshalb bei ihrer Forderung, dass die Nachrichtendienste dem gleichen Departement zugeordnet und möglichst rasch einer gemeinsamen Leitung unterstellt werden sollten.
Die GPDel erklärte sich aber auch bereit, die Umsetzung der Massnahmen des Bundesrats zu begleiten und bis Ende 2006 abzuwarten, wie der Bundesrat ihre Wirksamkeit nach einem Jahr beurteilen und welchen Handlungsbedarf er feststellen würde. Heute kann die GPDel aufgrund ihrer zahlreichen Anhörungen und drei unangemeldeten Besuchen bei den Plattformen, die zur Verbesserung der Zusammenarbeit der Dienste geschaffen wurden, deren Leistung fundiert beurteilen.
Die GPDel kommt nun zum Schluss, dass die Einführung der Plattformen nicht zur notwendigen Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen DAP und SND führte. Die gemeinsame Produktion zeitigte enttäuschende Resultate, die überdies in keinem Verhältnis zum grossen Aufwand in den beiden Diensten und den Plattformen standen. Auch wenn Anlaufschwierigkeiten nachvollziehbar waren, bleibt der Leistungsausweis der Plattformen wegen ihrer unbestimmten und widersprüchlichen Zielsetzung und des ungeregelten Informationsaustauschs ungenügend. Seitens des DAP wurden juristische Argumente für den mangelhaften Austausch von Informationen ausländischer Partnerdienste zwischen DAP und SND geltend gemacht, weshalb die GPDel dazu ein Rechtsgutachten beim Bundesamt für Justiz und der Völkerrechtsdirektion des EDA einholte. Dieses bestätigte die Erkenntnis der GPDel, dass die praktizierten Restriktionen im Informationsaustausch weder materiell noch juristisch zu rechtfertigen sind.
Trotz der Schaffung der Plattformen hatten die Departemente EJPD und VBS nicht nur an der uneingeschränkten Selbständigkeit ihrer Dienste festgehalten, sondern diese auch in einer grundsätzlichen Konkurrenzsituation belassen. Das Beharren des Bundesrats auf der organisatorischen Trennung der Nachrichtendienste in Bezug auf das Inland und das Ausland verhindert nun weiterhin eine umfassende und zweckmässige Nutzung aller vorhandenen nachrichtendienstlichen Informationen, wie es die heutigen grenzübergreifenden Bedrohungen eigentlich verlangen.
Aufgrund ihrer eigenen Einschätzung kann die GPDel den Schlussfolgerungen des Bundesrats vom 31. Januar 2007 zur politischen Führung und zur Zusammenarbeit der Nachrichtendienste in den wesentlichen Aspekten nicht folgen. Der Bundesrat ist weiterhin nicht bereit, in eigener Verantwortung die von der GPDel festgestellten Probleme grundsätzlich und damit nachhaltig zu lösen.
Die GPDel wird an ihrer nächsten Sitzung die Beurteilung des Bundesrats sowie die von ihm beschlossenen Grundsätze einer Politik für die Nachrichtendienste ihrerseits noch sorgfältig analysieren. Sie kommt aber bereits heute zum Schluss, dass der Bundesrat mit der Fortführung der bisherigen Politik die Mängel in der Führung und in der Zusammenarbeit der Schweizer Nachrichtendienste derzeit nicht zu korrigieren vermag und deshalb diese Korrekturen auf legislativem Weg durchgesetzt werden müssen.
Bern,
31.01.2007 Parlamentsdienste