Die WAK-S hat den Beschluss ihres Rates erneut bekräftigt, nachdem sie die Möglichkeit einer gesetzlichen Begrenzung der Teilbesteuerung im StHG geprüft hat. Ebenfalls bestätigt hat sie den Beschluss des Ständerates in Bezug auf die Besteuerung der für Personenunternehmen realisierten stillen Reserven

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat die Unternehmenssteuerreform weiterberaten und die an der letzten Sitzung aufgenommene Diskussion über die allfällige Aufnahme einer gesetzlichen Begrenzung der Teilbesteuerung im StHG fortgesetzt.

Mit 7 zu 5 Stimmen sprach sie sich dafür aus, ihrem Rat zu beantragen, an seiner bisherigen Position festzuhalten. Dieser Beschluss beruht auf der Überlegung, dass die Kantone bei der Festlegung der Teilbesteuerungssätze frei sein sollen, dies deshalb, weil es sich bei der Festlegung des Teilbesteuerungsmasses um eine tarifarische oder zumindest tarifnahe Massnahme handelt.

Eine Minderheit der Kommission möchte eine gesetzliche Begrenzung im StHG einführen. Gemäss dieser Bestimmung soll die Dividendenentlastung im Ausmass der bei der direkten Bundessteuer geltenden Teilbesteuerung gelten.

Die WAK-S befasste sich im Weitern erneut mit der Besteuerung der für Personenunternehmen realisierten stillen Reserven. Sie hat die Differenz zum Nationalrat eingehend geprüft und ist zum Schluss gekommen, ihrem Rat zu beantragen, die realisierten stillen Reserven getrennt vom übrigen Einkommen zu besteuern. Diese Regelung sieht somit eine steuerliche Entlastung im Rahmen der Reduktion des satzbestimmenden Einkommens vor. Dieses ist beim Bund durch 1/5 des realisierten Gewinnes festgelegt. Es wird aber in jedem Fall eine Mindeststeuer von 2% erhoben. Die Kommission hat zudem einstimmig beschlossen, im Gesetz den Abzug für die Einkäufe in die zweite Säule vorzusehen.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerat Hannes Germann (SVP, SH) am 27. Februar 2007 in Bern getagt.

Bern, 27.02.2007    Parlamentsdienste