Die APK-S stimmt dem neuen Gaststaatsgesetz zu, das die Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen an ausländische Vertretungen und internationalen Organisationen regelt. Zudem hat die Kommission ein Abkommen zwischen der Schweiz und Bulgarien über soziale Sicherheit genehmigt. Weiter hat die Kommission das Mehrjahresprogramm zur Umsetzung der neuen Regionalpolitik sowie das Verhandlungsmandat betreffend die Teilnahme der Schweiz an den Bildungs- und Jugendprogrammen der EU beraten. Schliesslich wurde der Einsatz von Sicherheitsspezialisten auf der schweizerischen Botschaft in Iran zur Sprache gebracht.

Mit dem Bundesgesetz über die von der Schweiz als Gaststaat gewährten Vorrechte, Immunitäten und Erleichterungen sowie finanziellen Beiträge (Gaststaatgesetz; 06.074) wird die Gaststaatpolitik der Schweiz auf eine einheitliche Rechtsgrundlage gestellt. Die Kommission begrüsste die Vorlage mit Blick auf deren Bedeutung für die wichtige Rolle der Schweiz als Gaststaat. In diesem Sinne war das Eintreten in der Kommission unbestritten. Aufgrund der Vermengung von nichtstaatlichen Organisationen im internationalen Umfeld hegte eine Kommissionsmehrheit im Rahmen der Beratung einige Bedenken im Zusammenhang mit der Erwähnung von internationalen nichtstaatlichen Organisationen (INGO) im Gaststaatgesetz. In diesem Zusammenhang wurde ein Antrag mit 8 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen, der die internationalen NGOs explizit vom Genuss der Vorrechten, Immunitäten und Erleichterungen im Sinne des Gaststaatgesetzes ausschliesst. Unverändert bleibt indes die Möglichkeit, diesen Organisationen finanzielle Beiträge und Steuererleichterungen zu gewähren. Die APK-S hat das Gesetz schliesslich einstimmig zuhanden des Ständerates verabschiedet.

Die Kommission hat den Bundesbeschluss betreffend das Abkommen zwischen der Schweiz und Bulgarien über Soziale Sicherheit (06.090 n) einstimmig zuhanden des Ständerates verabschiedet. Während der Kommissionsberatung drehte sich die Diskussion hauptsächlich um das Verhältnis zwischen diesem Sozialversicherungsabkommen und der künftigen Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens auf Bulgarien. Diskutiert wurden insbesondre die Umsetzungsmodalitäten des vorliegenden Abkommens im Hinblick auf die Ersetzung dessen Bestimmungen durch die EU-Regelungen, die im Freizügigkeitsabkommen denselben Sachbereich regeln.

Im Rahmen eines Mitberichtes zuhanden der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat sich die APK-S mit dem Mehrjahresprogramm des Bundes 2008-2015 zur Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) und dessen Finanzierung (07.025 s) befasst. Im Zentrum der Diskussionen stand die Thematik INTERREG, die eine aussen- und europapolitische Dimension aufweist. Die Kommission begrüsste den Willen des Bundesrates, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit als Bestandteil der Regionalpolitik weiterzuführen. Dabei richtete sie ihr Augenmerk besonders auf den Finanzierungsumfang von INTERREG sowie auf den Einsatz der finanziellen Mittel. Die Kommission unterstrich die Notwendigkeit der Gegenseitigkeit des finanziellen Engagements der Schweiz und der EU-Partnerländer. Zudem unterstützt sie den Grundsatz, dass die zu finanzierenden Projekte einen volkswirtschaftlichen Mehrwert aufweisen müssen.

Zudem wurde die APK-S vom Bundesrat zum Verhandlungsmandat betreffend die Teilnahme der Schweiz an den Bildungs- und Jugendprogrammen der EU für die Jahre 2007 bis 2013 konsultiert. Die Kommission begrüsst die integrale Teilnahme an diesen Programmen, weil sie darin Chancen für junge Schweizerinnen und Schweizer sieht. Sie stimmt den Leitlinien des Verhandlungsmandats des Bundesrates zu.

Die Kommission hat des Weiteren das Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal und des Fakultativprotokolls vom 8. Dezember 2005 ( 06.083 ) beraten und einstimmig angenommen. Ziel des Übereinkommens ist es, Angriffe gegen das in Friedenseinsätzen tätige UNO-Personal zu verhindern und zu bestrafen.

Der Bundesrat hat die APK-S zum Verhandlungsmandat betreffend ein bilaterales wirtschaftliches Partnerschafts- und Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und Japan konsultiert. Vor dem Hintergrund der aktuellen Blockierung der multilateralen Regelung des internationalen Handels durch die WTO, misst die Kommission dem anvisierten Abkommen mit diesem wichtigen Handelspartner der Schweiz eine besondere Bedeutung zu. Sie hat sich einstimmig für das Verhandlungsmandat ausgesprochen.

Die Kommission hat sich durch die Vorsteherin des EDA und den Vorsteher des VBS über den Einsatz von Sicherheitspersonal auf der schweizerischen Botschaft in Iran orientieren lassen. Dieser Einsatz wurde in der Kommission einhellig als notwendig angesehen. Eine Diskussion fand bezüglich der Interpretation von Art. 70 des Militärgesetzes über die Information des Parlaments über solche Einsätze statt. Dabei hat die Kommission zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat gemäss dieser Bestimmung dem Parlament einen Bericht unterbreiten wird.

Nachdem sich die APK-S bereits im Herbst 2006 im Rahmen eines Seminars mit dem EU-Recht und seiner Übernahme in Schweizer Recht beschäftigt hatte, hat sie sich nun über die Gemischten Ausschüssen zu den bilateralen Abkommen informiert. Im Mittelpunkt des Interesses standen die Verfahrensabläufe und die Folgen von Entscheidungen in den Gemischten Ausschüssen bezüglich der gesetzgeberischen Vorrechte der Bundesversammlung sowie hinsichtlich deren Mitwirkung bei der Gestaltung der Europapolitik.

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates hat am 19./20. April 2007 unter dem Präsidium von Ständerat Philipp Stähelin (CVP/TG) und im Beisein von Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey, Bundesrätin Doris Leuthard sowie der Bundesräte Pascal Couchepin und Samuel Schmid in Bern getagt.

Bern, 20.04.2007    Parlamentsdienste