Die WAK-S schliesst die Beratung der Differenzen in der Agrarpolitik 2011 ab. Sie befürwortet im Übrigen einstimmig das Mehrjahresprogramm zur Umsetzung der Neuen Regionalpolitik. Schliesslich unterstützt sie den Nationalrat bei der Schaffung von mehr Transparenz auf dem Finanzmarkt durch eine Änderung des Börsengesetzes.

1. Agrarpolitik 2011 - Differenzen (06.038)

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat eine gegenüber dem Nationalrat noch verbliebene Differenz beim Landwirtschaftsgesetz geprüft (die anderen Differenzen wurden in der Sitzung vom 29/30. März 2007 behandelt).

Der Nationalrat führte in der Frühjahrssession 2007 mit grosser Mehrheit eine Bestimmung ein, derzufolge gewerblichen Kleinbetrieben (z.B. privaten Käsereien) die gleiche Investitionshilfe (Beiträge und Investitionskredite für Bauten und Einrichtungen) zukommt wie den bäuerlichen Produzentenorganisationen (z.B. Käsereigenossenschaften). In der Dezembersession 2006 scheiterte im Ständerat eine gleich lautende Bestimmung, weil nachfolgend bei der Ausgabenbremse nicht das qualifizierte Mehr erreicht wurde.

Da die Bestimmung des Nationalrates gewisse Mängel in Bezug auf die Eingliederung in die Gesetzessystematik aufwies (die diesmal zu einer Bevorzugung der gewerblichen Kleinbetriebe geführt hätten), hatte die Kommission die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag auszuarbeiten, bei dem die beiden Bezügerkreise gleich behandelt werden.

Mit 5 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen stimmte die Kommission diesem Vorschlag zu. Demnach können Kleinbetrieben Beiträge und Investitionskredite gewährt werden, sofern die Unterstützungsmassnahmen im unmittelbaren Einzugsgebiet wettbewerbsneutral sind und diese Betriebe landwirtschaftliche Produkte mit hoher Wertschöpfung verarbeiten und vermarkten. Gemäss dem Entwurf der Kommission sollen die Beiträge für Kleinbetriebe wie bei den bäuerlichen Produzentenorganisationen auf das Berggebiet beschränkt werden. Diese geographische Einschränkung soll jedoch nicht für die Investitionskredite gelten. Eine starke Minderheit der Kommission (6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten) beantragt jedoch, auch die Investitionskredite für gewerbliche Betriebe auf das Berggebiet zu beschränken (wogegen diese Einschränkung für die bäuerlichen Produzentenorganisationen nicht gilt).

2. Neue Regionalpolitik. Mehrjahresprogramm 2008-2015 (07.025)

Mit der Verabschiedung des Bundesgesetzes über die Regionalpolitik in der Herbstsession 2006 beschloss die Bundesversammlung auch, dass der Bundesrat ihr das Mehrjahresprogramm zur Umsetzung dieser Politik zu unterbreiten hat. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates stimmt nun dieser Vorlage des Bundesrates bis auf einen Punkt zu. Mit 6 zu 5 Stimmen beantragt sie ihrem Rat, die Förderung der Institutionen und institutionellen Reformen nicht in die Vorlage aufzunehmen. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass die Kantone selber in Zusammenarbeit mit den Gemeinden zweckmässige, funktionale Lösungen finden sollen, um die verschiedenen Hindernisse zu überwinden. Eine Minderheit der Kommission unterstützt den Vorschlag des Bundesrates, in die kantonalen Programme zur Umsetzung der Regionalpolitik gezielte strukturelle Reformen einzubauen.

Die Kommission sprach sich einstimmig für den Bundesbeschluss zur Festlegung des Mehrjahresprogramms 2008-2015 zur Umsetzung der neuen Regionalpolitik sowie für den Bundesbeschluss über weitere Anlagen in den Fonds für Regionalentwicklung aus.

3. Finanzmarktaufsichtgesetz (06.017)

Die WAK-S ist bereits an Ihrer Sitzung vom 29. März 2007 auf die Vorlage über dringende Anpassungen bei den Offenlegungspflichten im Börsengesetz (06.017, Vorlage 2), welche in der Frühjahrssession vom Nationalrat angenommen worden ist, eingetreten. An der Sitzung vom 30. April 2007 führte sie nun, dokumentiert durch einen erläuternden Bericht der Verwaltung, die Detailberatung durch:

Die Kommission unterstützte dabei einstimmig den Beschluss des Nationalrates, den Erstschwellenwert für die Meldepflicht von Beteiligungen von bisher 5 auf 3 Prozent zu senken. Wie der Nationalrat geht die WAK-S nicht davon aus, dass die Senkung des Erstschwellenwerts die Attraktivität des schweizerischen Finanzplatzes beeinträchtigen wird. Im Gegenteil erachtet sie eine erhöhte Transparenz als Vorteil für Emittenten und Anleger und letztlich auch für den Ruf des Finanzplatzes. Die Kommission ist sich bewusst, dass mit dieser Massnahme feindliche Übernahmen nicht verhindert werden können und ein gewisser administrativer Mehraufwand generiert wird.

Verschiedene Anträge, welche Schwellenwertüberschreitungen innerhalb eines Börsentages (so genannte Intraday-Geschäfte) von der Meldepflicht ausnehmen wollten, wurden abgelehnt, da damit sonst eine Lücke im bestehenden Meldepflichtsystem geschaffen würde.

Die Kommission unterstützt ebenfalls einstimmig, dass künftig für die Ermittlung des Erstschwellenwertes Optionen und Aktien zu addieren sind. Wie der Nationalrat will die WAK-S vermeiden, dass Angreifer bei Übernahmekämpfen unerkannt grosse Beteiligungen an Zielgesellschaften aufbauen können, indem sie sich neu entwickelter Finanzinstrumente, die vom Gesetz nicht erfasst sind, bedienen. Sie hat den vom Nationalrat hierfür vorgeschlagenen Absatz im Börsengesetz vereinfacht und Rechtsunsicherheiten ausgeräumt. Im Übrigen erachtet sie es als sinnvoll, dass diese Bestimmung in der Verordnung der EBK zum Bankengesetz präzisiert wird, zumal dort besser auf dynamische Entwicklungen auf den Finanzmärkten reagiert werden kann als auf Gesetzesstufe.

Der Nationalrat hat als Sanktion für einen Verstoss gegen die Meldepflicht eine Suspendierung der Stimmrechte beschlossen. In der WAK-S wurden hierzu verschiedene prozessrechtliche Fragen aufgeworfen, welche sie noch von der Verwaltung abklären lässt. Die Kommission wird sich hierfür kurz vor der Sommersession noch zu einer ausserordentlichen Sitzung einfinden.

Schliesslich hat die Kommission darüber beraten, ob die Vorlage - wie vom Nationalrat vorgeschlagen - dringlich erklärt werden soll. Angenommen wurde schliesslich eine Formulierung, welche die Inkraftsetzung direkt nach Ablauf der Referendumsfrist - beziehungsweise nach einer allfälligen Volksabstimmung - zur Folge hat. Diese Formulierung obsiegte mit 4 zu 4 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten über einen Antrag, der dem Bundesrat die Kompetenz zur Inkraftsetzung erteilt hätte. Die Kommission spricht sich damit gegen die Dringlichkeitserklärung aus, da sie der Meinung ist, dass dieses Instrument nur in aussergewöhnlichen Situationen ergriffen werden soll. Im Übrigen soll so ermöglicht werden, dass die Revision der EBK-Verordnung zum Börsengesetz, welche sich zurzeit in der Vernehmlassung befindet, gleichzeitig mit der Änderung im Börsengesetz in Kraft treten kann.

Bei der Beratung der Vorlage zum Finanzmarktaufsichtsgesetz (06.017 Vorlage 1) blieben im Zusammenhang mit der Anpassung der Strafbestimmungen an die Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches einige Fragen offen. Wenn diese Pendenzen anlässlich der Kommissionssitzung vor der Sommersession ausgeräumt werden können, werden beide Vorlagen in der Sommersession beraten werden können.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerat Hannes Germann (SVP, SH) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Doris Leuthard und Bundesrat Hans-Rudolf Merz am 30. April 2007 in Bern getagt.

Bern, 01.05.2007    Parlamentsdienste