Die KVF führte breite Anhörungen zur Zusatzbotschaft Bahnreform 2 durch, insbesondere zur Frage, ob und inwieweit das staatliche Gewaltmonopol einer allfälligen privaten Transportpolizei übertragen werden kann und ob die geplante Aufbewahrungsdauer von 100 Tagen für Videoüberwachungsmaterial verhältnismässig sei. Definitive Entscheide wird die Kommission an ihrer nächsten Sitzung im August, gestützt auf weitere Abklärungen der Verwaltung, fällen.

Mit dem Zusatzbericht vom 9. März 2007 hat der Bundesrat die ersten Teile der überarbeiteten Bahnreform 2 (05.028), welche das Parlament 2005 zurückgewiesen hat, erneut vorgelegt, weitere Teile werden folgen. Mit dem vorliegenden Zusatzbericht sollen nun unter anderem technische und buchhalterische Vorschriften vereinheitlicht werden und die Beschaffung und der Unterhalt von Rollmaterial auch für die Privatbahnen mit Bürgschaften des Bundes ermöglicht werden, um so gleiche Wettbewerbsbedingungen wie für die SBB zu schaffen. Die umstrittensten Elemente sind die Schaffung eines privaten Sicherheitsdienstes, der polizeiliche Aufgaben im öffentlichen Verkehr wahrnehmen kann und die vorgesehene Dauer der Aufbewahrung für Videoüberwachungsmaterial von 100 Tagen. Die KVF hat in einem breit abgestützten Hearing Kantonsvertreter aus den Bereichen öffentlicher Verkehr (KöV) und Polizeiwesen (KKJPD), Vertreter der SBB und der Privatbahnen (VöV), einen Professor für öffentliches Recht der Universität Bern und einen Vizedirektor des Bundesamtes für Justiz, den eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, Vertreter der Securitrans und des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter und der Eisenbahnergewerkschaft (sev) angehört. Nach einer sehr intensiv geführten Debatte hat die Kommission beschlossen, die grundrechtlich sehr heiklen Fragen erst im August, gestützt auf weitere Unterlagen des Bundesamtes für Verkehr zu entscheiden. Die KVF hält fest, dass sie sich nicht grundsätzlich gegen eine teilweise Auslagerung polizeilicher Aufgaben an private Firmen mit klaren Auflagen, noch gegen eine Verlängerung der Aufbewahrungsfrist von Videoüberwachungsdaten ausspricht. In beiden Fällen braucht es aber sehr präzise und umfassende gesetzliche Bestimmungen, über welche die KVF am 20./21 August 2007 befinden wird.

Die Postregulationsbehörde (PostReg) untersuchte im Auftrag der Kommission die Rechtmässigkeit der Umwandlung von Poststellen in Ymago-Agenturen. Die Post plant in den nächsten zwei Jahren rund 200 Poststellen durch das System „Post im Dorfladen" zu ersetzen. Die PostReg zieht in ihrem Bericht (http://www.postreg.admin.ch ) das Fazit, dass diese Umwandlungen Postgesetz und Postverordnung nicht widersprechen, wenn die Post die gesetzlichen Vorgaben einhält. Die Kommission nahm den Bericht zur Kenntnis und diskutierte ihn eingehend.

Schliesslich führte die Kommission mit dem neuen CEO der SBB AG, Andreas Meyer, ein Gespräch. Im Vordergrund standen die mittel- und langfristigen Perspektiven des Bahnunternehmens, insbesondere die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) wie sie der Bundesrat in der sich in Vernehmlassung befindenden Gesamtschau vorlegt. Weitere Schwerpunkte waren die Strategie im Güterverkehr, die Pensionskasse und die Bewirtschaftung der Immobilien des Unternehmens.

Die zweitägige Sitzung fand in Bern unter dem Präsidium von Nationalrat Franz Brun (CVP/LU) statt.

Bern, 04.05.2007    Parlamentsdienste