Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat die Detailberatung des Berichts des Bundesrates zur Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben (06.072) abgeschlossen. Sie beantragt ihrem Rat, davon Kenntnis zu nehmen. Ferner hat die Kommission es abgelehnt, auf die Aufsichtseingabe des Vereins Alpen-Initiative einzutreten. Darin wird das Parlament aufgefordert, beim Bundesrat darauf hinzuwirken, dass dieser für den alpenquerenden Verkehr die Verlagerung von der Strasse auf die Schiene auf dem Verordnungswege umsetzt. Nach Auffassung der Kommission muss der Gegenstand dieser Beschwerde im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zur Güterverkehrsvorlage (07.047) behandelt werden. Schliesslich hat die Kommission sich für die parlamentarische Initiative Hofmann (07.404) ausgesprochen, wonach die Nachrichtendienste unter die Leitung eines einzigen Departementschefs zu stellen sind.

​Die GPK-N hat den Bericht des Bundesrates zur Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben (06.072) geprüft. Sie begrüsst diesen Bericht, der vom Parlament mehrmals verlangt worden war. Darin werden erstmals einheitliche Kriterien für die Auslagerung und die Steuerung von Bundesaufgaben aufgestellt. Der Bericht formuliert 28 Leitsätze, anhand derer in Zukunft die geeignete Rechtsform für die mit der Aufgabenwahrnehmung betrauten verselbständigten Einheiten bestimmt werden kann. Die Kommission hat eingehend darüber diskutiert, ob diese Leitsätze verbindlicher, z.B. auf Gesetzesstufe, verankert werden sollten, hat aber schliesslich darauf verzichtet.

Die GPK-N wird dieses Geschäft an ihrer nächsten Sitzung im kommenden September weiterberaten. Sie wird vom Mitbericht Kenntnis nehmen, den die Finanzkommission des Nationalrates (FK-N) zu den finanziellen und steuerlichen Aspekten dieser Vorlage erstellt haben wird. Die Kommission hat allerdings bereits beschlossen, dem Nationalrat zu beantragen, vom Bericht Kenntnis zu nehmen. Auch wird sie Anträge zu jenen Punkten des Berichtes stellen, die noch zu vertiefen sind. Hierzu gehören die Bereiche Personal, Pensionskassen sowie Fragen betreffend Risikomanagement und Haftung.

Mit Schreiben vom 21. Juni 2007 hat der Verein Alpen-Initiative der Bundesversammlung eine Aufsichtsbeschwerde gegen den Bundesrat eingereicht. Darin fordert er das Parlament auf, den Bundesrat an seine verfassungsmässigen Pflichten bei der Umsetzung von Artikel 84 der Bundesverfassung (BV) über den alpenquerenden Verkehr zu mahnen.

Diese Beschwerde ist der GPK-N zur Behandlung zugewiesen worden. Die GPK-N hat beschlossen, auf die Aufsichtsbeschwerde des Vereins Alpen-Initiative nicht einzutreten. Ausschlaggebend für diesen Beschluss ist der Umstand, dass der Bundesrat am 8. Juni 2007 den eidgenössischen Räten die Botschaft zur Güterverkehrsvorlage (07.047) eingereicht hat. Diese Vorlage soll Artikel 84 BV umsetzen.

Die Güterverkehrsvorlage umfasst den gleichen Gegenstand wie die Aufsichtsbeschwerde des Vereins Alpen-Initiative. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Ständerates, hat an ihrer Sitzung vom 4. Juli 2007 Eintreten auf diese Vorlage beschlossen. Die GPK-N hält an ihrer Praxis fest, keine Aufsichtseingaben zu behandeln, deren Gegenstand zeitgleich in den eidgenössischen Räten anhängig ist. Es ist nicht das Ziel der parlamentarischen Oberaufsicht, mit der ordentlichen Gesetzesarbeit der eidgenössischen Räte zu interferieren.

Die GPK-N teilt die Einschätzung der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel), dass die bisherigen Massnahmen des Bundesrats zu Verbesserung der Führung und Zusammenarbeit der Nachrichtendienste ungenügend sind. Wie zuvor die GPK-S gibt sie deshalb der Pa. Iv. 07.404 (Übertragung der Aufgaben der zivilen Nachrichtendienste an ein Departement) von Ständerat Hans Hofmann Folge. Die GPDel wird nun im Auftrag der GPK-S mit der Erarbeitung eines Erlassentwurfs und einer Botschaft beginnen.

Die GPK-N hat dem Bundesrat im Rahmen der Behandlung seines Geschäftsberichts 2006 Fragen zum Vernehmlassungsbericht zur Gesetzesvorlage betreffend die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft gestellt. Sie wollte wissen, weshalb der Bundesrat am 26. April 2006 über das weitere Vorgehen der Vorlage beschlossen hat, ohne gemäss Vernehmlassungsverordnung (Art. 19) vom Vernehmlassungsbericht Kenntnis genommen zu haben. Die GPK-N hat festgestellt, dass der Bundesrat am 26. April 2006 gleichzeitig beschlossen hat, dass das EJPD ihm den Vernehmlassungsbericht nachreichen solle. Gleichzeitig hätte Bericht veröffentlicht werden müssen. Dies ist bisher nicht erfolgt. In seiner Stellungnahme vom 27. Juni 2007 an die GPK-N hat das EJPD sein Vorgehen damit begründet, es sei nun vorgesehen, die Aufsichtsfrage im neuen Behördenorganisationsgesetz (BOG) zur neuen Strafprozessordnung zu regeln. Das EJPD will den Vernehmlassungsbericht bis Ende Jahr zusammen mit der Eröffnung der Vernehmlassung zum Behördenorganisationsgesetz dem Bundesrat unterbreiten. Die GPK-N ist von der Stellungnahme des EJPD nicht befriedigt. Sie verlangt in einem Schreiben an den Bundesrat weitere Auskünfte zur Abwicklung dieses Verfahrens und insbesondere die sofortige Veröffentlichung des Vernehmlassungsberichts.

Die Geschäftsprüfungskommission hat am 6. Juli 2007 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jean-Paul Glasson (FDP, FR) in Bern getagt.