Nachdem die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) im Auftrag der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) das zivile Immobilienmanagement des Bundes untersucht hat, identifiziert die Kommission Optimierungspotential bei den beteiligten Akteuren: So sind insbesondere die Kundenorientierung des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) wie auch das Qualitätsmanagement des Amtes zu verbessern. Die Benutzerorganisationen sind ebenfalls vermehrt in die Pflicht zu nehmen.

Die GPK-N hat heute ihre Untersuchungsergebnisse und die zugrundeliegende Evaluation der PVK veröffentlicht. Im Fokus ihrer Untersuchung zum zivilen Immobilienmanagement des Bundes stand die Führung und Konzeption dieses Bereichs, die Kompetenzverteilung zwischen den Akteuren, deren Koordination sowie ein Vergleich mit dem Immobilienmanagement bundesverwaltungsexterner Organisationen. Das zivile Immobilienportefeuille des Bundes enthält rund 2800 Objekte, in denen 22'000 Arbeitsplätze untergebracht sind. Der Wiederbeschaffungswert der Immobilien im Eigentum des Bundes beträgt gegen 5 Milliarden Franken. Die Eidgenossenschaft gehört zu den grossen Bauherren der Schweiz.

Die GPK-N ortet in verschiedenen Bereichen Handlungsbedarf: So stellt die Kommission eine Kluft zwischen den strategischen und operativen Zielen fest. Zwar existieren klare strategische Vorgaben für das BBL, das mit dem zivilen Immobilienmanagement des Bundes betraut ist, es fehlt jedoch teilweise die operative Konkretisierung dieser Ziele. Für die Beurteilung der Zielerreichung sind aus Sicht der GPK-N auch vermehrt Indikatoren beizuziehen.

Auf der Ebene der Prozesse und Strukturen sind stufengerechte Verfahren und Verantwortlichkeiten zu definieren, die bei Meinungsverschiedenheiten zwischen dem BBL und den Benutzerorganisationen (Dienststellen der Bundesverwaltung, welche die Immobilien nutzen) zur Anwendung gelangen sollten. Im Weiteren ist das Qualitätsmanagement des BBL zu verbessern. Die GPK-N stellt fest, dass die betrieblichen Aspekte der Immobilienprojekte des BBL - wie der Unterhalt der Gebäude - und damit auch die Benutzeranforderungen nicht immer ausreichend berücksichtigt werden. Dies kann über den Lebenszyklus einer Immobilie zu Mehrkosten führen, die allenfalls hätten verhindert werden können. Die zukünftigen Betriebskosten sind generell verstärkt zu berücksichtigen und gegenüber dem Parlament im Rahmen der entsprechenden Kreditanträge gebührend auszuweisen.

Ganz allgemein brachte die Untersuchung der GPK-N eine ungenügende Ausrichtung des BBL auf die Benutzerorganisationen zu Tage. Diese Erkenntnis ist für die GPK-N von zentraler Bedeutung. Sie fordert dementsprechend den Bundesrat auf, die Kundenorientierung des BBL zu verbessern.

Aber auch seitens der Benutzerorganisationen muss gehandelt werden. Die GPK-N fordert den Bundesrat auf, deren Rechte und Pflichten zu klären sowie deren Strukturen und Instrumente im Bereich des Immobilienmanagements zu vereinheitlichen. Die Kommission verspricht sich davon einen Effizienzgewinn.

Schliesslich ortet die GPK-N auch Optimierungsbedarf beim Informationsfluss zwischen den beteiligten Akteuren (BBL, Benutzerorganisationen, betroffene Generalsekretariate). Teilweise werden wichtige Informationen nicht an die Benutzerorganisationen weitergeleitet oder sie gelangen nicht von den Benutzerorganisationen zum BBL.

Die GPK-N hat zu den identifizierten Optimierungspotentialen zehn Empfehlungen an den Bundesrat gerichtet. Sie erwartet seine Stellungnahme bis Mitte Januar 2008.

Die GPK-N tagte am 7. September 2007 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jean-Paul Glasson (FDP, FR) in Muntelier-Murten.

Bern, 11.09.2007    Parlamentsdienste