Das Abkommen über die Teilnahme der Schweiz am EU-Programm "MEDIA 2007" (07.074) ermöglicht der Schweiz, sich an der Förderung des europäischen Filmschaffens in den Jahren 2007 - 2013 zu beteiligen. Es handelt sich um eine Erneuerung des im Rahmen der Bilateralen II abgeschlossenen Abkommens. Das mit der EU ausgehandelte Abkommen liegt nun dem Parlament zur Genehmigung vor; aus Dringlichkeitsgründen wird das Genehmigungsverfahren in beiden Räten gleichzeitig durchgeführt, wobei der Ständerat Erstrat ist. Politisch umstritten an diesem Abkommen ist vor allem die von der Schweiz auf Verlangen der Europäischen Union übernommene Verpflichtung, ab 2009 die EU-Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" anzuwenden. Dies hätte zur Folge, dass auf die Schweiz gerichtete Werbefenster von ausländischen Fernsehveranstaltern die in der Schweiz erst seit 2006 im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) festgeschriebenen Werbeeinschränkungen für Alkoholika, Politik und Religion nicht mehr einzuhalten hätten; es entstünde zudem ein Wettbewerbsnachteil für die Schweizer TV-Veranstalter, es sei denn, das RTVG würde entsprechend revidiert.

Die APK-N hat zunächst die Position der Kommission für Fernmeldwesen und Verkehr des Nationalrates (KVF-N) zur Kenntnis genommen, wonach eine Revision des RTVG zum heutigen Zeitpunkt abzulehnen ist. Danach hat sie mit 10 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen einen Antrag abgelehnt, welcher verlangte, mit der Beschlussfassung zuzuwarten, bis der Kommission eine umfassende Darlegung aller auf dem Spiel stehenden Interessen vorliegt. Weiter hat die Kommission einen Antrag auf Nichteintreten mit 10 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung ebenfalls verworfen. Schliesslich hat sie die Detailberatung in Angriff genommen aber noch nicht abgeschlossen.

Die Kommissionsmehrheit befürwortet den Abschluss des Abkommens und erachtet die Teilnahme von Schweizer Filmschaffenden an der europäischen audiovisuelle Zusammenarbeit als wichtig um die Vielfalt der schweizerischen Kulturszene zu fördern. Ihrer Auffassung nach wird die ausgehandelte zweijährige Übergangsfrist es ermöglichen, eine Lösung in Bezug auf die Auswirkungen der EU-Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" zu suchen. Eine Abschottung der Schweiz gegenüber dem europäischen audiovisuellen Umfeld sei ohnehin nicht möglich. Die Kommissionsminderheit misst den in der Schweiz geltenden Werbeeinschränkungen eine grosse staatspolitische Bedeutung zu und kann eine Lockerung der Werbevorschriften durch ein Abkommen mit der EU nicht akzeptieren. Was die Teilnahme der Schweiz am MEDIA-Programm per se anbelangt, ist ein Teil der Minderheit grundsätzlich dafür, aber mit dem Abkommen in der vorliegenden Fassung nicht einverstanden. In diesem Sinne wurde auch eine Rückweisung an den Bundesrat mit dem Auftrag, das Abkommen neu zu verhandeln, erwogen, aber nicht in einem Antrag konkretisiert. Der andere Teil der Kommissionsminderheit lehnt hingegen die Beteiligung der Schweiz an der europäischen Filmförderung ab, weil ihrer Meinung nach Letztere einen verfehlten Kulturprotektionismus verfolgt.

Die Kommission hat dieses Geschäft am 16. Oktober 2007 unter dem Vorsitz von Luzi Stamm (SVP/AG) und im Beisein von Bundesrat Pascal Couchepin in Bern beraten.

Eine Medienmitteilung über weitere an dieser Sitzung behandelte Geschäfte erfolgt später.

Bern, 16.10.2007    Parlamentsdienste