Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat sich in einer umfassenden Anhörung über mögliche Auswirkungen einer Aufhebung der Lex Koller informieren lassen. Die Vorlagen zur Aufhebung des Gesetzes und zu flankierenden raumplanerischen Anpassungen wurden durch die zuständigen Bundesräte Christoph Blocher und Moritz Leuenberger vorgestellt. Im Zentrum der Diskussionen in der Kommission standen Fragen zur Lenkung des Zweitwohnungsbaus.

07.052 n Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Bundesgesetz. Aufhebung

07.062 n RPG. Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland. Flankierende Massnahmen zur Aufhebung

Das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) soll nach dem Willen des Bundesrates aufgehoben werden. Die Kommission hat eine erste Diskussion zur Aufhebung des Gesetzes geführt und insbesondere Fragen zu flankierenden raumplanerischen Massnahmen erörtert. Zum Einstieg wurden die beiden Vorlagen durch den Bundesrat vorgestellt und eine erste Diskussion dazu geführt. Als Grundlage für die weiteren Beratungen wurden Vertretungen der Kantone und Gemeinden, sowie Fachleute und Interessensvertretungen aus den Bereichen Immobilien, Raumplanung, Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft angehört. Aufgrund der heutigen Entwicklungen in touristischen Gebieten ist weitgehend unbestritten, dass die Lex Koller kein taugliches Instrument zur Lösung von Problemen im Zusammenhang mit dem Zweitwohnungsbau ist. Die Aufhebung des Gesetzes wurde von allen Referenten grundsätzlich befürwortet, von einigen jedoch nur unter der Bedingung, dass gleichzeitig griffige Massnahmen zur Lenkung des Zweitwohnungsbaus eingeführt werden. Über die Art und Weise solcher Massnahmen gehen die Meinungen auseinander. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Raumplanungsgesetzes, die eine Lenkung über die Richtpläne der Kantone vorsieht, wird insbesondere von den Kantonen und Gemeinden unterstützt. Auch diejenigen Kreise, die flankierende Massnahmen als unnötig bezeichnen, können sich mit dem Vorschlag des Bundesrates einverstanden erklären. Als ungenügend wird diese Regelung jedoch von Vertretern der Raumplanung und des Landschaftsschutzes bezeichnet. Weitergehende Vorschläge zur Steuerung des Zweitwohnungsbaus mit raumplanerischen oder fiskalischen Mitteln wurden vorgestellt. Auf der Basis dieser breiten Informationen wird die Kommission in der nächsten Sitzung über das Eintreten auf die beiden Vorlagen und über das weitere Vorgehen entscheiden.

07.3161 s Mo. Ständerat (Jenny). Beste Abgastechnologie für alle Dieselmotoren

Die Kommission hat eine Motion des Ständerates behandelt, die den Bundesrat beauftragt, zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt dafür zu sorgen, dass alle Dieselmotoren mit den besten verfügbaren Technologien zur Minderung der Emissionen von Feinstaub und Stickoxiden ausgerüstet sind. Die Kommission beantragt mit 20 Stimmen bei einer Enthaltung, die Motion in einer abgeänderten Form anzunehmen. Das Ziel soll neu EU-konform und bis zum Jahr 2013 und nicht 2010 realisiert werden.

07.429 n Pa. Iv. Büchler. Sanierung von belasteten Kugelfängen. Fristverlängerung bis 2012

Die Kommission hat mit 22 Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen, einer parlamentarischen Initiative Folge zu geben, welche verlangt, dass die für eine Kostenbeteiligung des Bundes erforderliche Frist für die Sanierung von Schiessanlagen bis 2012 verlängert wird. Nach geltendem Recht werden Bundesbeiträge an jene Schiessanlagen gewährt, bei welchen dafür gesorgt wird, dass ab dem 1. November 2008 keine Geschosse mehr ins Erdreich dringen. Diese Frist kann durch die Ausrüstung mit künstlichen Kugelfängen eingehalten werden. Die Kommission möchte damit die Anstrengungen der Behörden und Schiessvereine unterstützen. Die Schwesterkommission des Ständerates muss nun entscheiden, ob sie diesem Beschluss zustimmt.

07.408 n Pa. Iv. Fraktion S. Vorgängige Genehmigung der CO2-Abgabe auf Treibstoffen

Die Kommission hat eine parlamentarische Initiative der sozialdemokratischen Fraktion vorgeprüft, wonach die Höhe der CO2-Abgabe auf Treibstoffen so festzulegen sei, dass ein substanzieller Anreiz für die Reduktion der Emissionen im Verkehr geschaffen wird. Die Kommission beantragt mit 12 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben, weil die Abgabe hier als Instrument ungeeignet sei. Eine Minderheit ist der Meinung, dass zur Erreichung der Ziele des CO2-Gesetzes der Initiative Folge zu geben sei.

UREK 07-27 Aktionspläne Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Die Kommission diskutierte ferner über die Aktionspläne für erneuerbare Energien und Energieeffizienz, welche vom UVEK in die Vernehmlassung gegeben wurden. Die Kommission stellte fest, dass im Gebäudebereich ein grosses Verbesserungspotenzial besteht, vor allem bei Energiesanierungen in bestehenden Gebäuden. Sie betonte, dass für die angestrebten Massnahmen Kosten- und Nutzenanalysen durchgeführt werden müssen. Dabei sei zu berücksichtigen, dass den finanziellen Folgen für die Wirtschaft positive Auswirkungen auf die Entwicklung neuer Technologien in der Schweiz gegenüberstehen. Die Idee von Lenkungsabgaben und insbesondere einer umfassenden Abgabe auf allen Klimagasen stiess bei der Mehrheit der Kommission auf Ablehnung. Diese zieht die Einführung von Instrumenten wie Normen- und Minimalstandards, Förderinstrumente und Anreizsysteme, Information, Bildung und Forschung vor.

Die Kommission hat am 22. und 23. Oktober 2007 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Barbara Marty Kälin (S/ZH) und teilweise im Beisein der Bundesräte Moritz Leuenberger und Christoph Blocher in Bern getagt.

Bern, 23.10.2007    Parlamentsdienste