Das Büro des Nationalrates hat an seiner heutigen Sitzung über die Vertraulichkeit der Verhandlungen in den parlamentarischen Kommissionen und über die Vertraulichkeit der Sitzungsprotokolle diskutiert. Das Büro hält fest, dass der Vertraulichkeit gemäss Artikel 47 des Parlamentsgesetzes grosse Bedeutung zukommt.

Das Büro hat mehrheitlich beschlossen, dass die Kommissionsprotokolle der Vertraulichkeit unterliegen und diese Vertraulichkeit auch durch den allfälligen Entscheid einer Kommission ihre Protokolle zu veröffentlichen, nicht aufgehoben werden kann, da damit Artikel 47 des Parlamentsgesetzes missachtet würde. Ein Mitglied des Büros war der Ansicht, dass – sofern es um einen persönlichen Angriff auf ein Kommissionsmitglieds geht – eine Ausnahme zu machen sei.

Das Büro hat weiter entschieden, dass gegen Indiskretionen in den Kommissionen vorzugehen ist und es erwägt entsprechende Disziplinarmassnahmen. Die Parlamentsdienste wurden beauftragt eine Liste von Personen zusammenzustellen, die in letzter Zeit möglicherweise gegen die entsprechenden Regeln des Parlamentsgesetzes verstossen haben.

Bern, 15. Februar 2008 Parlamentsdienste