Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat an ihrer heutigen Sitzung die anfangs Woche in der Presse vorgebrachten Informationen zur Weiterleitung von Daten zu innerschweizerischen Transaktionen durch die Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) erörtert und beschlossen, den Sachverhalt rasch abzuklären. Im Zentrum steht die Frage, ob und in welchem Umfang das SWIFT-Netz für innerschweizerische Zahlungen benutzt wird und ob die schweizerischen Behörden Kenntnis davon hatten.
Transaktionen, die über SWIFT gehen, werden durch SWIFT an die USA zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung weitergeleitet. Die USA konnten dies erreichen, da alle Transaktionsdaten von SWIFT auch in den USA abgespeichert werden. Die GPK-N hatte am 17. April 2007 ihren Bericht zu dieser seit 2001 anhaltenden Weiterleitung der Transaktionsdaten und ihren Bezügen zur schweizerischen Rechtsordnung, namentlich dem Bankgeheimnis und dem Datenschutzgesetz, veröffentlicht. Sie hatte dort auf Präzisierung des EFD festgestellt, dass von innerschweizerischen Transaktionen nur Zahlungen in Fremdwährung über das SWIFT-Netz gehen können.
Die neuen Informationen stehen nun im Widerspruch zu den damaligen Feststellungen der GPK-N und den Ausführungen des Bundesrates.
Die GPK-N hat heute einen Fragenkatalog an den Bundesrat verabschiedet, um den Sachverhalt umfassend abzuklären und die neue Situation aus der Perspektive der Oberaufsicht möglichst rasch beurteilen zu können. Sie erwartet die Antwort des Bundesrates noch vor Ende November 2008.
Die Geschäftsprüfungskommission hat am 14. November 2008 unter dem Vorsitz von Nationalrat Pierre-François Veillon (SVP, VD) in Bern getagt.
Bern, 14. November 2008 Parlamentsdienste