Wir bereits der Ständerat hat auch die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates die Vorlage des Bundesrates zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI) zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung positiv aufgenommen.

Die Kommission ist ohne Gegenstimmen auf die Vorlage des Bundesrates zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière ( 07.064 s) eingetreten. Sie hat den Entwurf mit wenigen Änderungen einstimmig verabschiedet. Die Vorlage, welche vom Ständerat in der vergangenen Frühjahrssession beraten wurde, sieht zwölf Massnahmen vor, die sich verschiedenen Themenbereichen zuordnen lassen: So sollen die Sorgfaltspflichten systematisiert und die bestehende Praxis ins Gesetz aufgenommen werden. Das Geldwäschereigesetz (GwG; SR 955.0) soll auf die Terrorismusfinanzierung ausgeweitet und die Wirksamkeit des Meldesystems verbessert werden. Weiter sollen neue Vortaten der Geldwäscherei ins Schweizer Recht aufgenommen und ein Auskunftssystem auf Nachfrage an der Grenze eingeführt werden. Schliesslich ist bei der Umsetzung des GwG eine Delegation der Rechtsetzungsbefugnisse an den Bundesrat vorgesehen.

Die Kommission nahm Anfang April Kenntnis von den Ergebnissen der Vernehmlassung, die vom 3. Juli bis 10. Oktober 2007 zum Vorentwurf zu einer Änderung des Zivilgesetzbuches durchgeführt wurde ( 03.428 Parlamentarische Initiative. Name und Bürgerrecht der Ehegatten. Gleichstellung (Leutenegger Oberholzer)). Sie hat diese Vorlage nun einer weiteren Lesung unterzogen, dabei aber keine materiellen Änderungen vorgenommen. An einer der nächsten Sitzungen wird sie die definitive Fassung des Entwurfs und des dazugehörigen Berichts verabschieden. Danach wird dem Bundesrat Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die Kommission hat vom Bericht „Sterbehilfe und Palliativmedizin – Handlungsbedarf für den Bund?“ des EJPD vom 24. April 2006 und vom Ergänzungsbericht vom Juli 2007 Kenntnis genommen. Weiter hat sie davon Kenntnis genommen, dass die Vorsteherin des EJPD beabsichtigt, die Frage der organisierten Suizidhilfe im Bundesrat zur Diskussion zu bringen. Deshalb hat die Kommission entschieden, ihre Beratungen zu der Motion 07.3163 (Mo. Ständerat (Stadler). Gesetzliche Grundlage für die Aufsicht über die Sterbehilfeorganisationen), sowie zu den parlamentarischen Initiativen 06.453 (Pa. Iv. Egerszegi-Obrist. Regelung der Sterbehilfe auf Gesetzesebene) und 07.480 (Pa. Iv. Aeschbacher. Stopp dem unwürdigen Sterbetourismus in unserem Land) zu sistieren, bis eine Aussprache im Bundesrat stattgefunden hat.

Schliesslich hat die Kommission die Beratung des revidierten Bundesgesetzes über die Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit ( 07.057 ) aufgenommen. Die Vorlage sieht neue Mittel der Informationsbeschaffung zur frühzeitigen Erkennung von Gefährdungen durch Terrorismus, verbotenen politischen oder militärischen Nachrichtendienst und verbotenen Handel mit Proliferationsgütern vor. Die Kommission wird die Eintretensdebatte an einer der nächsten Sitzungen fortsetzen.

Die Kommission hat am 22. und 23. Mai 2008 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Gabi Huber (FDP/UR) und teils in Gegenwart von Bundesrätin Widmer-Schlumpf und von Bundesrat Merz in Bern getagt.

Bern, 23. Mai 2008          Parlamentsdienste