Die Kommission hat eine ganze Reihe parlamentarischer Initiativen behandelt, welche verschiedene Änderungen im Bereich des Strafrechts fordern:
07.428 n Pa.Iv. Stamm. Strafrechtsrevision rückgängig machen bezüglich Strafensystematik
08.431 n Pa.Iv. Fraktion RL. Geldstrafe. Abschaffung oder Subsidiarisierung
Kurz nachdem am 1. Januar 2007 die umfassende Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (StGB) in Kraft getreten war, wurde Kritik laut. Diese betrifft insbesondere das neu eingeführte System der nach Tagessätzen berechneten Geldstrafen und gemeinnützigen Arbeit, welche die kurzen Freiheitsstrafen ersetzt haben. Dieses System funktioniere nicht oder habe zumindest nicht die gewünschte Wirkung. Deshalb verlangt eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Stamm ( 07.428 ), die Revision bei den für Verbrechen und Vergehen geltenden Strafen sowie entsprechend bei den Übertretungen rückgängig zu machen. Eine parlamentarische Initiative der freisinnig-demokratischen Fraktion ( 08.431 ) will das StGB so ändern, dass die Geldstrafe abgeschafft wird oder nur noch subsidiär zu einer Freiheitsstrafe und zu gemeinnütziger Arbeit zur Anwendung kommt. Die Kommission hat die Vorprüfung der beiden Initiativen begonnen. Sie hat weiter davon Kenntnis genommen, dass die Ersetzung der kurzen Freiheitsstrafen durch Geldstrafen und gemeinnützige Arbeit in Erfüllung eines vom Nationalrat in der Herbstsession überwiesenen Postulates ( 08.3381 n Po. Sommaruga Carlo. Evaluation des Tagessatzsystems im Strafgesetzbuch) vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement evaluiert wird.
Die Kommission ist der Ansicht, dass zumindest punktueller Revisionsbedarf besteht. Sie ist jedoch auch der Meinung, dass Änderungen am geltenden Recht nicht derart dringend sind, dass der laufenden Evaluation vorgegriffen werden sollte. Es ist zum heutigen Zeitpunkt verfrüht, darüber zu beschliessen, ob das geltende Strafensystem grundsätzlich revidiert werden soll, wie dies die beiden Initiativen fordern. Die Kommission beschloss deshalb, ihre Beratungen zu den parlamentarischen Initiativen auszusetzen, bis erste Ergebnisse der Evaluation vorliegen. Diese werden bis Ende 2010 erwartet.
06.481n Pa. Iv. Fraktion V. Obligatorische Nachbetreuung bei Sexualverbrechern
Die Kommission beantragt mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Bei mittelschweren oder schweren Fällen wird die betroffene Person stets zu einer Strafe oder einer freiheitsentziehenden Massnahme verurteilt; danach ist die Freilassung lediglich provisorisch und kann mit Bedingungen oder Überwachungsmassnahmen verknüpft werden; zudem ist die Bewährungszeit verlängerbar. Eine Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass das Prinzip einer obligatorischen Kontrolle – bei Bedarf mit Ausnahmen – klarer festgelegt werden muss als dies heute der Fall ist.
06.482 n Pa. Iv. Fraktion V. Strafverschärfung bei Vergewaltigung
Die Kommission beantragt mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt eine Erhöhung des Mindeststrafmasses auf fünf Jahre Freiheitsentzug im Falle von Vergewaltigung (190 StGB) und Schändung (191 StGB), wenn diese Taten durch mehrere Täter gleichzeitig beziehungsweise in Gruppen begangen werden. Die Kommissionsmehrheit stellt in Frage, ob durch die Erhöhung der Mindeststrafe die Prävention verbessert würde. Sie verweist aber auf die bald kommende Antwort des Bundesrates auf das Postulat von Nationalrat Maurice Chevrier ( 05.3443 Bandenunwesen. Sensibilisierungskampagne und Anpassung des Strafrechtes), die eine allgemeine Prüfung des Bandenunwesens zum Gegenstand hat. Eine Minderheit will dagegen mit der Erhöhung der Mindeststrafe der Tatsache Rechnung tragen, dass die Täter, welche in Gruppen handeln, besonders gefährlich sind und die Tat für die Opfer in diesem Fall noch schlimmer ist.
06.472 n Pa. Iv. Hess Bernhard. Aufhebung der Rassismusstrafnorm
Die Kommission beantragt mit 16 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung, dieser parlamentarischen Initiative, welche die Aufhebung von Artikel 261bis des Strafgesetzbuches (Rassismusstrafnorm) zum Ziel hat, keine Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass diese Bestimmung gerechtfertigt ist: sie schützt die Würde der durch Rassendiskriminierung betroffenen Personen, indem sie solche Diskriminierungen in der Öffentlichkeit als strafbar erklärt. In der Praxis haben die Gerichte diesen Artikel bis anhin mit der nötigen Zurückhaltung angewendet und so findet eine befriedigende Interessenabwägung mit der Meinungsfreiheit statt. Eine Minderheit will der Initiative Folge geben. Ihrer Meinung nach schränkt die Rassismusstrafnorm die Meinungsfreiheit zu stark ein.
Netzwerkkriminalität
Die Kommission nahm Kenntnis vom Bericht des Bundesrates vom Februar 2008 über die Netzwerkkriminalität, in dem es um die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Provider und die Kompetenzen des Bundes bei der Verfolgung von Netzwerkdelikten geht. Ebenfalls Kenntnis genommen hat sie von den verschiedenen bereits unternommenen und noch geplanten Massnahmen zur wirksameren Bekämpfung der Netzwerkkriminalität. Die RK-N beschloss einstimmig, eine im Jahr 2002 von der damaligen Nationalrätin Aeppli eingereichte parlamentarische Initiative ( 02.452 Kinderpornografie im Internet. Zentrale Ermittlung und Strafverfolgung) abzuschreiben. Die Kommission ist der Ansicht, dass die seit der Einreichung dieser Initiative eingesetzten Mittel sowie die in der neuen Strafprozessordnung vorgesehene Ermittlungskompetenz des Bundes ausreichen.
Im Bereich des Zivilrechts hat die Kommission drei parlamentarische Initiativen vorgeprüft:
Die von Nationalrätin Fässler eingereichte parlamentarische Initiative 06.466 («Stärkung des Bauherren- und Baufrauenschutzes») verlangt einen besseren Schutz bei Baumängeln, insbesondere bei neuen Vertragsformen wie dem Generalunternehmervertrag. Die Kommission stellte fest, dass der Bundesrat das am 13. Dezember 2002 überwiesene Postulat 02.3532 mit genau dem gleichen Anliegen wie die Initiative 06.466 nicht erfüllt hat. Aus diesem Grund und um der Komplexität der Materie Rechnung zu tragen, beschloss die Kommission mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben, dafür (mit 13 zu 12 Stimmen) eine Kommissionsmotion gleichen Inhalts einzureichen und so den Bundesrat aufzufordern, eine Gesetzesänderung auszuarbeiten.
Die Kommission beschloss mit 12 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, einer von Nationalrätin Leutenegger Oberholzer eingereichten Initiative ( 06.490 Mehr Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten. Änderung von Artikel 210 OR) Folge zu geben und stimmte einhellig dem Beschluss der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates zu, der parlamentarischen Initiative von Ständerat Bürgi ( 07.497 Änderung der Verjährungsfrist im Kaufrecht. Artikel 210 OR) Folge zu geben. Die Kommission ist der Ansicht, dass die in diesen beiden Initiativen aufgeworfenen Fragen zur Regelung der Verjährung im Kauf- und Werkvertrag eingehenden geprüft werden sollten.
06.461 n Pa.Iv. Rechsteiner Paul. Rehabilitierung der Schweizer Spanienfreiwilligen
Schliesslich hat die Kommission mit 15 zu 6 Stimmen einen Entwurf zu einem Bundesgesetz verabschiedet, das die Freiwilligen, welche im Spanischen Bürgerkrieg auf der Seite der Republikaner im Einsatz waren, rehabilitiert. Die Rehabilitierung soll generell-abstrakt erfolgen. Damit will die Kommission der Dringlichkeit – bedingt durch das hohe Alter der noch lebenden Betroffenen – Rechnung tragen. Sie beschloss mit 11 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, sich auf die Spanienfreiwilligen zu beschränken, da nur bei diesen durch die umfassende historische Aufarbeitung genügend Klarheit über die Beweggründe des Engagements besteht. Eine Minderheit beantragt, auch die Freiwilligen in der französischen Résistance während dem zweiten Weltkrieg zu rehabilitieren. Eine weitere Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Die Kommission tagte am 6. und 7. November 2008 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Gabi Huber (PRD/UR) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Bern.
Bern, 7. November 2008 Parlamentsdienste