Wie bereits angekündigt hat die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates weitere Massnahmen im Zusammenhang mit den drohenden Strompreiserhöhungen getroffen. Nachdem sie im Oktober eine dringende Änderung der Stromversorgungsverordnung verlangt hat, fordert sie jetzt auch Änderungen des Stromversorgungsgesetzes.

UREK 08-29 Entwicklung des Strompreises

Die Kommission hat entschieden, nach den im Oktober getroffenen Sofortmassnahmen auf Verordnungsstufe nun auch mittelfristige Massnahmen gegen die angekündigten Preiserhöhungen zu treffen. Sie hat einstimmig beschlossen, ein Kommissionspostulat einzureichen, das den Bundesrat beauftragt, eine Revision des Stromversorgungsgesetzes zu prüfen. Das Postulat fordert folgende Änderungen: Die Erhöhungen der Netznutzungstarife und -entgelte sowie der Elektrizitätstarife müssen vorgängig durch die ElCom genehmigt werden. Die ElCom würde somit zu einem ex ante Regulator werden und die Tarife könnten erst nach Genehmigung des Regulators in Kraft treten. Ausserdem soll die Reserveenergie künftig zu Gestehungskosten oder zu regulierten Preisen, mit Einbezug aller Verursacher (Konsumenten und Produzenten), bereitgestellt werden. Dies bedeutet eine Verankerung der bereits auf Verordnungsstufe dringend verlangten Massnahmen auf Gesetzesstufe. Des Weiteren soll die Unabhängigkeit der nationalen Netzgesellschaft von Unternehmen und Tätigkeiten in den übrigen Bereichen der Stromwirtschaft gestärkt werden. Auch soll die ElCom in Zukunft direkte Verwaltungssanktionen, analog der Kartellgesetzgebung, verhängen können und zwar in der Form von Bussen, deren Höhe mehrere Prozente vom Umsatz ausmachen kann. Und als letzten Punkt fordert das Postulat eine regelmässige Berichterstattung über die Abgaben und Leistungen an die Gemeinwesen. Diese Berichte sollen als landesweite Vergleichsgrundlage dienen und einen Überblick über die Entwicklung der Konzessionsabgaben für die Benutzung von Grund und Boden oder die Gewinnablieferung an die öffentliche Hand geben.

02.418 n Pa. Iv. Fluglärm. Verfahrensgarantien (Hegetschweiler)

Die Kommission hat die Prüfung des Gesetzesentwurfs des Nationalrates zur Änderung des Bundesgesetzes über die Enteignung und des Bundesgesetzes über die Luftfahrt eingestellt. Sie will mit der Beratung dieses Geschäftes abwarten, bis sie Kenntnis genommen hat von dem auf das dritte oder vierte Quartal 2009 vorgesehenen Zwischenbericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe, welche sich mit den Entschädigungen aufgrund nachbarrechtlicher Ansprüche und den sich daraus ergebenden Gesetzesänderungen zu befassen hat.

Die Kommission hat am 6. November 2008 unter dem Vorsitz von Ständerat Filippo Lombardi (CEg, TI) in Bern getagt.

 Bern, 7. November 2008 Parlamentsdienste