Mit 11 zu 6 Stimmen bei 7 Enthaltungen stimmte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) der Änderung der Tabakbesteuerung zu. Grundsätzliche Vorbehalte gegenüber Steuererhöhungen im Allgemeinen auf der einen Seite und Bedenken in Bezug auf ausreichende Wirkung auf den Gesundheitsschutz auf der anderen Seite führten zu diesem knappen Entscheid.

1) 07.053 Änderung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung

Die Kommission hat die Detailberatung des Bundesgesetzes über die Tabakbesteuerung abgeschlossen. Mit 11 zu 6 Stimmen bei 7 Enthaltungen sprach sich die Kommission für diese Gesetzesänderung aus, die gemäss Botschaft des Bundesrates drei Ziele verfolgt: Erstens soll die Steuerstruktur in diesem Bereich vereinfacht und EU-kompatibel werden. Zweitens soll mit einer leichten Steuererhöhung und der damit verbundenen abschreckenden Wirkung ein gesundheitspolitisches Ziel verfolgt werden. Drittens sollen Massnahmen zugunsten der Wirtschaft eingeführt werden; konkret handelt es sich eine administrative Entlastung aufgrund der Vereinfachung der Steuerstruktur und um die Schaffung von zugelassenen Steuerlagern.

Die Kommissionsmehrheit folgte der Vorlage des Bundesrates; allerdings wurden verschiedene Minderheitsanträge eingereicht. Eine starke Minderheit (10 von 21 Mitgliedern) möchte für den Kau- und Schnupftabak die gleiche Bemessungsgrundlage und den gleichen Steuersatz wie für Feinschnitttabak, dies hauptsächlich aufgrund der Substituierbarkeit der Produkte. Eine weitere Minderheit beantragt, den Steuersatz für Zigarren und Zigarillos auf den Mindeststeuersatz der EU heraufzusetzen. Eine dritte Minderheit (8 von 18 Mitgliedern) spricht sich gegen jegliche Tabaksteuererhöhung aus, die gemäss der Vorlage des Bundesrates zu Mehreinnahmen von jährlich rund zehn Millionen Franken führen sollte.

Mit 16 zu 7 Stimmen hat die Kommission einen Antrag abgelehnt, wonach auf die Abgabe an den Finanzierungsfonds für Inlandtabak zu verzichten sei.

Diese Vorlage wird in der kommenden Sommersession im Nationalrat behandelt.

2) 07.3309 Mo. Nationalrat (Fraktion RL). Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit mit zusätzlicher Unternehmenssteuerreform. Differenz

Im Weiteren befasste sich die WAK-N mit der Differenz, die der Ständerat bei der Motion 07.3309 der Freisinnig-demokratischen Fraktion geschaffen hatte. Diese Motion beauftragt den Bundesrat, «mit einer Senkung des Gewinnsteuersatzes für Unternehmen und einer Flexibilisierung bei der Besteuerung unterschiedlicher Ertragsarten den Standort Schweiz gezielt zu stärken».

In der vergangenen Session hatte sich der Ständerat deutlich dafür ausgesprochen, den Auftrag der «Flexibilisierung bei der Besteuerung unterschiedlicher Ertragsarten» aus dem Motionstext zu streichen und sich einzig auf die Senkung des Gewinnsteuersatzes zu konzentrieren.

Die Kommissionsmehrheit sprach sich mit 13 zu 9 Stimmen für diese Änderung aus und betonte erneut, dass eine wettbewerbsfähige Besteuerung für die Standortattraktivität der Schweiz von Bedeutung ist.
Die Kommissionsminderheit hält eine weitere Senkung des Gewinnsteuersatzes – besonders in Anbetracht der knappen Annahme der Unternehmenssteuerreform II durch das Stimmvolk – nicht für angebracht, weil in ihren Augen die jüngste Finanzmarktkrise zu massiven Mindereinnahmen für den Bund führen wird und die Unternehmen bei den möglichen Steuerreformen derzeit nicht Priorität haben sollten, sondern vielmehr Massnahmen im Bereich der Familienbesteuerung.

3) 07.475 Pa.Iv. Rennwald. Mehr Freizeit, mehr Ausbildung. Vorprüfung

Die Kommission hat die von Nationalrat Jean-Claude Rennwald eingereichte parlamentarische Initiative Mehr Freizeit, mehr Ausbildung vorgeprüft. Die Initiative verlangt, dass die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden für eine allgemeine Einführung der Vier-Tage-Woche bei einer maximalen Wochenarbeitszeit von 36 Stunden. Laut dem Initianten soll die Hälfte der Zeit, die durch eine solche Verkürzung gewonnen wird, der Weiterbildung der Erwerbstätigen dienen, während ihnen die andere Hälfte als zusätzliche Freizeit zur Verfügung stehen soll. Diese gesetzliche Massnahme sollte nach dem Willen des Initianten nur subsidiär zum Tragen kommen für jene Wirtschaftsbereiche und Branchen, die bis 2015 nicht in Gesamtarbeitsverträgen für die Umsetzung entsprechender Bestimmungen gesorgt haben.

Die Kommission hat mit 16 zu 8 Stimmen entschieden, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Nach der Einschätzung der Kommissionsmehrheit hätte die Umsetzung der Initiative einschneidende negative Folgen für die Schweizer Wirtschaft. So würde sie zu einem Verlust an Wettbewerbsfähigkeit führen, da die Kosten der Arbeit – die in der Schweiz bereits jetzt vergleichsweise hoch sind – zusätzlich gesteigert würden. Aufgrund dieser negativen Effekte sei die Initiative entgegen ihrem Anliegen als hinderlich für den schweizerischen Arbeitsmarkt zu einzustufen. Überdies ist die Mehrheit der Auffassung, dass die Erfahrungen mit der generell verkürzten Arbeitszeit, die beispielsweise in Frankreich gemacht werden konnten, nicht als positiv gewertet werden können. Wenn es dort zur Schaffung zusätzlicher Stellen gekommen sei, so seien diese überwiegend unsicherer Natur und in schlecht gestellten Segmenten angesiedelt; darüber hinaus sei eine Zunahme der Schwarzarbeit zu beobachten gewesen.

Die Minderheit der Kommission will mit der Initiative die politische Auseinandersetzung um die Arbeitszeitregelungen und um die Partizipation der Arbeitnehmenden an den Produktivitäts- und Wohlstandsgewinnen in der Schweiz wieder in Gang bringen. Sie beurteilt die Auswirkungen der generellen Arbeitszeitverkürzung auf den Arbeitsmarkt und die Beschäftigungssituation gerade in Frankreich als durchaus positiv. Überdies hebt sie hervor, dass die Initiative gezielt das Anliegen der vermehrten Weiterbildung der Erwerbstätigen in den Vordergrund rückt, deren zentrale Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Schweiz auch von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern anerkannt wird.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrätin Hildegard Fässler (SP, SG) und teilweise im Beisein von Bundesrat Hans-Rudolf Merz am 15. und 16. Mai 2008 in Bern getagt.

 Bern, 16. Mai 2008 Parlamentsdienste