Revision des Mehrwertsteuergesetzes (Geschäft des Bundesrates  08.053 )

Vorgeschichte

·         Vorschlag des Bundesrates zu einer Vereinfachung der MWST durch eine Totalrevision des Gesetzes.

·         Botschaft im Juni 2008 mit zwei Teilen:

o   Teil A „Steuergesetz“: ein vollständig überarbeitetes MWST-Gesetz mit inhaltliche Revisionen in über 50 Punkten

o   Teil B „Einheitssatz/Ausnahmen“: basiert auf Teil A und beinhaltet zusätzlich einen einheitlichen Steuersatz von 6,1 Prozent und die Abschaffung möglichst vieler Steuerausnahmen

o   Die Vernehmlassung im 2007 zeigte, dass der erste Teil A „Steuergesetz“ generell als vordringlich erachtet wird, während Teil B „Einheitssatz/Ausnahmen“ umstritten ist.

·         Anhörungen im August 2008 zu beiden Teilen in der WAK-N.

 

Vorgehen in der WAK-N

Die WAK-N hat im Beisein von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf das Vorgehen bezüglich der beiden Teile diskutiert. Die Kommission hat einstimmig beschlossen, auf die die Revision des Mehrwertsteuergesetzes nach Teil A einzutreten. Sie hat zudem mit 16 zu 8 Stimmen ohne Enthaltungen beschlossen, den Eintretensentscheid auf Teil B erst nach Beendigung der Beratung von Teil A zu fällen.

 


Regulierung der Bücherpreise (Parlamentarische Initiative  04.430 )

Vorgeschichte

Die Schweiz hat keinen homogenen Buchmarkt, die drei Sprachregionen sind als Teilmärkte der jeweiligen Nachbarländer zu begreifen:

·         In der italienischen Schweiz gilt keine Preisbindung.

·         In der Romandie gilt keine formelle Preisbindung. Bis in die 1990er Jahre fand jedoch eine freiwillige Preiskoordination statt.

·         In der Deutschschweiz wurde mit dem so genannten Sammelrevers jahrzehntelang die Preisgestaltung der Bücher geregelt. Die WEKO erklärte diesen 1999 als unzulässig, nach mehreren Rekursen wurde der Sammelrevers schliesslich im Mai 2007 aufgehoben.

2004, als ein definitiver Entscheid bezüglich des Sammelrevers noch hängig war, reichte Nationalrat Maitre eine parlamentarische Initiative zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine Buchpreisbindung ein. Die beiden WAK gaben der Initiative Folge und die WAK-N wurde beauftragt, einen Gesetzentwurf zur Buchpreisbindung vorzulegen.

 

Der Gesetzesvorentwurf der WAK-N

Die WAK-N hat mit 13 zu 10 Stimmen mit einer Enthaltung einen Gesetzesvorentwurf gutgeheissen. Die wichtigsten Eckpfeiler sind:

·         eine obligatorische Buchpreisbindung für Bücher (ohne Zeitschriften, etc.) für die ganze Schweiz

·         die Festlegung der Preise durch die Branche (Verleger oder Importeur)

·         Die Dauer der Buchpreisbindung beträgt 18 Monate. Der Verleger oder Importeur kann sie jedoch verlängern.

·         Einzelhändler können bis 5% Rabatte gewähren, höhere Rabatte können für Bibliotheken und Sammelbestellungen gewährt werden.

·         Bei missbräuchlichen Preisüberhöhungen gegenüber den Preisen im Ausland kann der Preisüberwacher eingreifen und die zulässige Preisdifferenz für die ganze Branche festlegen.

·         Eine Preisbindungstreuhandstelle soll die Interessen der Branchenangehörigen wahrnehmen und auch klagen können, wenn die Preisbindung nicht eingehalten wird. Zur Beurteilung der Klagen soll die Branche ein Schiedsgericht schaffen.

Einzelne Punkte sind in der Kommission bestritten, insbesondere die Dauer der Buchpreisbindung. Eine grosse Minderheit (Entscheid 12:13) beantragt, dass die Buchpreisbindung 6 Monate nach der ersten Ausgabe fallen soll, ohne dass die Verleger die Möglichkeit haben, sie zu verlängern.

 

Handlungsbedarf

·         Der Handlungsbedarf ist in der Kommission bestritten.

·         Die Meinung der Mehrheit

o   Die Buchpreisbindung erlaubt den Verlagen eine Mischrechnung vorzunehmen und mit den gut laufenden Büchern die weniger erfolgreichen Bücher mitzufinanzieren. Somit können Verlage auch risikoreicher publizieren und neuen Schweizer Autoren und Autorinnen fördern.

o   Die Buchpreisbindung ermöglicht kleinen und mittleren Buchhandlungen die wirtschaftliche Existenz, da sie auf Umsätze durch Bestseller zählen können. Ein dichtes Buchhandlungsnetz fördert eine grössere Vielfalt des Angebots, da es vor allem weniger bekannte und schwierige Titel sind, die von Spontankäufen profitieren (bis zu 50% der Käufe in Buchhandlungen sind Spontankäufe).

o   Bisherige Erfahrungen in Bezug auf die Preise zeigen, dass ein System ohne Preisbindung höhere Preisen nach sich zieht.

·         Die Meinung der Minderheit

o   Die kulturellen Ziele lassen sich mit der Buchpreisbindung nicht erreichen: Die Buchpreisbindung führt weder zu einem dichten Buchhandlungsnetz noch damit zu einer Vielfalt des Verlagsangebots.

o   Die Konzentration des Verkaufsstellennetzes ist ein bestehender Trend, den regulierte Preise nur unwesentlich beeinflussten. Einheitspreise für Bücher erlauben den kleinen Buchhandlungen das Überleben nur kurzfristig. Durch den Schutz haben sie weniger Anlass, notwendige Neuerungen einzuführen.

o   Das Buchpreisbindungsgesetz wirft Probleme der Verfassungsmässigkeit auf.

 

Weiteres Vorgehen

·         Vernehmlassung des Gesetzentwurfs (Eröffnung ca. Anfang November)

·         Überweisung an den Rat in der Sommer- oder Herbstsession 2009

·         Inkrafttreten: nicht vor 2. Semester 2010 (wird durch den Bundesrat bestimmt)

 


Aktulle Fragen zur Bankenaufsicht

Die WAK-N hat sich bereits zum vierten Mal mit der Finanzmarktkrise und der Bankenaufsicht befasst und sich dabei über die aktuelle Situation auf den Finanzmärkten und über die Auswirkungen auf die Realwirtschaft informieren lassen. Dazu wurden Frau Bundesrätin Doris Leuthard; Frau Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf; Herr Jean-Pierre Roth, Präsident des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank; Herr Aymo Brunetti, Leiter der Direktion für Wirtschaftspolitik SECO; Herr Peter Siegenthaler, Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung; Herr Eugen Haltiner, Präsident EBK; Herr Daniel Zuberbühler, Direktor EBK und Herr Jakob Schaad, Berater für Wirtschaftsfragen, GS EVD eingeladen.

 

 08.452  Sofortiger Ausgleich der kalten Progression. Mehr Geld im Portemonnaie

Die Parlamentarische Initiative der FDP-Fraktion verlangt, dass der Ausgleich der kalten Progression jährlich anhand der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise vorgenommen wird und nicht wenn die Teuerung 7% erreicht hat., wie es das geltende Recht vorsieht. Ausserdem soll eine Übergangsbestimmung ins Gesetz eingefügt und die Folgen der kalten Progression ausserordentlich per 31. Dezember gemäss Indexstand am 1. Juli 2008 ausgeglichen werden .

 

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat mit 18 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen entschieden, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Sie hat auch die Dringlichkeit der Initiative anerkannt und mit 15 zu 10 Stimmen beschlossen, sich schnell mit der Problematik zu befassen um einen Gesetzesentwurf für den Ausgleich der kalten Progression auf den 1. Januar 2009 auszuarbeiten. Sie anerkennt die ambitiösen Ziele des Projektes, erachtet es aber als wichtig, in einer Zeit der Verlangsamung des Wirtschaftswachstums ein konjunkturelles Zeichen zu setzen. Die Kompensation der Teuerung am 1. Januar hätte für die Steuerpflichtigen eine Entlastung von ungefähr 600 Mio. Franken zur Folge.

Anlässlich der nächsten Sitzung wird die Kommission – unter Vorbehalt der Zustimmung zur Initiative durch die WAK-S – eine konferenzielle Vernehmlassung mit der Finanzdirektorenkonferenz, sowie mit Wirtschaftsverbänden und Sozialpartnern durchführen, um sich über die Machbarkeit des Projektes zu informieren.

 

Kommissionsinitiative: Stopp ungerechtfertigte Strompreiserhöhung

Die WAK-N hat sich anlässlich ihrer Sitzung vom 14. Oktober 2008 mit der Erhöhung der Strompreise beschäftigt. Das Thema Energie liegt grundsätzlich bei der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie. Die WAK-N ist jedoch der Meinung, dass sie auf der Ebene der Preise auch zuständig ist. Die angekündigten Preiserhöhungen würden schädliche Auswirkungen auf die Wirtschaft wie auch die Haushalte nach sich ziehen. Die WAK-N hat daher mit 17 zu 0 Stimmen mit 4 Enthaltungen einer Kommissionsinitiative zum Thema Folge gegeben. Mit dieser soll ein dringliches Bundesgesetz ausgearbeitet werden, welche die ungerechtfertigten Preiserhöhungen im Gefolge der Strommarktöffnung und insbesondere für die Nutzung der Elektrizitätsnetze verhindert.