Die GPKs haben die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit für das Jahr 2009 festgelegt. Sie wollen die Mittelzuteilung und Prioritätensetzung bei der Grenzwacht, die Wahl des obersten Kaders durch den Bundesrat, das bevorstehende Präsidium der Schweiz im Ministerkomitee des Europarates sowie die Zulassung und Überprüfung kas-senpflichtiger Medikamente vertieft untersuchen. An einer gemeinsamen Sitzung verabschiedeten sie zudem ihren Jahresbericht 2008 und befassten sich eingehend mit ihren eigenen Informationsrechten.

An ihrem jährlich stattfindenden Seminar haben die Geschäftsprüfungskommissionen des National- und Ständerates (GPKs) Schwerpunkte für ihre Untersuchungstätigkeit für 2009 festgelegt. Die GPK-N wird sich u. a. eingehend mit dem Bundespersonalgesetz beschäftigen. Sie erwartet dazu einen Evaluationsbericht der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK) im Frühsommer 2009. Diese evaluiert im Auftrag der GPK-N die Umsetzung des Bundespersonalgesetzes.

Die GPK-S steht kurz vor Abschluss ihrer Inspektion zur Führung und Aufsicht bei der Arbeitslosenversicherung. Sie wird sich im Weiteren ab dem Frühling mit dem Einsatz von verwaltungsexternen Vermittlern durch das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten befassen. Im Sommer erwartet die GPK-S den Evaluationsbericht der PVK zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesverwaltung und Nichtregierungsorganisationen (NGO).

Für das Jahr 2009 haben die Kommissionen die PVK mit vier neuen Projekten beauftragt:

  1. Grenzwachtkorps: Immer wieder werden die permanente Überlastung der Mitarbeiter/innen, Rekrutierungsschwierigkeiten und weitere Probleme im Grenzwachtkorps öffentlich kritisiert. Trotz Reformanstrengungen scheinen wesentliche Probleme weiter zu bestehen. Deshalb sollen insbesondere die Ressourcensituation und die Prioriätensetzung beim Grenzwachtkorps aus externer Warte überprüft werden.
  2. Wahl des obersten Kaders durch den Bundesrat: Vor dem Hintergrund verschiedener umstrittener Besetzungen von Spitzenpositionen in der Bundesverwaltung soll die Zweckmässigkeit der entsprechenden Auswahlverfahren departementsübergreifend untersucht werden.
  3. Wahrnehmung von wichtigen Funktionen und Führungsaufgaben durch die Schweiz in internationalen Organisationen: Diese Thematik soll am Beispiel des Präsidiums der Schweiz im Ministerkomitee des Europarates untersucht werden. Die GPKs entsprechen damit einem Antrag der Schweizer Parlamentarierdelegation beim Europarat.
  4. Zulassung und Überprüfung kassenpflichtiger Medikamente: Medikamente machen rund 20 Prozent der jährlichen Bruttoleistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aus. Die GPKs wollen vor diesem Hintergrund die Strukturen und Verfahren analysieren, welche die Zulassung und Überprüfung kassenpflichtiger Medikamente regeln. Die Untersuchung schliesst an die Arbeiten der GPK-N zu den Zulassungsverfahren im Bereich der ärztlichen Leistungen an.

Die GPKs beschlossen ebenfalls, der Finanzdelegation die Untersuchung der Prämiengenehmigung im KVG zu beantragen. Sollte die Untersuchung nicht durchgeführt werden können, wird das Thema durch die GPK-N und die PVK anstelle des vierten Projekts untersucht. Weiter ist geplant, das Bundesamt für Umwelt einem Audit durch die PVK zu unterziehen.

Die GPKs haben im Weiteren beschlossen, dass ihre zuständigen Subkommissionen an der ordentlichen Sitzung von Ende April mit Vertretern der Finanzmarktaufsicht FINMA die Rolle der Bankenaufsicht im Zusammenhang mit der Finanzkrise diskutieren. Aufgrund der Ergebnisse werden die GPKs entscheiden, ob sie eine vertiefte Untersuchung einleiten wollen. Im Übrigen koordinieren die GPKs ihre Vorgehensweise mit den weiteren Kommissionen, die sich mit dem Thema befassen.

Die Kommissionen verabschiedeten zudem ihren Jahresbericht 2008 (Anhang) zuhanden der eidgenössischen Räte. Der gut fünfzigseitige Bericht bietet einen Überblick über das weite Tätigkeitsfeld der parlamentarischen Oberaufsicht. Der Jahresbericht der GPKs enthält jeweils auch zuvor unveröffentlichte Stellungnahmen und Briefwechsel mit dem Bundesrat.

An ihrem gemeinsamen Seminar befassten sich die beiden GPKs zudem eingehend mit ihren Informationsrechten. Bezüglich der Reichweite ihrer Auskunfts- und Informationsrechte vertreten die GPKs klar die Meinung, dass die ihnen vom Gesetzgeber eingeräumten, weitgehenden Informationsrechte grundsätzlich auch bei hängigen Strafverfahren uneingeschränkt Geltung beanspruchen, es sei denn, es lägen gute Gründe für eine (Selbst)Beschränkung vor. Sie haben jedoch aufgrund der von der GPK-N eingeholten Rechtsgutachten von Prof. Giovanni Biaggini und Dr. Niklaus Oberholzer weiteren Handlungsbedarf erkannt. Sie wollen näher prüfen, wie die GPKs künftig vermehrt Massnahmen zur Wahrung des Geheimnisschutzes (Persönlichkeitsschutz betroffener Personen und berechtigte öffentliche Interessen an der Geheimhaltung von Informationen) treffen und sich selbst klarere Regeln im Umgang mit Informationen schaffen könnten.

Die Kommissionen haben am 22./23. Januar 2009 unter der Leitung von Herrn Ständerat Hans Hess (FDP, OW), Präsident der GPK-S, und Herrn Nationalrat Pierre-François Veillon (SVP, VD), Präsident der GPK-N, in Montreux getagt.

 Bern, 29. Januar 2009 Parlamentsdienste