Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates verlangt, dass Notverordnungen innert bestimmter Fristen in ordentliches Recht überführt werden müssen. Erlässt der Bundesrat in dringenden Situationen Verfügungen ohne gesetzliche Grundlage, so soll er die zuständigen parlamentarischen Organe konsultieren oder unverzüglich informieren. Beschlüsse über dringliche Ausgaben in grosser Höhe sollen so rasch wie möglich der Bundesversammlung unterbreitet werden, nötigenfalls in einer ausserordentlichen Session.

Nachdem der Bundesrat am 15. Oktober 2008 6 Milliarden Franken für die Rekapitalisierung der UBS beschlossen hatte, hat die SPK des Nationalrates am 20. November 2008 die Forderung aufgestellt, dass künftig finanzielle Verpflichtungen in grosser Höhe nur noch durch das Parlament beschlossen werden dürfen (08.502 Pa.Iv. SPK-NR. Verteilung der Zuständigkeiten bei der Genehmigung dringlicher Nachträge zum Voranschlag). Die SPK des Ständerates hat am 15. Januar 2009 die für die Ausarbeitung einer Vorlage nötige Zustimmung mit 6 zu 5 Stimmen verweigert.

Die SPK des Nationalrates kommt nun den Einwänden der Ständeräte entgegen und weitet zugleich das Thema auf die Problematik des Notrechtes im Allgemeinen aus. Sie beschliesst eine neue Kommissionsinitiative (Pa. Iv. Wahrung von Demokratie, Rechtsstaat und Handlungsfähigkeit in ausserordentlichen Lagen), welche folgende drei Punkte enthält:

1. Der Bundesrat darf zwar in einer ausserordentlichen Situation nach wie vor finanzielle Verpflichtungen in unbeschränkter Höhe eingehen. In einer solchen Situation darf aber nicht einfach die nächste ordentliche Session abgewartet werden, sondern es muss die Bundesversammlung so rasch wie möglich (d.h. in 1-2 Wochen) zu einer ausserordentlichen Session einberufen werden.

2. Erlässt der Bundesrat eine Notverordnung ohne gesetzliche Grundlage (Beispiel: die Verordnung über die Rekapitalisierung der UBS), so muss er der Bundesversammlung innert einer bestimmten Frist den Entwurf für eine gesetzliche Grundlage unterbreiten.

3. Trifft der Bundesrat eine Verfügung ohne gesetzliche Grundlage (Beispiel: die Aktenvernichtung im Fall Tinner), so muss er die zuständigen parlamentarischen Delegationen oder Kommissionen vorgängig konsultieren oder, wenn dies aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist, unverzüglich informieren.

Die Kommission stimmte der ersten Forderung mit 21 zu 3 Stimmen, den übrigen Forderungen mit 24 zu 0 Stimmen zu. Einerseits soll die Handlungsfähigkeit des Bundesrates in ausserordentlichen Situationen gewahrt bleiben, andererseits soll die normale demokratische Kompetenzordnung und damit die Legitimität staatlichen Handelns so rasch wie möglich wiederhergestellt werden. Die Kommission verspricht sich von geeigneten Befristungen, Konsultations- und Informationspflichten vor allem auch eine präventive Wirkung. Der Bundesrat wird seine Zuständigkeiten in ausserordentlichen Lagen mit grösserer Zurückhaltung wahrnehmen, wenn er damit z.B. die sofortige Einberufung einer ausserordentlichen Session auslöst.

Mit einer parlamentarischen Initiative verlangt Nationalrätin Jacqueline Fehr (SP/ZH), dass Mitglieder der geschäftsleitenden Organe einer Krankenkasse im Parlament nur dann Einsitz haben dürfen, wenn sie auf das Mandat bei der Krankenkasse verzichten (08.474 n Pa. Iv. Jacqueline Fehr. Klare Trennung der Interessen in der obligatorischen Krankenversicherung). Die Initiantin macht geltend, dass die Krankenversicherungen im Bereich der obligatorischen Grundversicherung hoheitliche Funktionen wahrnehmen. Die Gewaltenteilung verlange daher, dass für sie dieselben Unvereinbarkeiten gelten wie für die unmittelbare Verwaltung oder staatlich kontrollierte Unternehmungen (wie z.B. die SUVA). Die Kommission beantragt mit 16 zu 8 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Die Mitglieder der Bundesversammlung sind neben ihrer parlamentarischen Tätigkeit auch in zahlreichen wirtschaftlichen und sozialen Organisationen engagiert. Diese Nähe der Ratsmitglieder mit der Gesellschaft ist in unserem parlamentarischen System gewünscht. Das Fachwissen der verschiedenen Interessenvertreter kann so direkt in die Gesetzgebung einfliessen. Der Grundsatz der Gleichbehandlung verlangt, dass für alle Interessenvertreter dieselben Regeln gelten. Würde die Initiative von Nationalrätin Fehr umgesetzt, so würde dieser Grundsatz verletzt, weil auch andere Interessenvertreter gleich behandelt werden müssten. Zum Beispiel ist auch die Mitgliedschaft in einer Pensionskasse obligatorisch; auch die Pensionskassen sind in einem Marktbereich tätig, den der Bund wesentlich bestimmt und steuert. Die Unvereinbarkeiten würden so in einer Weise ausgedehnt, welche letztlich das Milizparlament in Frage stellen würde.

Schliesslich stimmte die Kommission mit 23 zu 1 Stimmen deutlich einer parlamentarischen Initiative von Ständerat Lombardi (CVP, TI) zu, welcher die Ständeratskommission einstimmig Folge gegeben hatte (08.515 s Pa. Iv. Lombardi. Bedingter Rückzug einer Volksinitiative im Fall eines indirekten Gegenvorschlags). Damit ist der Weg frei für die Ständeratskommission, möglichst rasch die gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten, damit Initiativkomitees ihre Initiative unter dem Vorbehalt zurückziehen können, dass der indirekte Gegenvorschlag auch tatsächlich in Kraft tritt. Die Zeit drängt insofern, als die Initianten und Initiantinnen der Volksinitiative „Lebendiges Wasser“ (07.060) bereits nächstes Jahr vor dem Entscheid stehen könnten, ob sie ihre Initiative zurückziehen sollen zugunsten des indirekten Gegenvorschlags, dessen definitives Schicksal noch nicht geklärt ist.

Die Kommission tagte am 19./20. Februar 2009 in Bern unter der Leitung ihres Präsidenten Gerhard Pfister (CVP/ZG).

Bern, 20. Februar 2009 Parlamentsdienste