Die Kommission nimmt in der kommenden Woche eine zweite Lesung der Vorlage zur Vereinfachung der MWSt vor, damit sie in der Sommersession im Ständerat behandelt werden kann.

08.053 Vereinfachung der Mehrwertsteuer

Die Kommission hat sich zum zweiten Mal eingehend mit der Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes befasst. Sie beantragt in einigen wichtigen Punkten Abweichungen zu den Beschlüssen des Nationalrats.

Nach bisherigem Recht können Steuerpflichtige nur mit Bewilligung der ESTV für die Versteuerung ausgenommener Leistungen optieren. Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, die Option den Steuerpflichtigen ohne Bewilligung allein durch die Versteuerung der entsprechenden Leistungen und somit einen weiteren Schritt zur Vereinfachung der Mehrwertsteuer vorzunehmen.

Darüber hinaus beantragt die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen, dass Steuerpflichtige im Falle eines Überschusses aus der Steuerrechnung auch diese Steuerforderung nach den Regeln des Zivilrechts abtreten und pfänden können.

Der Nationalrat hatte die Frist, innert welcher eine Steuerforderung verjährt, von fünf auf drei Jahre verkürzt, um die Verfahren der Verwaltung zu beschleunigen. In Anbetracht der daraus entstehenden Mindereinnahmen sowie der tiefen Kontrollfrequenz (durchschnittlich rund eine Kontrolle eines Unternehmens alle 30 Jahre) beantragt die Kommission ihrem Rat einstimmig, die Frist wie vom Bundesrat vorgeschlagen bei fünf Jahren zu belassen. Sie weist auch darauf hin, dass auch die direkte Bundessteuer, die Verrechnungssteuer und die Stempelabgaben eine relative Verjährungsfrist von fünf Jahren vorsehen.

Der Nationalrat hatte über einen neuen Absatz im Mehrwertsteuergesetz ein Berufsgeheimnis für Steuerberater eingeführt. Er befürchtete, dass sich von der Auskunftspflicht von Dritten eine generelle Pflicht eines Steuerberaters ableiten lässt, Einsicht in ihm anvertraute Unterlagen zu gewähren. Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, diesen Absatz wieder zu streichen, da die Einführung eines neuen Berufsgeheimnisses für den ungeschützten Titel des "Steuerberaters" äusserst problematisch ist. Darüber hinaus sind die Befürchtungen des Nationalrats unbegründet, da sich die Auskunftspflicht einer Drittperson nur auf die konkrete Leistungsbeziehung bezieht.

Die Kommission sprach sich einstimmig gegen den Beschluss des Nationalrates aus, eine Bestimmung einzuführen, wonach die Wirksamkeit dieser Revision regelmässig zu evaluieren und spätestens nach fünf Jahren nach Inkrafttreten dieser Bestimmung darüber Bericht zu erstatten sei. Die WAK-S ist der Auffassung, dass eine Evaluation nur dann von Nutzen ist, wenn der Untersuchungsgegenstand klar definiert ist, was hier nicht der Fall ist.

Die Kommission wird in der nächsten Woche erneut tagen und danach diese Vorlage an ihren Rat weiterleiten, damit sie in das Programm der Sommersession aufgenommen werden kann.


09.025 Genehmigung des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und Japan

Die WAK-S befasste sich mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und Japan, das die bereits engen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit der weltweit zweitgrössten Volkswirtschaft vertieft. Dieses Abkommen hat einen sektoriell umfassenden Geltungsbereich. Es beinhaltet materielle Bestimmungen über den Warenhandel (u.a. Liberalisierung des Handels mit Industriegütern sowie mit gewissen verarbeiteten und unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten, Handelserleichterungen und Abbau technischer Handelshemmnisse), den Handel mit Dienstleistungen, den grenzüberschreitenden Verkehr natürlicher Personen zu Geschäftszwecken, die Tätigung und den Schutz von Investitionen, den Schutz des geistigen Eigentums sowie die Förderung und Erleichterung des elektronischen Handels.

Die Kommission begrüsst dieses Abkommen sehr, zum einen, weil es sich um das erste Abkommen Japans mit einem europäischen Land handelt, zum andern, weil es sich günstig auf den Konjunkturaufschwung auswirken kann. Die WAK-S hält mit Genugtuung fest, dass dieses Abkommen in seiner Präambel auf die Grundsätze der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie auf den Umweltschutz und die optimale Nutzung der natürlichen Ressourcen verweist. Sie spricht sich einstimmig für den Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung dieses Abkommens aus.

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerätin Simonetta Sommaruga (SP, BE) und teilweise im Beisein von Bundespräsident Hans-Rudolf Merz und Bundesrätin Doris Leuthard am 27. und 28. April 2009 in Bern getagt.

Bern, 28. April 2009 Parlamentsdienste