Verlagerungspolitik
Die Bilanz der bisherigen Verlagerungspolitik, die der Bundesrat in seinem Verlagerungsbericht dargelegt hat, ist durchzogen. Neben unbestreitbaren Erfolgen gibt es immer noch erhebliche Defizite gegenüber den gesetzlich definierten Verlagerungszielen. Die Kommission hat deshalb mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung zwei Standesinitiativen aus den Kantonen Uri und Tessin, welche verstärkte Verlagerungsbemühungen seitens des Bundes fordern, Folge gegeben.

Die Kommission nahm vom vierten so genannten Verlagerungsbericht des Bundesrates Kenntnis. Obwohl der Bundesrat eine positive Bilanz der bisherigen Verlagerungsbemühungen zieht, ist bereits heute absehbar, dass das im neuen Güterverkehrsverlagerungsgesetz (GVVG) festgeschriebene Verlagerungsziel (inklusive Zwischenziel) kaum wird erreicht werden können. Das GVVG ist erst seit dem 1. Januar 2010 in Kraft und die Antwort auf die Frage, ob bereits jetzt zusätzliche Massnahmen zugunsten der Verlagerung zu ergreifen seien, war in der Kommission politisch umstritten.

Mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission entschieden, zwei Standesinitiativen aus den Kantonen Uri und Tessin (08.304/08.305), welchen der Ständerat mit einem sehr knappen Entscheid zugestimmt hatte, Folge zu geben. Die Mehrheit, welche die Initiativen unterstützte, argumentierte, dass zusätzliche Massnahmen dringend seien, um die gesetzlichen Bestimmungen und den Verfassungsauftrag zum Schutz der Alpen und deren Bevölkerung einhalten zu können. Die Minderheit der Kommission stimmte gegen die Initiativen. Dies in erster Linie, weil sie die Wirkung des neuen, unlängst vom Parlament selbst verabschiedeten GVVG abwarten und in den Regionen keine, letztlich nicht erfüllbare Erwartungen wecken möchte. Die Kommission des Ständerates oder des Nationalrates wird in der zweiten Hälfte 2010 die Arbeiten an einer konkreten Vorlage zur Umsetzung der beiden Initiativen aufnehmen.
Die Motion des Ständerates (10.3010 Mo. KVF-S. Güterverkehrsverlagerung. Für eine schrittweise Reduktion des alpenquerenden Schwerverkehrs), welche vom Bundesrat keine unmittelbaren Massnahmen, aber eine Strategie für zusätzliche Verlagerungsmassnahmen verlangt, empfiehlt die Kommission ihrem Rat mit 15 zu 7 Stimmen zur Annahme.

Verschoben hat die Kommission ihren Entscheid zur parlamentarischen Initiative von Nationalrat Andrea Hämmerle (09.519 Präzisierung der externen Kosten im Schwerverkehrsabgabegesetz), bis zur Publikation des Urteils des Bundesgerichtes vom 19. April 2010 in einer sachlich eng verwandten Thematik.

Kenntnis genommen hat die Kommission zudem vom Bericht des Bundesrates über die Schifffahrtspolitik der Schweiz. Die KVF unterstützt die Strategie des Bundesrates, die Schifffahrt wie bis anhin gezielt zu fördern und möglichst günstige Rahmenbedingungen zu schaffen, um ihre Weiterentwicklung zu unterstützen.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat sich sodann mit zwei Initiativen zur Erwerbssituation der Schweizer Landwirte befasst. So hat sie einerseits die parlamentarische Initiative von Nationalrat Bigger (09.492 Befreiung der Alpviehtransporte von der LSVA) vorgeprüft. Die Kommission hat dem Anliegen mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten Folge gegeben. Die Mehrheit argumentiert, dass Viehtransporte auf der Schiene keine Alternative respektive gar nicht mehr möglich sind und dass die Befreiung der Alpviehtransporte von der LSVA wieder zu mehr Sömmerung des Alpviehs in der Schweiz und somit zu einer besseren Landschaftspflege führen würde. Nach Ansicht der Kommissionsminderheit hingegen ist der Rückgang der Alpviehtransporte nicht auf die LSVA sondern auf einen grundlegenden Strukturwandel der Landwirtschaft zurückzuführen.

Der parlamentarischen Initiative Feldwerbung als Nebenerwerb für die Schweizer Bauern (08.419) von Nationalrat Aebi haben die Räte bereits Folge gegeben. Die Kommission hat beschlossen, dass die Umsetzung auf dem Verordnungsweg geschehen soll. An der nächsten Sitzung will sie einen Motionstext verabschieden, der dem Bundesrat den Auftrag geben soll, die Signalisationsverordnung im Sinne der Initiative anzupassen.

Einer weiteren Initiative zur steuerlichen Entlastung der Alpengebiete - 09.493 Pa.Iv. Schmidt. Mineralölsteuer auf Treibstoffe für Pistenfahrzeuge - hat die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung ebenfalls Folge gegeben. In der Meinung der Mehrheit scheint es gerechtfertigt, die Pistenfahrzeuge der Seilbahnunternehmungen als Gegenleistung für die Aufrechterhaltung der in den Regionen stark verankerten Tourismuswirtschaft (analog der Land- und Forstwirtschaft) von der Mineralölsteuer zu entlasten. Die Minderheit hingegen will keine neuen Ausnahmen schaffen, weil es in ihren Augen für die Besteuerung unerheblich ist, ob der Treibstoff im Strassenverkehr oder anderweitig verbraucht wird.

Die Kommission hat einen Erlassenwurf in Umsetzung der parlamentarischen Initiative. Strassenverkehrsgesetz. Änderung (08.421) definitiv verabschiedet. Der Erlass sieht vor, dass das Fahren ohne den erforderlichen Führerausweis gleich hart bestraft wird wie das Fahren trotz entzogenem oder aberkanntem Führerausweis. Nach geltendem Recht wird das Führen eines Motorfahrzeuges, ohne jemals eine Führerprüfung absolviert zu haben oder ohne den für die entsprechende Kategorie erforderlichen Führerausweis zu besitzen, mit Busse bestraft. Demgegenüber wird eine Person, die ein Motorfahrzeug führt, obwohl ihr der Führerausweis entzogen wurde, mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Die Gesetzesänderung will beide Tatbestände mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestrafen. Milder bestraft werden soll eine Person, die ein Motorfahrzeug führt, obwohl der Führerausweis auf Probe abgelaufen ist. Hier soll eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen ausgesprochen werden können. Der Gesetzeserlass soll Rechtsgleichheit herstellen und damit die Verkehrssicherheit erhöhen. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 17 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.

Weiter befasste sich die Kommission mit der von Ständerat Jenny eingereichten und vom Ständerat am 10. Dezember 2009 angenommenen Motion. Gegen Staus und Schikanen im Nationalstrassenbau (09.3787). Der Vorstoss verlangt vom Bundesrat, dafür besorgt zu sein, dass auch bei Neu- und Umbauten im Nationalstrassenbau immer eine vierspurige Verkehrsführung gewährleistet ist. Um die Bauzeit zu verkürzen, sei zudem - wenn immer möglich - ein Zweischichtbetrieb in der Ausschreibung zu verankern. Die Kommission sieht auch Verbesserungspotential bei der Spurenführung von Baustellen auf Nationalstrassen und beim Schichtbetrieb. Sie hat aber den Text der Motion etwas abgeschwächt, indem wo immer möglich und zumutbar eine vierspurige Verkehrsführung gewährleistet werden soll. Die Kommission nahm die so abgeänderte Motion mit 16 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen an.

Die Kommission unterstützt mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung eine weitere Motion des Ständerates (09.4013 Mo. Janiak. Bahnanschluss für den Euro-Airport Basel-Mülhausen-Freiburg).

Weiter hatte die Kommission zwei Initiativen aus dem Bereich der Luftfahrt zu behandeln. Es sind dies die gleichlautenden parlamentarischen Initiativen Leutenegger-Oberholzer und Bäumle. Sachplan Infrastruktur Luftfahrt. Mitsprache durch Parlament (09.421 und 09.422). Die Initiativen verlangen, dass die Objektblätter des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) für die Landesflughäfen vom Parlament genehmigt werden. Bei den Beratungen zur Teilrevision des Luftfahrtgesetzes wurde ein solcher Antrag gestellt, jedoch abgelehnt. Gleich entschied die Kommission heute, indem sie es als nicht opportun und praktikabel erachtet, die Objektblätter des SIL für die Landesflughäfen vom Parlament genehmigen zu lassen. Die Kommission gab den Initiativen deshalb mit 15 zu 5 Stimmen ohne Enthaltungen keine Folge.

 

Bern, 23. April 2010 Parlamentsdienste