Postgesetz und Postorganisationsgesetz
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) spricht sich in einem Grundsatzentscheid mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen die Aufhebung des heute noch bestehenden Briefmonopols der Schweizerischen Post und somit gegen die vollständige Öffnung des Postmarktes aus.

Der Bundesrat hat am 20. Mai 2009 die Botschaft für ein neues Postgesetz (09.049) zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Der wichtigste Punkt in dem neuen Gesetz ist die vollständige Marktöffnung, d.h. die Abschaffung des heute noch bestehenden Briefmonopols der Schweizerischen Post. Im Gegenzug will die Gesetzesvorlage die Grundversorgung im ganzen Land weiterhin garantieren und sieht dafür einen gestaffelten Finanzierungsmechanismus, die Auferlegung von gleichen Rechten und Pflichten für alle Marktteilnehmer und eine ausgebaute Aufsichts- und Regulationsbehörde vor. Diese generellen Ziele will der Bundesrat mit dem gleichzeitig verabschiedeten neuen Postorganisationsgesetz (09.050) konkret in einem Unternehmensgesetz für die Schweizerische Post umsetzen.

In der Wintersession 2009 hat der Ständerat das Postgesetz mit  21 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen und das POG mit 23 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen genehmigt. Vor allem die weitere Öffnung des Postmarktes war dabei sehr umstritten.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates hat am 26. Januar 2010 mit 20 zu 4 Stimmen entschieden, den Eintretensentscheid und die Detailberatung des Postgesetzes und des Postorganisationsgesetzes auf das nächste Quartal zu verschieben. Die Kommissionsmehrheit war dabei der Auffassung, dass zu viele offene Fragen verbleiben und zu wenige Daten und Vergleichswerte vorliegen. Deshalb hat die KVF-N  dem UVEK verschiedene Aufträge erteilt, insbesondere sollten zusätzliche Varianten zur umstrittenen Marktöffnung präsentiert werden.

Die Kommission hat nun von diesen zusätzlichen Berichten des UVEK Kenntnis genommen und entschieden, mit der Beratung der beiden Gesetzesvorlagen zu beginnen. Ein Ordnungsantrag auf Sistierung der Beratung der Gesetze bis zum Vorliegen der Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative „Für eine starke Post“, welche demnächst eingereicht werden soll, wurde mit 19 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Mit 21 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung ist die KVF auf das Postgesetz und mit 15 zu 10 Stimmen auf das Postorganisationsgesetz eingetreten.

Beim Zugang zu den Teilleistungen für die privaten Anbieter hat die Kommission entschieden, beim Vorschlag des Ständerates zu bleiben und hat es mit 18 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen klar abgelehnt, den gewährten Zugang zu Postfachanlagen auf andere Dienstleistungen und Infrastrukturen der Post – wie Annahmestellen oder Sortieranlagen – auszudehnen.  

In Bezug auf den Umfang der Grundversorgung beantragt die Kommission mit 16 zu 10 Stimmen, im Gesetz zu präzisieren, dass das flächendeckende Netz von Zugangspunkten, welches die Post sicherzustellen hat, aus Poststellen und Postagenturen einerseits und Briefeinwürfen andererseits zusammengesetzt sein soll. Die Kommissionsmehrheit will damit verhindern, dass unter dem Begriff „Zugangspunkte“ noch etwas anderes verstanden werden kann, als Poststellen und Agenturen. In der Meinung der einen Minderheit hingegen ist der Umfang der Grundversorgung bereits in der Fassung des Ständerates ausreichend definiert. Eine zweite Minderheit ist der Auffassung, dass das Netz von Zugangspunkten neben den Briefeinwürfen lediglich Poststellen beinhalten soll.

Das Postgesetz beinhaltet auch Bestimmungen über die indirekte Presseförderung. Die Kommission beantragt mit 11 zu 11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten, bei zwei Enthaltungen, die Befristung der indirekten Presseförderung, welche vom Bundesrat vorgesehen war und vom Ständerat gestrichen wurde, wieder einzufügen. Somit sollen die Ermässigungen für die Mitgliedschaftspresse auf Ende 2011 und diejenigen für die Regional- und Lokalpresse auf Ende 2014 befristet werden. Mit 14 zu 10 Stimmen beantragt die Kommission ausserdem, die Beiträge des Bundes zur Gewährung der Ermässigungen für die Regional- und Lokalpresse einerseits und für die Mitgliedschaftspresse andererseits um je 10 Millionen zu erhöhen. Bei der Mitgliedschaftspresse soll zusätzlich die Stiftungspresse eingeschlossen werden. Schliesslich will die Kommission – mit 20 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen – Titel, die zu einem Kopfblattverbund mit über 100 000 Exemplaren beglaubigter Gesamtauflage gehören, von den Ermässigungen ausschliessen.

In Bezug auf die Marktöffnung hat die Kommission noch nicht alle Detailanträge bereinigt. Sie hat sich in einem Grundsatzentscheid allerdings bereits gegen die Marktöffnung ausgesprochen und beantragt ihrem Rat mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, die entsprechenden Regelungen zur vollständigen Marktöffnung aus der Vorlage zu streichen. Der Bundesrat soll dem Parlament lediglich eine Evaluation über die Auswirkungen der Marktöffnung sowie Vorschläge für das weitere Vorgehen unterbreiten, dies bis spätestens 3 Jahre nach Inkrafttreten des Postgesetzes.

Die Kommission wird die Beratung der beiden Gesetzesrevisionen im Juni fortsetzen, mit dem Ziel, die Vorlagen in der Herbstsession in den Nationalrat zu bringen.

 

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Nationalrat Max Binder (SVP, ZH) und teilweise im Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger am 17. und 18. Mai 2010 in Bern getagt.

 

Bern, 19. Mai 2010 Parlamentsdienste