Bereits an den letzten Sitzungen hat die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF) des Ständerates mit der Beratung der Geschäfte
Agglomerationsverkehr. Freigabe der Mittel ab 2011 (09.083) und
Engpassbeseitigung im Nationalstrassennetz. Freigabe der Mittel (09.084) begonnen. Heute hat sie die Detailberatung beendet und die die Kommission hat sich grossmehrheitlich dem Bundesrat angeschlossen. Sie verlangt einzig, dass die Kantone zwar Vorfinanzierungen leisten können, dass der Bundesrat dazu aber Kriterien festlegt, damit die finanzschwächeren Kantone nicht benachteiligt werden. Die Gesamtabstimmungen hat die Kommission noch ausgesetzt, da sie die Geschäfte zusammen mit ihrer Kommissionsinitiative für eine ausserordentliche
Einmaleinlage in den Infrastrukturfonds (10.402) an der nächsten Sitzung abschliessen will.
Anschliessend beriet die Kommission die Motion Nationalrat (Reymond). Gesamtschau über die Erfolgsrechnungen der Intercity-Strecken der SBB (07.3787). Der Vorstoss will, dass der Bundesrat eine Gesamtschau über die Erfolgsrechnungen der Intercity-Strecken der SBB im Personenfernverkehr zuhanden des Parlaments erstellt, damit diese als Entscheidgrundlage zu ZEB II dienen können. Wie der Bundesrat erachtete auch die Kommission die Daten aus dem Personenfernverkehr als zu wenig ausreichend für eine Entscheidgrundlage. Sie lehnte deshalb die Motion einstimmig ab.
Die Kommission trat einstimmig auf die Teilrevision des Luftfahrtgesetzes (09.047) ein. Das in der Frühjahrssession vom Nationalrat verabschiedete Gesetz setzt die Leitsätze aus dem luftfahrtpolitischen Bericht um und passt die Grundlagen für die Aufsichtstätigkeit des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) an. Zu diesem Zwecke will der Bundesrat eine Aufsichtsabgabe einführen, die der Nationalrat jedoch abgelehnt hat. Weiter soll die Revision die Flugsicherheit technischer Art verbessern. Dabei will sie die Stellung von Skyguide stärken und deren Ertragsausfälle im Ausland temporär übernehmen. Der Bundesrat schlägt vor, die Schweizerische Luftverkehrsschule aufzuheben. Der Nationalrat hat aber eine Bestimmung eingefügt, nach der der Bundesrat weiter für die Aus- und Weiterbildung sowie Forschung und Entwicklung neuer Technologien in der Luftfahrt zuständig sein soll. Die Kommission wird die Detailberatung des Gesetzes an ihrer Zusatzsitzung vom 4. Mai 2010 aufnehmen.
Die drei Kantonsinitiativen Gegen Gigaliner auf Schweizer Strassen der Kantone Neuenburg, Luzern und Genf (09.328, 09.330 und 10.310) verlangen Massnahmen gegen 60-Tonnen-Lastwagen. Die Kommission teilt das Anliegen der Initiativen. Sie ist insbesondere der Meinung, dass diese grossen Fahrzeuge die Verkehrssicherheit stark beeinträchtigen würden. Ebenso würde die bestehende Infrastruktur zusätzlich belastet. Schliesslich würde die Zulassung von Gigalinern der Förderung der Verlagerung des Transitverkehrs von der Strasse auf die Schiene und so der vom Schweizervolk angenommenen Alpeninitiative zuwiderlaufen. Die Kommission wird an ihrer nächsten Sitzung, gestützt auf weitere Unterlagen der Verwaltung, ihren Entscheid fällen. Sie wird dann auch entscheiden, ob das Anliegen auf dem Weg einer Initiative oder allenfalls mittels eines Kommissionsvorstosses weiterverfolgt werden soll.
Die Kommission hat sich auch mit dem Bericht über die Schifffahrtspolitik der Schweiz beschäftigt. Dazu hat sie Herrn Hans-Peter Hadorn, Direktor Schweizerische Rheinhäfen, und Herrn André Auderset, Geschäftsführer Schweizerische Vereinigung für Schifffahrt und Hafenwirtschaft, angehört. Sie hat vom Bericht Kenntnis genommen. Im Rahmen dieser Diskussion über die Bedeutung der Schifffahrt für die Schweiz hat die Kommission ausserdem die Motion Janiak. Mitfinanzierung der Rheinhafen-Infrastruktur durch den Bund (09.3076) beraten. Sie war der Meinung, dass mit dieser Motion faire Wettbewerbsbedingungen für die Schifffahrt geschaffen werden können und beantragt ihrem Rat deshalb einstimmig, die Motion anzunehmen.
Nachdem der Nationalrat in der Frühlingssession 2009 das so genannten Bahnpolizeigesetz (Teil der Bahnreform 2, 05.028) in der Schlussabstimmung abgelehnt hatte, hat sich die nationalrätliche Verkehrskommission rasch an die Erarbeitung einer tragfähige Konsenslösung gemacht. Der Nationalrat hat in der Frühlingssession 2010 diese Neuauflage des Bahnpolizeigesetzes (09.473 n Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr) mit grossem Mehr angenommen. Der Gesetzesentwurf verzichtet auf die Möglichkeit einer Privatisierung der Transportpolizei, stattet diese aber umgekehrt mit angemessenen Kompetenzen aus. Die Kommission unterstützt die Vorlage in den wesentlichen Punkten. Nach einer Anhörung der Kantone (KKJPD) hat die Kommission beschlossen, eine Präzisierung im Gesetz einzufügen, um die Transportunternehmen anzuhalten, eine gemeinsame Transportpolizei einzurichten. Die Kommission wird ihren definitiven Entscheid zu diesem Punkt an ihrer nächsten Sitzung fällen und dann auch die Gesamtabstimmung zur Vorlage durchführen. Ziel bleibt, die Vorlage in der Sommersession im Ständerat zu behandeln.
Bern, 26. März 2010 Parlamentsdienste