Revision des Mietrechts
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat die Detailberatung der Vorlage zur Änderung des Mietrechts aufgenommen. Sie spricht sich für das Vergleichsmietemodell für die Überprüfung der Missbräuchlichkeit von Mietzinsen bei Wohnräumen aus.

08.081 n OR. Miete und Pacht

Nachdem die Kommission am 10. November 2009 auf die Vorlage zur Änderung des Mietrechts zum Schutz vor missbräuchlichen Mietzinsen eingetreten ist, hat sie sich vertieft mit den so genannten hedonischen Modellen zur Mietpreisermittlung auseinandergesetzt. Die Bestimmung der hedonischen Mietpreisfunktion erfolgt mit einem statistischen Verfahren und mithilfe einer repräsentativen Stichprobe, bestehend aus effektiv gezahlten Mietpreisen und einer umfangreichen Liste von Eigenschaften dieser Wohnungen (Wohnfläche, Zustand, Lage, etc.). Die Kommission hat mit 9 zu 3 Stimmen dem Antrag des Bundesrates zugestimmt (Art. 269 bis 269b E-OR), wonach die Überprüfung der Missbräuchlichkeit von Anfangsmietzinsen für Wohnräume aufgrund eines Vergleichsmietemodells erfolgen soll. Eine Minderheit der Kommission möchte allerdings Wohnräume gemeinnütziger Wohnbauträger oder der öffentlichen Hand in die Statistiken aufnehmen und beantragt, Art. 269a Abs. 2 Bst. b E-OR zu streichen. Eine weitere Minderheit lehnt das Modell der Vergleichsmiete ab und möchte das geltende Recht beibehalten.

Die Kommission wird die Detailberatung an einer nächsten Sitzung weiterführen.

 

08.066 n Strafbehördenorganisationsgesetz
Die Kommission befasste sich mit den Differenzen zwischen den beiden Räten beim Strafbehördenorganisationsgesetz. Mit 10 zu 1 Stimmen beantragt sie, in Bezug auf die Bundesanwaltschaft am Modell des Ständerates festzuhalten (Wahl des Bundesanwalts durch die Bundesversammlung, Aufsicht über die Bundesanwaltschaft durch eine von der Bundesversammlung gewählte Aufsichtsbehörde). Ihrer Meinung nach rechtfertigen die Argumente, die der Nationalrat gegen dieses Modell äusserte, keinen Kurswechsel. Sie betont, dass die Überlegungen zur Aufsicht der Bundesanwaltschaft nicht neu seien und der Bundesrat verschiedene Modelle, darunter auch jenes des Ständerates, geprüft habe. Dennoch wird sie sich an ihrer nächsten Sitzung noch eingehend mit der Frage der Verfassungsmässigkeit des Modells auseinandersetzen.
Mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung spricht sich die Kommission im Weitern gegen den Beschluss des Nationalrates aus, gegen Urteile der Strafkammer des Bundesstrafgerichts die Berufung mit voller Kognition beim Bundesgericht zu ermöglichen. Ihrer Auffassung nach widerspräche dies dem Reformziel der Bundesrechtspflege, das Bundesgericht zu entlasten. Eine Minderheit schliesst sich dem Nationalrat an.

 

09.073 n Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. Schutz personenbezogener Daten
Die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands betreffend den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden, ist von der Kommission einhellig gutgeheissen worden. Sie beantragt ihrem Rat, den Nationalratsbeschlüssen der Wintersession 2009, welche im Wesentlichen die Vorlage des Bundesrates übernehmen, zu folgen. Dem Wunsch des Nationalrates entsprechend beantragt die ständerätliche Kommission, Artikel 26 Absatz 5 des Gesetzes über den Datenschutz neu zu formulieren, um die Unabhängigkeit des Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten im Lohnbereich zu gewährleisten.

 

08.034 n Internationaler Strafgerichtshof. Umsetzung des Römer Statuts
Die Kommission trat am 17. August 2009 ohne Gegenstimme auf die bundesrätliche Vorlage zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs ein, die der Nationalrat am 4. März 2009 angenommen hatte. Nun hat sie die am 19. Oktober 2009 aufgenommene Detailberatung fortgesetzt. Sie wird nach Abschluss der Arbeiten anlässlich ihrer Sitzung vom 15. Februar 2010 über ihre Beschlüsse informieren.

 

06.482 n Pa. Iv. Fraktion V. Strafverschärfung bei Vergewaltigung
Die Initiative verlangt, dass die Artikel 190 (Vergewaltigung) und 191 (Schändung) des Strafgesetzbuches geändert werden, damit die Mindeststrafe fünf Jahre Freiheitsentzug beträgt, wenn diese Straftaten durch mehrere Täter gleichzeitig beziehungsweise in Gruppen begangen wurden. Der Nationalrat gab der Initiative gegen den Willen seiner Kommission in der Frühjahrssession 2009 mit 98 zu 76 Stimmen Folge. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates beantragt ihrem Rat mit 6 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dem Beschluss des Nationalrates nicht zuzustimmen. Wie ihre nationalrätliche Schwesterkommission verurteilt sie einhellig strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und anerkennt, dass eine solche Straftat für das Opfer besonders traumatisierend ist, wenn sie durch mehrere Täter begangen wird. Trotzdem ist sie der Ansicht, dass das Gericht über einen gewissen Entscheidungsspielraum verfügen sollte, um sämtlichen Umständen des Einzelfalls umfassend Rechnung zu tragen: Nicht alle strafbaren Handlungen, die unter Artikel 190 und 191 des Strafgesetzbuches fallen, sind gleich schwerwiegend, weshalb eine Mindeststrafe von generell fünf Jahren Freiheitsentzug für die Begehung durch mehrere Personen unangemessen scheint. Die Kommission begrüsst allerdings, dass das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement damit begonnen hat, die Strafmasse im Strafgesetzbuch umfassend zu überprüfen.

 

07.3627 n Mo. Nationalrat (Glanzmann). Registrierungspflicht bei Wireless-Prepaid-Karten
Die Kommission beantragt einstimmig die Annahme dieser Motion, die ihrer Ansicht nach in die richtige Richtung weist. Sie betont allerdings, dass mit den geforderten Massnahmen das anonyme Herunterladen von Bildern oder Videos mit pädophilem Inhalt aus dem Internet nicht vollständig verhindert werden kann. So sei namentlich die Identifizierung der Benutzerinnen und Benutzer von nicht registrierten Geräten an öffentlichen und allgemein zugänglichen Orten, in Unternehmen oder Hotels nicht gewährleistet. Die Kommission will die Überlegungen weiterführen und darüber diskutieren, welche weiteren Massnahmen getroffen werden könnten.

 

07.500 s Pa.Iv. Stähelin. Aufhebung der Bestimmungen zum Vorauszahlungsvertrag
Einstimmig beschloss die Kommission, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Die Initiative fordert die Aufhebung der obligationenrechtlichen Bestimmungen zum Vorauszahlungsvertrag.

 

09.3056 n Mo. Nationalrat (Fraktion RL). Raschere Amts- und Rechtshilfe
09.3319 n Mo. Nationalrat (Bischof). Amtshilfe rechtsstaatlicher und effizienter machen
09.3326 n Mo. Nationalrat (Fraktion BD). Revision des Bundesgesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Die Kommission hat drei vom Nationalrat angenommene Motionen geprüft, welche Änderungen im Bereich der Amts- und Rechtshilfe verlangen. Einstimmig beantragt sie dem Ständerat, die Motion von Nationalrat Bischof (09.3319) sowie jene der FDP-Liberalen (09.3056) anzunehmen. Mit 8 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt sie jedoch, die Motion der BDP (09.3326) abzulehnen.

 

09.3362 n Mo. NR (RK-NR). Anpassung der Bestimmungen zum anwaltlichen Berufsgeheimnis in den verschiedenen Verfahrensrechten des Bundes
Einstimmig beantragt die Kommission die Annahme dieser Motion.

Die Kommission hat am 18. und 19. Januar 2010 unter dem Vorsitz von Ständerat Hermann Bürgi (V, TG) und teils in Anwesenheit von Bundespräsidentin Doris Leuthard und von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Bern getagt.

 

Bern, 19. Januar 2010 Parlamentsdienste