Die SGK des Ständerats folgt bei der Finanzierung der familienexternen Betreuung weitgehend dem Nationalrat. Sie hat die Beratungen über die Vorlage des Nationalrates zu den integrierten Versorgungsnetzen (Managed Care) im KVG begonnen und die Differenzen bei der Vorlage über die Eindämmung der Kosten in der Krankenversicherung behandelt.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-SR) befasste sich ein letztes Mal mit den Differenzen zu 09.053 n KVG. Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung. Vorlage 1. Bei der Frage der Codierung der Diagnosen (Art. 42 Abs. 3bis, 4) schloss sich die Kommission dem Nationalrat an. Beim Substitutionsrecht (Art. 52a) hält die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen am Beschluss des Ständerates fest, das heisst, bei gleicher Eignung für die Patientinnen und Patienten sind preisgünstige Arzneimittel abzugeben. Bei Arzneimitteln mit identischer Wirkstoffzusammensetzung darf die Versicherung höchstens den um zehn Prozent höheren Preis des in der Spezialitätenliste aufgeführten günstigsten Arzneimittels vergüten.

Die Vorlage geht nach dem Ständerat voraussichtlich in die Einigungskonferenz.

Die Kommission nahm anschliessend die Beratung der Differenzen zu folgende Vorlagen auf:
04.062 s BG über die Krankenversicherung. Teilrevision. Managed-Care. Teil 1
04.034 sn BG über die Krankenversicherung. Teilrevision. Kostenbeteiligung
09.053 n KVG. Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung. Vorlage 2.
Basis bildeten die Beschlüsse des Nationalrates zur Vorlage 04.062 (Stichwort: integrierte Versorgungsnetze). Nach einer ausführlichen Grundsatzdiskussion hat die Kommission die Detailberatung begonnen. Sie ist bei der Umschreibung der besonderen Versicherungsformen (Art. 41b) und bei der Definition der integrierten Versorgungsnetze (Art. 41c) auf der Linie des Nationalrates geblieben, dies betrifft auch die Budgetmitverantwortung (Abs. 4). Sie setzt die Beratungen am 7. September 2010 fort.

Ohne Gegenstimmen ist die Kommission auf die Vorlage 10.026 n Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung. Änderung eingetreten. Abweichend vom Beschluss des Nationalrats beantragt die Kommission mit 7 zu 6 Stimmen, dass nicht nur neue Institutionen Finanzhilfen erhalten können, sondern auch Institutionen, die ihr Angebot wesentlich erhöhen. Zudem beantragt sie mit 9 zu 3 Stimmen, im Gesetz ausdrücklich festzuhalten, dass dieses letztmals bis zum 31. Januar 2015 verlängert wird. Beim Verpflichtungskredit folgte sie mit 10 zu 3 Stimmen dem Nationalrat, der 120 Millionen Franken beschlossen hat. In der Gesamtabstimmung nahm die Kommission die Gesetzesänderung mit 12 zu 0 Stimmen und den Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung an. Sie tat dies unter dem Vorbehalt, dass die Finanzkommission des Ständerats nicht in einem Mitbericht Einwände gegen die Anträge der SGK-SR vorbringt. Andernfalls käme die SGK-SR an ihrer Sitzung vom 7. September 2010 auf die Vorlage zurück.

Ohne Gegenstimme nahm die Kommission die Mo. Nationalrat (Fraktion CEG). Massnahmen gegen den Anstieg der Krankenkassenprämien (09.3150 n) in den Punkten 1 bis 3 an und lehnte – wie der Nationalrat – Punkt 4 ab.

Schliesslich liess sich die Kommission über den Stand der Einführung der DRG im Rahmen der neuen Spitalfinanzierung informieren. Dazu hörte sie den Präsidenten der Swiss DRG AG, Regierungsrat Carlo Conti, an.

 

Bern, 20. August 2010  Parlamentsdienste