Personensicherheitsprüfung für die Funktion des Bundesanwalts
Bevor die Gerichtskommission darüber entscheidet, ob die Funktionen des Bundesanwalts und seiner Stellvertreterinnen und Stellvertreter einer Personensicherheitsprüfung unterzogen werden sollen, will sie eine genauere Abklärung betreffend Inhalt und rechtlicher Grundlage vornehmen.

An ihrer letzten Sitzung in der laufenden Legislatur hat sich die Gerichtskommission unter anderem mit der Frage befasst, ob die Funktionen des Bundesanwalts sowie der Stellvertretenden Bundesanwältinnen und Bundesanwälte, für deren Wahl seit dem 1. Januar 2011 die Vereinigte Bundesversammlung zuständig ist, einer Personensicherheitsprüfung unterzogen werden sollen. Bevor die Gerichtskommission in dieser Frage einen Entscheid fällen wird, will sie die Frage abklären, ob sie überhaupt über die notwendige rechtliche Grundlage verfügt, um allenfalls eine Sicherheitsprüfung vorzusehen. Zudem will sie sich genauer über den Inhalt der Sicherheitsprüfungen orientieren lassen. Der Entscheid der Kommission wird erst während der nächsten Legislatur gefällt.

In der Wintersession wird die Vereinigte Bundesversammlung einen neuen nebenamtlichen Richter oder eine neue nebenamtliche Richterin des Bundesgerichts und ein neues Mitglied des Bundesverwaltungsgerichts wählen. Die Kommission hat im Hinblick auf diese Wahlen Anhörungen durchgeführt und Wahlempfehlungen zuhanden der Fraktionen verabschiedet. Definitive Wahlvorschläge wird die Kommission erst nach den Rückmeldungen der Fraktionen im Laufe der Session verabschieden. Die Namen der vorgeschlagenen Personen werden der Öffentlichkeit erst zu diesem Zeitpunkt bekannt gegeben.

Bereits definitiv ist der Wahlvorschlag der Kommission für die Gesamterneuerung des Militärkassationsgerichts: Sie schlägt der Vereinigten Bundesversammlung alle bisherigen Richter oppositionslos zur Wiederwahl für die Jahre 2012-2015 vor.

Bern, 17. November 2011 Parlamentsdienste