09.069 Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Änderung
Die Kommission hat an der Differenz bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), d. h. den Vertragsbestimmungen, die im Hinblick auf eine Vielzahl von Vertragsabschlüssen vorformuliert werden, festgehalten (Art. 8 UWG). In einer ersten Abstimmung nahm sie mit 15 zu 7 Stimmen einen Antrag an, der die am 17. März 2011 vom Ständerat verabschiedete Verstärkung der AGB-Kontrolle abschwächt. In einer zweiten Abstimmung unterlag dieser Antrag mit 5 zu 10 Stimmen bei 7 Enthaltungen einem Antrag auf Beibehaltung des geltenden Rechts, womit am Beschluss des Nationalrates vom 8. März 2011 festgehalten wird. Die Kommissionsmehrheit ist nach wie vor der Ansicht, dass eine Änderung des geltenden Rechts die Vertragsfreiheit zu stark einschränken und eine erhebliche Rechtsunsicherheit nach sich ziehen würde. Die Minderheit unterstützt hingegen die Version des Ständerates, da der aktuelle Artikel 8 UWG bisher toter Buchstabe geblieben sei und verbessert werden müsse.
10.093 Für Geldspiele im Dienste des Gemeinwohls. Volksinitiative
Die Volksinitiative vom 10. September 2009 will zum einen die Kompetenzkonflikte lösen, die in den letzten Jahren im Bereich der Geldspiele zwischen Bund und Kantonen aufgetreten sind und zum andern mit einer Verfassungsänderung sicherstellen, dass die Gewinne der von den Kantonen bewilligten und beaufsichtigten Geldspiele für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden. Die Kommission ist auf den direkten Gegenentwurf eingetreten, der vom Ständerat angenommen wurde, und hat die Detailberatung aufgenommen. Zur Volksinitiative wird sie sich an einer späteren Sitzung äussern, sobald sie die Detailberatung des Gegenentwurfs abgeschlossen hat.
08.011 s OR. Aktien- und Rechnungslegungsrecht. Vorlage 2 (Rechnungslegungsrecht)
Die Kommission hat die vom Ständerat in der Frühjahrssession 2011 beschlossenen Differenzen beraten. Sie beantragt in mehreren Punkten, an den Beschlüssen des Nationalrates festzuhalten. So sprach sie sich insbesondere bei der Frage, ob die Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung an ein kontrolliertes Unternehmen übertragen werden kann (Art. 963 Abs. 3 (neu) E OR), mit 18 zu 7 Stimmen dafür aus, bei der Formulierung ihres Rates zu bleiben. Eine Minderheit beantragt, die Bestimmung zu streichen.
10.077 Schuldbetreibungs- Konkursgesetz. Sanierungsrecht
Die Kommission hatte am 18. Februar 2011 entschieden, vor dem Beschluss über Eintreten auf die Vorlage zur Revision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) Hearings durchzuführen. Sie hat daher einen Experten aus der Praxis sowie Vertreter des Schweizerischen Arbeitgeberverbands, des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes und der Schweizerischen Treuhandkammer angehört.
Im Anschluss ist die Kommission ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten. Sie wird die Detailberatung voraussichtlich an ihrer Sitzung vom 12./13. Mai 2011 aufnehmen.
10.415 Pa.Iv. Fraktion S. Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität
Mit 17 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission überdies beschlossen, ihrem Rat zu beantragen, dieser Initiative der sozialdemokratischen Fraktion keine Folge zu geben. Die Mehrheit möchte am heutigen Grundsatz festhalten, wonach strafbare Handlungen gegen das Vermögen nur dann strafrechtlich geahndet werden, wenn sie vorsätzlich begangen worden sind. In ihren Augen ist es sehr schwierig festzustellen, wann es sich um grobe Fahrlässigkeit in der Geschäftsführung handelt.
Bezüglich des zweiten Anliegens der Initiative gibt die Mehrheit zu bedenken, dass der Schutz der Fiskalinteressen eines ausländischen Staates nicht Gegenstand der schweizerischen Gesetzgebung sein kann. Die Beihilfe zur vorsätzlichen und/oder fortgesetzten Verkürzung der Steuerschuld im Ausland soll deshalb nicht unter Strafe gestellt werden.
Die Kommissionsminderheit möchte der Initiative Folge geben. Ihrer Meinung nach dürfen grob fahrlässiges Verhalten der Geschäftsführung und krasse unternehmerische Fehlleistungen nicht ohne strafrechtliche Konsequenzen bleiben.
10.465 n Pa.Iv. Schlüer. Verdeckte Fahndung zur Verbrechensprävention
Die Kommission hat die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative begonnen. Sie beschloss mit 17 zu 8 Stimmen, über das Folgegeben an der Sitzung vom 12./13. Mai 2011 zu beschliessen, wenn die Arbeiten zur thematisch zusammenhängenden, von Nationalrat Daniel Jositsch eingereichten parlamentarischen Initiative „Präzisierung des Anwendungsbereichs der Bestimmungen über die verdeckte Ermittlung“ (08.458) fortgeschritten sein werden.
Die Kommission hat am 24. und 25. März 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Anita Thanei (SP, ZH) und teils von Nationalrat Yves Nidegger (SVP, GE) in Bern getagt. Bundesrätin Simonetta Sommaruga war teilweise anwesend.
Bern, 25. März 2011 Parlamentsdienste