Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) beantragt ihrem Rat lediglich eine Änderung bei der Totalrevision des Epidemiengesetzes. Ausserdem hat sie einer parlamentarischen Initiative zugestimmt, welche die Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 fordert.

Die Kommission ist im Juni mit 19 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen auf die Vorlage zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz) (10.107) eingetreten und hat im September die Detailberatung aufgenommen. Diese hat sie nun zu Ende geführt und dabei lediglich eine Modifikation am Entwurf des Bundesrates vorgenommen, dies bei der Änderung geltenden Rechts im Artikel 231 des Strafgesetzbuchs (Verbreiten menschlicher Krankheiten). In Bezug auf HIV-Übertragungen ist die Kommission der Ansicht, dass die heutige Anwendung des Strafrechts zur Sanktion ungeschützten Geschlechtsverkehrs nicht im Einklang mit den Grundsätzen der Prävention steht, die von beiden Sexualpartnern Eigenverantwortung erwarten. Sie beantragt deshalb ihrem Rat, dass nur strafbar sein soll, wer böswillig, skrupellos oder aus selbstsüchtigen Beweggründen eine Krankheit verbreitet. Ebenfalls eingehend diskutiert wurde die Frage der Kosten von Massnahmen im internationalen Personenverkehr. Mit 11 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung hat es die Kommission abgelehnt, die Kosten, welche bei den Unternehmen im grenzüberschreitenden Personenverkehr bei der Vorbereitung und der Mitwirkung zur Umsetzung von Massnahmen anfallen, gänzlich dem Bund in Rechnung zu stellen. Des Weiteren diskutierte die Kommission insbesondere über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen, die Aufgaben der Eidgenössischen Kommission für Impffragen, sowie die Frage der Entschädigung bei Schäden aus Impffolgen. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 23 zu 1 Stimmen angenommen. Sie wird voraussichtlich in der Wintersession vom Nationalrat behandelt.

In Bezug auf die vier parlamentarischen Initiativen 10.524 Forster. AHV. 65/65, 10.510 Fraktion RL. AHV. 65/65, 11.430 SGK-SR. Sicherung der AHV-Finanzierung und 10.509 Fraktion RL. AHV. Schuldenbremse hatte die Kommission im Juni entschieden, sich vor der Beratung die per Mai 2011 revidierten AHV-Finanzszenarien des Bundes vorstellen zu lassen. Nachdem sie nun diese Szenarien zur Kenntnis genommen hat, entschied sie mit 13 zu 11 Stimmen, dem Entscheid der SGK-S, der parlamentarischen Initiative 10.524 Folge zu geben, zuzustimmen. Somit wird die SGK des Ständerates damit beauftragt, eine Vorlage zur Anhebung des Frauenrentenalters auf 65 auszuarbeiten. Mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission hingegen die Kommissionsinitiative der SGK-S zur Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung (11.430) abgelehnt. Die Initiativen 10.510 und 10.509 wurden zurückgezogen. Im Bereich der Finanzierung der AHV beantragt die Kommission ausserdem mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion 11.3113. Luginbühl. Einführung von Fiskalregeln bei der AHV und bei der IV abzulehnen. Die Kommission ist der Meinung, dass die Frage einer „Schuldenbremse“ im Rahmen der von Bundesrat Didier Burkhalter angekündigten 12. AHV-Revision behandelt werden soll.

Mit 12 zu 10 Stimmen beantragt die Kommission die Annahme der Motion des Ständerates (Brändli) «Transparente Finanzierung der sozialen Grundversicherung» (09.3546 s). Diese Motion verlangt, dass in Bezug auf die Finanzierung der Grundversicherung Transparenz hergestellt wird, die falschen Anreize zwischen ambulantem und stationärem Bereich beseitigt und die Kosten klar aufgeteilt werden.

Die Kommission hat folgende beiden parlamentarischen Initiativen vorgeprüft: 11.403 n (Meyer Thérèse) «Jährlicher Höchstbetrag an die Kosten des Aufenthalts im Spital», damit namentlich Personen, die eine Familie unterhalten müssen, bei einem längeren Spitalaufenthalt nicht bestraft werden, sowie 11.415 n (Rielle) «KVG. Rückerstattung der Kosten von zahnärztlichen Behandlungen». Die Kommission beantragt mit 12 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Initiative 11.403 Folge zu geben, und mit 13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative 11.415 keine Folge zu geben.

Die Kommission beantragt einstimmig, der Kt. Iv. BS. Anpassung des Grenzwerts der Mietkosten für Mehrpersonenhaushalte. Übernahme der Mietnebenkosten (09.307 s) keine Folge zu geben. Mit 22 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschloss sie aber eine Motion, die den Bundesrat beauftragt, die anrechenbaren Mietzinsmaxima für Bezüger von Ergänzungsleistungen indexbasiert anzupassen, wobei Mehrpersonenhaushalte und regionale Mietzinsunterschiede berücksichtigt werden sollen. Die jährlichen Maxima von 13‘200 Franken für Alleinstehende und 15‘000 Franken für Ehepaare waren letztmals 2001 erhöht worden.

Mit 10 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung beschloss die Kommission eine Kommissionsmotion, die verlangt, dass die vom Bundesrat eingeleitete Wirkungsanalyse für die neue Spitalfinanzierung auch spezifische Fragestellungen, welche chronisch Erkrankte, multimorbide Menschen und Geriatrie-Patienten betreffen, mit einbezieht.

Die Kommission nahm den Bericht des EDI über die Mittelverwendung der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz im Jahre 2010 zur Kenntnis.

Die Kommission tagte am 13./14. Oktober 2011 in Bern unter dem Vorsitz von Thérèse Meyer-Kaelin (CVP, FR) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Didier Burkhalter.

Bern, 14. Oktober 2011 Parlamentsdienste