Mit 22 zu 18 Stimmen hatte sich der Ständerat am 26. September 2011 für eine Motion (11.3467) seiner SPK ausgesprochen. Die Motion verlangt die Schaffung gesetzlicher Grundlagen, welche Abstimmungskomitees und Organisationen, die sich bei einer Volksabstimmung engagieren, zur Meldung der Herkunft ihrer finanziellen Mittel verpflichten. Die Bundeskanzlei sollte diese Angaben vor der Volksabstimmung veröffentlichen. Die SPK des Nationalrates sieht hier grosse Umsetzungsprobleme und spricht sich mit 12 zu 10 Stimmen gegen die Motion aus. Schon nur die Identifizierung der Komitees und Organisationen würde die Bundeskanzlei vor kaum überwindbare Herausforderungen stellen. Es gibt immer wieder Privatpersonen, welche eine Kampagne direkt unterstützen, ohne mit einem Komitee in Kontakt zu treten. Die Motion zeigt einmal mehr die Problematik von Offenlegungspflichten im schweizerischen politischen System mit seinen zahlreichen Urnengängen auf. Bisher sind verschiedene Lösungsansätze geprüft worden, welche jedoch alle erhebliche Vollzugsprobleme mit sich bringen würden. Die Kommission weist zudem darauf hin, dass der Einfluss des Geldes nicht überschätzt werden darf. Für einen Abstimmungserfolg sind viele andere Faktoren massgebender.
Die Kommissionsminderheit sieht in der Motion einen ersten Schritt Richtung mehr Transparenz in der Schweizer Politik. Gerade die letzten Wahlen hätten gezeigt, dass die Unterschiede der investierten Mittel sehr gross seien. Die zum Teil grossen Summen würden nicht investiert, wenn sich die Beteiligten davon keinen Erfolg versprechen würden. Die Bürgerinnen und Bürger hätten ein Recht, über die Herkunft dieser Mittel informiert zu sein.
Verschiedene parlamentarische Initiativen zum Parlamentsrecht
Im Weiteren hat die Kommission verschiedene parlamentarische Initiativen vorgeprüft, welche eine Änderung des Parlamentsgesetzes oder des Geschäftsreglements des Nationalrates verlangen.
Nationalrat Lukas Reimann (V, SG) sowie die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei verlangen, dass das Verhalten der Mitglieder des Ständerates bei Abstimmungen publiziert wird, so wie dies im Nationalrat der Fall ist (11.406 n Pa.Iv. Öffentlichkeit und Transparenz bei Abstimmungen im National- und Ständerat/ 11.410 n Pa.Iv. Transparenz im Ständerat). Die Kommission ist der Ansicht, dass die Bürgerinnen und Bürger, welche die Mitglieder des Ständerates genauso wie die Mitglieder des Nationalrates wählen, darüber informiert sein sollten, wie die Ratsmitglieder abstimmen. Sie beschloss mit 19 zu 5 Stimmen bzw. 19 zu 4 Stimmen und einer Enthaltung, die Umsetzung dieser Initiativen im Rahmen der vom Ständerat in der Herbstsession beschlossenen und nun im Nationalrat hängigen Änderung des Parlamentsgesetzes (10.440 s Pa.Iv. Verbesserungen der Organisation und der Verfahren des Parlamentes) zu prüfen. Bevor die Kommission dem Nationalrat definitiv Antrag stellt, will sie das Gespräch mit ihrer ständerätlichen Schwesterkommission suchen.
Mit 17 zu 0 Stimmen und 2 Enthaltungen deutlich Zustimmung fand auch das Anliegen, dass die Präsidenten und Präsidentinnen der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte sowie der Geschäftsprüfungsdelegation aus verschiedenen Fraktionen stammen sollten (11.428 n Pa.Iv. Reimann Lukas. Sicherstellung der Unabhängigkeit der GPK und der GPDel). Die Kommission erachtet es als wichtig, dass die GPK und ihre Delegation über jeden Verdacht der Parteilichkeit erhaben sind. Das Sekretariat wurde beauftragt, einen Regelungsvorschlag zu erarbeiten, welcher ebenfalls in die hängige Vorlage 10.440 (vgl. oben) integriert werden kann.
Nationalrätin Galladé (SP, ZH) verlangt mit ihrer Initiative die Bestimmung eines neuen Sessionsrhythmus, welcher den Ratsmitgliedern die Wahrnehmung anderer Pflichten in Familie und Beruf besser ermöglicht (11.453 n Pa.Iv. Parlamentssitzungen und Vereinbarkeit mit Beruf, Familie, Aus- oder Weiterbildung). Die Kommission erachtet es jedoch als kaum möglich, dass ein Sitzungsrhythmus gefunden werden kann, welcher den äusserst unterschiedlichen Bedürfnissen der Ratsmitglieder gerecht wird. Das heutige System mit seinen fixen Daten bietet den Vorteil, langfristig planen zu können. Die Kommission sprach sich deshalb mit 13 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen die Initiative aus.
Mit seiner parlamentarischen Initiative nimmt Nationalrat Tschümperlin (SP, SZ) das Anliegen der Volksinitiative „Für die Offenlegung der Politiker-Einkünfte (Transparenz-Initiative)“ wortwörtlich auf (11.463 n Pa.Iv. Offenlegungspflicht für Ratsmitglieder). Die SPK weist darauf hin, dass der Nationalrat erst in diesem Frühling eine analoge Initiative, welche die Offenlegung aller Einkünfte und Entschädigungen von Parlamentsmitgliedern verlangte, mit 100 zu 59 Stimmen deutlich abgelehnt hat. Ob das Anliegen im Volk mehr Unterstützung findet, wird das Schicksal der Volksinitiative zeigen. Die Kommission sprach sich mit 13 zu 10 Stimmen gegen die Initiative aus.
Mit 22 zu 0 Stimmen deutlich abgelehnt wurde das Anliegen von Nationalrat Landolt (BD, GL), die Fragestunde im Nationalrat abzuschaffen (11.443 n Pa.Iv. Abschaffung der Fragestunde). Die Fragestunde ermöglicht es den Ratsmitgliedern, auf aktuelle Fragen von der Regierung Auskunft zu erhalten. Gäbe es dieses Instrument nicht, würden viele Ratsmitglieder auf andere Vorstossformen ausweichen.
Die Kommission tagte am 27./28. Oktober 2011 unter dem Vorsitz von Nationalrat Yvan Perrin (V/NE).
Bern, 28. Oktober 2011 Parlamentsdienste