Nachdem die Kommission an ihrer letzten Sitzung die betroffenen Kreise angehört hatte, prüfte sie die von Nationalrat Aebi eingereichte Motion, welche in der Herbstsession 2010 vom Nationalrat angenommen worden war.
Mit 9 zu 3 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, diese Motion abzulehnen. Ihrer Auffassung würde die in der Motion vorgeschlagene Regelung wieder zu einem System führen, das mit der im Jahre 2009 aufgehobenen Milchkontingentierung vergleichbar wäre, und würde dem Milchproduzentenverband einseitige Kompetenzen verleihen. Diese Regelung liesse sich zudem nicht sofort durchsetzen, weil sie eine Gesetzesänderung voraussetzen würde.
Anstelle der Motion Aebi reichte die Kommission eine Motion ein (Abstimmung: 8:0:4 Stimmen), welche eine marktkonformere Milchbewirtschaftung ermöglicht und zudem sofort umgesetzt werden könnte.
Kommissionsmotion
Unterstützung der Selbsthilfemassnahmen der Branchenorganisation Milch
Der Bundesrat wird eingeladen, ein Selbsthilfemassnahmen-Paket der Branchenorganisation Milch nach Artikel 9 des Landwirtschaftsgesetzes ab 2011 für längstens zwei Jahre in folgender Richtung zu unterstützen:
1. Einführung einer Vertrags- und Meldepflicht der Verwerter betreffend den Milcheinkauf
2. Verwendung von Standardmilchkaufverträgen, mit Regeln über die A/B/C-Segmentierung gemäss „Massnahmenkatalog zur Stabilisierung des Milchmarktes“ der Branchenorganisation Milch
3. Festsetzung folgender einmaliger Beiträge ausschliesslich zum Zweck des Abbaus der Butterlager
a. für die Verwerter: max. 0.5 Rappen pro Kilo eingekaufter Milch pro 2011/12
b. für die Produzenten: max. 0.5 Rappen pro Kilo verkaufter Milch pro 2011/12
c. für die Produzentenorganisationen: max. 2 Rappen pro Kilo verkaufter Milch für jenen Teil der Liefermenge pro 2010, der die durchschnittliche Liefermenge der Produzentenorganisation pro 2008/09 übersteigt, mit Fälligkeit per 1.12.2011.
4. Einzug der Beiträge gemäss Ziffer 3 durch die Branchenorganisation Milch und Verwendung der Mittel durch die Branchenorganisation Milch ausschliesslich für einen raschen Abbau der Butterlager in den Jahren 2011/2012, einschliesslich Deckung der Kosten für Administration und Kontrolle der Massnahmen gemäss Ziffer 1-5.
5. Beschlüsse der Branchenorganisation Milch über die Selbsthilfemassnahmen ab 2013.
6. Kontrolle der Beschlüsse und Massnahmen nach Ziffer 1 bis 5 durch eine vom Bund bezeichnete von der Branchenorganisation Milch und ihren Beteiligten unabhängige fachkundige Stelle, mit der Pflicht zur Berichterstattung an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement spätestens bis März 2013.
Die Motion beauftragt den Bundesrat, gemäss Artikel 9 des Landwirtschaftsgesetzes die von der Branchenorganisation Milch zu treffenden Selbsthilfemassnahmen auf Nichtmitglieder auszuweiten. Zur Verbesserung der Markttransparenz sollen erstens die Verwerter einer Vertrags- und Meldepflicht für ihre Milcheinkäufe unterstellt werden. Mit Standardverträgen soll das Prinzip der Segmentierung der Milchmengen gemäss Absatzkanälen umgesetzt werden, was zur Marktstabilisierung beiträgt. Zur Absatzfinanzierung der Butterüberschüsse sieht die Motion vor, dass die Branchenorganisation Milch bei den Verwertern und Produzenten lineare Beiträge (höchstens 0,5 Rappen pro Kilo eingekaufter bzw. verkaufter Milch) sowie einen zusätzlichen Beitrag von höchstens 2 Rappen pro Kilo bei den Produzentenorganisationen, welche zur Überproduktion beigetragen haben, erheben. Die Unterstützung des Bundes mittels einer Allgemeinverbindlicherklärung soll auf höchstens zwei Jahre befristet werden. Wichtig ist, dass die Branche sich danach selbst regulieren kann, ohne dass der Bundesrat die Selbsthilfemassnahmen als verbindlich erklären muss.
Weitgehend aus denselben Gründen wie bei der Motion Aebi beantragt die Kommission ihrem Rat ebenfalls, der Standesinitiative des Kantons Waadt keine Folge zu geben (Abstimmung: 9 : 2 Stimmen).
08.053 n Vereinfachung der Mehrwertsteuer – Vorlage B
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hatte zum Beschluss des Nationalrates von vergangener Wintersession Stellung zu nehmen, die Vorlage B zum Mehrwehrsteuergesetz (Einheitssatz) an den Bundesrat zurückzuweisen.
Die Kommission ist der Auffassung, dass die Vereinfachung der Mehrwertsteuer zu mehr Rechtssicherheit und Transparenz führt und die Kundenorientierung der Verwaltung verbessert. Auch kann in ihren Augen der administrative Aufwand für Unternehmen und Behörden mit einem Einheitssatz verringert werden.
Deshalb beantragt sie ihrem Rat mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Beschluss, die Vorlage B zurückzuweisen, nicht zu folgen.
Die WAK-S hat zwar Verständnis für die Bedenken des Nationalrates, ist allerdings überzeugt, dass diesen Bedenken im Rahmen der bestehenden Vorlage Rechnung getragen werden kann.
Die Kommission hat sich konsequenterweise auch zu den drei Motionen ausgesprochen, welche im Nationalrat zu diesem Thema eingereicht wurden.
Sie beantragt ihrem Rat einstimmig, die Motion 05.3578 anzunehmen, welche den Bundesrat beauftragt, dafür zu sorgen, dass die Reform der Mehrwertsteuer sozialverträglich ausgestaltet wird und die Entlastung von Unternehmen und Verwaltung nicht von Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen finanziert wird. Diese Massnahmen sind im Übrigen bereits in die Vorlage B der Zusatzbotschaft aufgenommen worden.
Ebenfalls einstimmig beantragt sie, die Motion 09.4060n anzunehmen, welche den Bundesrat beauftragt, die Regelung des Ausfuhr-Nachweises für Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz Waren kaufen und diese ausführen möchten, administrativ zu vereinfachen.
Die Kommission beantragt hingegen mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Ablehnung der Motion 06.3873, welche den Bundesrat ersucht, die Steuerausnahmen für Sportvereine und sportliche Anlässe beizubehalten. In ihren Augen ist das Motionsanliegen mit ihrem in puncto Einheitssatz gefällten Beschluss nicht vereinbar.
Diskussion zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen des hohen Frankenkurses
Angesichts der gegenwärtigen Stärke des Schweizerfrankens hat sich die Kommission im Rahmen einer Diskussion mit Bundesrat Johann Schneider-Amman, Vorsteher des EVD, und Thomas Jordan, Vizepräsident des Direktoriums der Nationalbank genauer über die Auswirkungen des hohen Frankenkurses auf die schweizerische Volkswirtschaft sowie die zu erwartende Entwicklung ins Bild gesetzt. Die Kommission wird die Entwicklung des Frankenkurses weiterhin aufmerksam beobachten.
Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerat Dick Marty (FDP. Die Liberalen, TI) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und Bundesrat Johann Schneider-Ammann am 22. Februar 2011 in Bern getagt.
Bern, 22. Februar 2011 Parlamentsdienste