10.057n 6 Wochen Ferien für alle. Volksinitiative
Die Volksinitiative «6 Wochen Ferien für alle» verlangt eine Änderung der Bundesverfassung in dem Sinne, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jährlich Anspruch auf mindestens sechs Wochen bezahlte Ferien haben.
Die Kommission hat mit 8 zu 3 Stimmen beschlossen, dem Bundesrat und dem Nationalrat zu folgen und die Volksinitiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen.
Die WAK-S ist sich der Vorteile der Initiativforderung und der Förderung guter Arbeitsbedingungen durchaus bewusst, ist aber mehrheitlich der Meinung, dass eine grosszügigere Ferienregelung nicht in die Verfassung gehört. Sie anerkennt auch die stressbedingten Gesundheitskosten, ist aber nicht überzeugt, dass diesem Problem mit mehr Ferien abgeholfen werden kann.
Die Kommission hat auch die Konjunkturlage in ihre Überlegungen einbezogen. So verteuert der derzeit starke Schweizer Franken die Produktion in unserem Land gegenüber jener im Ausland noch mehr, und die von der Volksinitiative verlangte Regelung würde kaum zu einer Verbesserung der Lage beitragen. Auch wurde darauf hingewiesen, dass den Problemen im Zusammenhang mit der Arbeitsüberlastung kaum mit zusätzlichen Ferienansprüchen beigekommen werden kann.
Eine Minderheit der Kommission beantragt dem Rat, die Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen. Sie führte dabei die durch die hohe Arbeitsbelastung verursachten Gesundheitskosten sowie den Rückstand der Lohnanpassungen gegenüber der besonders hohen Arbeitsproduktivität in der Schweiz an.
11.023s Aus- und Weiterbildungskosten. Steuerliche Behandlung. Bundesgesetz
11.300 Kt.Iv. ZG. Einführung eines Aus- und Weiterbildungsabzuges von Kindern und Jugendlichen in der Steuergesetzgebung
Seit mehreren Jahren beschäftigt sich die WAK-S mit der Frage der steuerlichen Behandlung von Aus- und Weiterbildungsabzügen auf Bundes- und Kantonsebene. Mit der Botschaft des Bundesrates vom 4. März 2011 liegt nun eine Neuregelung in Griffweite. Der Bundesrat schlägt vor, dass künftig im Sinne eines allgemeinen Abzugs die Kosten für eine berufliche Aus- und Weiterbildung nach dem Abschluss der Sekundarstufe II (bzw. ab dem vollendeten 20. Lebensjahr für Personen, welche keinen ersten Abschluss auf dieser Stufe haben) abzugsfähig sind. Der Bundesrat schlägt vor, den jährlichen Abzug auf 6‘000 Franken zu beschränken. Er geht davon aus, dass damit ca. 85% der selbstgetragenen Aus- und Weiterbildungskosten vollumfänglich abgezogen werden können. Diese Regelung würde bei der direkten Bundessteuer zu geschätzten 5 Millionen Mindereinnahmen führen. Die Kantone sind frei, die Höhe der Obergrenze für die kantonale Steuer festzulegen. Der Bundesrat rechnet dort mit rund 30 Millionen Mindereinnahmen.
Die Kommission begrüsst die Vorlage grundsätzlich, da sie gegenüber dem heutigen Recht die Grenze zwischen abzugsfähigen und nicht abzugsfähigen Kosten deutlicher macht und sie so der zum Teil als stossend empfundenen unterschiedlichen Handhabung in verschiedenen Kantonen ein Ende setzt. Die Kommission ist denn auch ohne Gegenstimme auf die Vorlage eingetreten. Kritische Stimmen wiesen jedoch auf Studien hin, die aufzeigen, dass der Mitnahmeeffekt bei Steuerabzügen für Ausbildungskosten praktisch bei 100 Prozent liegt und sie monieren, dass Steuerabzüge immer zu einer Verkomplizierung des Steuersystems führen.
Die Kommission hat ausführlich diskutiert, ob der Abzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung wie vom Bundesrat vorgeschlagen neu als sogenannt allgemeiner Abzug gelten soll, oder wie bisher als Berufskosten, welche in der Höhe der effektiven Kosten abzugsfähig sind. Mit 10 zu 2 Stimmen schliesst sich die Kommission dem Antrag des Bundesrates an, die beruflichen Aus- und Weiterbildungskosten als allgemeinen Abzug zuzulassen und damit auch in der Höhe zu begrenzen. Eine Minderheit beantragt demgegenüber, dass die effektiven Bildungskosten zum Abzug zugelassen werden müssen, damit die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sichergestellt werden kann.
Mit Rücksicht darauf, dass Aus- und Weiterbildungen zum Teil hohe Kosten verursachen und so die finanzielle Leistungsfähigkeit von Steuerpflichtigen merkbar schmälern können, hat sie mit 8 zu 4 Stimmen beschlossen, die Abzugsobergrenze bei 12‘000 Franken festzulegen. Mit Verweis auf eine geschätzte Verdoppelung der Mindereinnahmen beantragt eine Minderheit, die Obergrenze bei 6‘000 zu belassen – unter anderem auch deshalb, weil sie bei einer Erhöhung befürchtet, dass der Anreiz für Arbeitgebende, ihre Arbeitnehmenden bei einer Weiterbildung finanziell zu unterstützen, geschmälert würde.
Mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat die Kommission der Vorlage in der Gesamtabstimmung zugestimmt. Der Ständerat wird sich voraussichtlich in der Sommersession damit befassen.
Ebenfalls im Bereich der Bildungskostenabzüge hat sich die Kommission mit einer Standesinitiative des Kantons Zug befasst. Diese fordert, dass zusätzlich zum in der Botschaft des Bundesrates vorgeschlagenen Abzug für berufsorientierte Bildungskosten auch die Ausbildungskosten von Jugendlichen und Kindern abgezogen werden können. Mit einem solchen Abzug sollen insbesondere mittelständische Eltern begünstigt werden, welche nicht von staatlichen Zuschüssen wie Stipendien profitieren können. Die Kommission beantragt mit 8 zu 4 Stimmen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Sie weist darauf hin, dass auf kantonaler Ebene bereits heute relativ hohe Kinderabzüge gelten gemacht werden können, welche pro Jugendlichen in Ausbildung je nach Kanton bis zu 12‘000 Franken pro Jahr betragen. Ein weiterer Bildungskostenabzug würde das System nur zusätzlich verkomplizieren. Eine Minderheit beantragt, der Standesinitiative Folge zu geben.
Milchmarktregulierung (10.3472 Mo. Aebi, 11.3013 Mo. WAK-S, 10.328 Kt. Iv. VD)
Nachdem der Ständerat diese drei Geschäfte in der letzten Session an die Kommission zurückgewiesen hatte, hat die Kommission nun von den Beschlüssen Kenntnis genommen, die der Arbeitsausschuss der BO Milch am 18. März gefasst hat. Die Kommission begrüsst diese innerhalb der Milchbranche gemachten Fortschritte, die auf eine rasche Lösung zur Regulierung des Milchmarktes hoffen lassen, und stellt mit Genugtuung fest, dass die Massnahmen des Ausschusses in die gleiche Richtung gehen, wie ihre eigene Motion. Die Kommission wird an ihrer Sitzung vom 10. Mai von den Beschlüssen der Delegiertenversammlung der BO Milch Kenntnis nehmen und danach über das weitere Vorgehen bei diesen drei Geschäften beschliessen.
Standesinitiativen zu Lebensmittelimporten aus sozial und ökologisch inakzeptabler Produktion (08.301, 08.307, 08.320, 08.326, 09.311) und Motion der WAK-N zu den sozialen und ökologischen Zuständen in der Lebensmittelproduktion (10.3626)
Die Kommission befasste sich erneut mit den Standesinitiativen der Kantone Jura, Neuenburg, Genf, Freiburg und Waadt, die das Problem der Einfuhr von Lebensmitteln aus sozial und ökologisch inakzeptabler Produktion aufgreifen. Die Initiativen fordern vom Bund, dass er sich in den Verhandlungen mit der WTO und der EU für ethische Arbeitsbedingungen und nachhaltige Produktionsverfahren einsetzt; dass er für in die Schweiz importierte Lebensmittel eine Deklarationspflicht hinsichtlich der sozialen Bedingungen und der Nachhaltigkeit der Produktion vorsieht und dass er die Einfuhr von Nahrungsmitteln verbietet, die unter Bedingungen hergestellt wurden, die diesen Standards nicht entsprechen.
Die WAK-S bekräftigte, dass sie Verständnis für die Anliegen der Kantone aufbringt. Die Kommissionsmehrheit betonte allerdings, dass die Schweiz sich bereits auf mehreren Ebenen für nachhaltige Produktionsbedingungen einsetzt und das Problem nicht die bestehenden nationalen bzw. internationalen Vorschriften sind, sondern eher deren Umsetzung in den Produktionsländern; darauf könne die Schweiz keinen Einfluss nehmen. Deshalb beantragt die Kommission ihrem Rat mit 10 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung erneut, den Initiativen keine Folge zu geben. Ferner wurde darauf hingewiesen, dass die Umsetzung der geforderten Massnahmen auch von der Einstellung der Verteiler und der Konsumentenschaft abhängt, die in ihrem Bewusstsein und Verhalten derzeit beträchtliche Fortschritte machen. Eine Minderheit beantragt Folgegeben, da die fünf Kantone in ihren Augen auf ein Problem hinweisen, das es zu regeln gilt.
Klare Unterstützung in der Kommission fand allerdings die Antwort des Nationalrates betreffend das internationale Engagement der Schweiz. Mit 10 zu 3 Stimmen nahm sie die von ihrer Schwesterkommission eingereichte Motion 10.3626 an, die den Bundesrat beauftragt, sich im Rahmen der WTO-Agrarverhandlungen sowie anderer internationaler Handelsverträge dafür einzusetzen, dass Umwelt- und Sozialnormen einen vergleichbaren Stellenwert erhalten wie der Abbau von tarifären Handelshemmnissen.
09.515n Pa.Iv. Joder. Die Zukunft der Schweizerischen Landwirtschaft
Die parlamentarische Initiative Joder, welcher der Nationalrat am 13. Dezember 2010 mit 90 zu 83 Stimmen Folge gegeben hat, verlangt, dass die eidgenössischen Räte einen Grundsatz- und Planungsbeschluss in Form eines einfachen Bundesbeschlusses über die Verhandlungen mit der EU und der WTO in Sachen Agrarfreihandel verabschieden. Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, der Initiative keine Folge zu geben. Ihrer Auffassung nach sind die Kompetenzen im Bereich von internationalen Verhandlungen in der Bundesverfassung und im Parlamentsgesetz klar geregelt. Die Kommission weist darauf hin, dass dem Parlament dabei bereits weitgehende Mitwirkungsrechte eingeräumt werden. Eine weitergehende Einflussnahme der Legislative würde die Verhandlungen unnötig erschweren. Schliesslich kann das Parlament am Ende der Verhandlungen das Resultat analysieren und nötigenfalls ablehnen. Die Kommission weist zudem darauf hin, dass die Verhandlungen mit der WTO und der EU für die gesamte Schweizer Wirtschaft von grosser Bedeutung sind und es nicht ausreichen würde, dieses Dossier bloss von der agrarpolitischen Warte aus zu beurteilen.
09.503n Pa.Iv. Fraktion RL. Stempelsteuer schrittweise abschaffen und Arbeitsplätze schaffen
Die Kommission befasste sich mit der parlamentarischen Initiative der FDP-Liberalen Fraktion, welche die schrittweise Abschaffung der Stempelsteuer verlangt. In einem ersten Schritt sollen die Emissionsabgabe und die Abgabe auf Versicherungsprämien und in einem zweiten Schritt die Umsatzabgabe abgeschafft werden.
Die Kommission hat mit 5 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, ihrer Schwesterkommission des Nationalrates zu folgen und dieser Initiative Folge zu geben. Die Mehrheit der WAK-S möchte damit die Wettbewerbsnachteile des Schweizer Finanzplatzes aus dem Weg räumen und so im Finanzsektor Arbeitsplätze sichern.
Die Minderheit der Kommission ist gegen diese Abschaffung. Sie hält es nicht für angebracht, zum heutigen Zeitpunkt auf Bundeseinnahmen von 2.5 bis 3 Milliarden Franken zu verzichten. Die Kommissionsmitglieder, die sich der Stimme enthielten, wollten nicht verhindern, dass die WAK-N die Arbeit an diesem Entwurf aufnimmt, hätten aber einen Zeitplan gewünscht, der es ermöglicht hätte, Alternativen und Kompensationen zu diesen Steuerausfällen zu erarbeiten.
08.528n Pa.Iv. Schneider. Vermeidung asymmetrischer Anreizstrukturen und Haftung für Schäden bei Rettungsmassnahmen zugunsten systemrelevanter Unternehmen
Die parlamentarische Initiative verlangt, das OR so zu ändern, dass die Führungsorgane eines systemrelevanten Unternehmens haftbar gemacht werden können, wenn zur Abwendung eines Konkurses dieses Unternehmens staatliche Rettungsmassnahmen erforderlich sind. Da die Schwesterkommission des Nationalrates dieser Initiative Folge gegeben hat, hatte die WAK-S zu entscheiden, ob sie diesem Beschluss zustimmen will. Die Kommission anerkennt das Problem, das von der Initiative aufgeworfen wird, will aber darüber erst im Rahmen ihrer Beratung der Vorlage im Mai über Finanzinstitute, die zu gross sind, um Konkurs zu gehen («Too big to fail»-Problematik), beschliessen.
Andere Beschlüsse
Mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission zudem beschlossen, an ihrem Nichteintretensentscheid betreffend die Vorlage 04.450 Ersatzbeschaffung von Wohneigentum festzuhalten. Diese verlangt, dass bei der Grundstücksteuer die absolute Methode durch die relative ersetzt wird.
Ferner hat die Kommission beschlossen, die Behandlung der Motion Graber (10.3704 Steuerverhandlungen mit dem Ausland. Die Abgeltungssteuer auf Erträgen aus in der Schweiz angelegtem ausländischem Kapital ist zu priorisieren) einzustellen, bis die Verhandlungen auf diesem Gebiet abgeschlossen sind.
Mit 6 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, der Standesinitiative des Kantons Solothurn (09.312 Wahrung der Steuerhoheit) keine Folge zu geben. Diese lädt die Bundesversammlung ein, Massnahmen zu treffen, damit die Steuerhoheit des Kantons Solothurn vor jeglicher Einmischung durch die Europäische Union geschützt bleibt. Die Kommission zeigte sich erstaunt über den Inhalt dieser Standesinitiative, bei der es einzig um die Interessen des Kantons Solothurn geht.
Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerat Dick Marty (FDP. Die Liberalen, TI) und teilweise im Beisein der Bundesrätinnen Eveline Widmer-Schlumpf und Simonetta Sommaruga am 4. Und 5. April 2011 in Bern getagt.
Bern, 5. April 2011 Parlamentsdienste