Too big to fail

 

11.028 s Bankengesetz. Änderung (too big to fail)

 

Die Kommission hat die Beratung der Vorlage des Bundesrates zur Begrenzung der volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossbanken fortgesetzt. Nachdem die Kommission vergangene Woche Eintreten beschlossen hatte, führte sie heute die Detailberatung durch.

Die WAK-S beantragt, der Vorlage des Bundesrates in ihren Grundzügen zu folgen, will den Entwurf jedoch unter anderem in folgenden Punkten ändern:

 

  1. Die Kommission will die FINMA verpflichten, die Öffentlichkeit über die Beschlüsse und Massnahmen im Zusammenhang mit systemrelevanten Banken zu orientieren (Art. 10. Abs.1 BankG; 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung).
  2. Was die Erleichterung bei der Festlegung der Eigenmittelanforderungen anbelangt, sprach sich die Kommission für eine Muss-Formulierung anstelle der in der bundesrätlichen Vorlage vorgesehenen Kann-Formulierung aus (Art. 10 Abs.3 BankG; ohne Gegenstimme).
  3. Die Kommission hat eine Bestimmung eingefügt, wonach der Bundesrat den Räten spätestens 3 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes und danach jeweils innert 2 Jahren die im Hinblick auf die Vergleichbarkeit und den Grad der Umsetzung der entsprechenden internationalen Standards im Ausland Bericht zu erstatten und den allfälligen Anpassungsbedarf auf Gesetzes- und Verordnungsstufe aufzuzeigen hat. (Resultat: 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung).
  4. Der Wortlaut von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe d und Artikel 10 Absatz 2 wird so angepasst, dass klarer ersichtlich ist, welche organisatorischen Massnahmen systemrelevante Banken zu ergreifen haben.

 

 

In der Sitzung wurden mehrere Anträge eingereicht, die als Minderheitsanträge in der bevorstehenden Sommersession in den Rat kommen werden und Folgendes vorsehen:

  1. Der Bundesrat (und nicht die SNB) ist dafür verantwortlich, nach Anhörung der SNB und der FINMA die systemrelevanten Banken und deren systemrelevante Funktionen zu bezeichnen (Art. 8 Abs. 3 BankG; abgelehnt mit 7 zu 5 Stimmen).
  2. Es soll präzisiert werden, dass die Vorschriften betreffend Eigenmittel und Liquidität nur auf Gruppenebene und nicht auf Stufe Einzelinstitut einzuhalten sind (Art. 9 Abs. 2 BankG; abgelehnt mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung).
  3. Eine «Leverage Ratio» von mindestens 5 bzw. von mindestens 10 Prozent muss jederzeit gewährleistet sein (Art. 9 Abs.2 Bst. a BankG; abgelehnt mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung).
  4. Verzicht auf alle Änderungsvorschläge im Bereich der Stempelabgaben (abgelehnt mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung).
  5. Eine systemrelevante Bank oder ihre Konzernobergesellschaft soll verpflichtet werden, ihre Vergütungen an Management und Verwaltungsrat zu mindestens 60% in Aktien auszugeben (abgelehnt mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung).

 

In der Gesamtabstimmung beantragt die Kommission mit 8 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen, die Vorlage anzunehmen.

 

Die Kommission beantragt im Übrigen ohne Gegenstimme, die beiden Motionen der WAK-N 10.3895 „Befreiung der Wandelanleihen von der Verrechnungssteuer und der Stempelabgabe“ und 10.3352 „too big to fail“ abzulehnen.

 

 

Die Kommission hat am 16. Mai 2011 unter dem Vorsitz von Ständerat Dick Marty (FDP. Die Liberalen, TI) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf in Bern getagt.

 

Bern, 16. Mai 2011 Parlamentsdienste