Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) erfuhr Anfang 2011 im Rahmen ihrer Abklärungen zum Fall des sogenannten "Rütli-Bombers", dass ein ausländischer Staatsbürger unter dem Namen eines Schweizer Armeeangehörigen an einem Wiederholungskurs teilgenommen hatte (vgl. Jahresbericht 2011 der GPK und der GPDel vom 27. Januar 2012, Kapitel 4.6).
Der Chef der Armee erklärte in seiner damaligen Stellungnahme, dass die Armee und die Militärverwaltung grundsätzlich keine echte Identifizierung von militärdienstpflichtigen Personen durchführen, z.B. anhand eines zivilen Ausweises mit Foto.
Anfang 2012 verlangte die GPK-N vom Armeechef zusätzliche Informationen. Dieser kündigte als Sofortmassnahme an, in Fällen, in denen ein Wehrpflichtiger seinen Wiederholungskurs in einer anderen Einheit absolviert als in derjenigen, in die er eingeteilt ist, und seine Dienstkameraden bzw. seine Vorgesetzten ihn deshalb nicht kennen, die Identität anhand eines zivilen Ausweises zu überprüfen.
Die GPK-N begrüsst diesen Beschluss in ihrem heute veröffentlichten Bericht. Sie ist der Auffassung, dass die Armee aus Sicherheitsgründen zumindest in gewissen Fällen in der Lage sein muss, die Identität der WK-Teilnehmer zu überprüfen.
Die Kommission begrüsst es deshalb, dass die Armee hier Handlungsbedarf erkannt hat. Sie erwartet, dass die Armee und das VBS die angekündigten Massnahmen nun tatsächlich und innert nützlicher Frist umsetzen.
Die GPK-N wird die Entwicklung in dieser Angelegenheit aufmerksam verfolgen und sich in rund einem Jahr wieder über den Stand der Dinge informieren.
Die Kommission hat am 8. Mai 2012 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ruedi Lustenberger (CVP, LU) in Bern getagt.
Bern, 10. Mai 2012 Parlamentsdienste