Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) hat am 16. Oktober 2012 beschlossen, das Geschäft durch ihre Subkommission EFD/EVD im Hinblick auf allfälligen weiteren Handlungsbedarf überprüfen zu lassen (vgl. Medienmitteilung vom 16. Oktober 2012). An ihrer Sitzung vom letzten Freitag hat die GPK-N nun auf Antrag der Subkommis-sion beschlossen, eine Inspektion mit folgender Zielsetzung durchzuführen:
- Schaffung von Transparenz über die Umstände und die Abläufe der Entscheidfindung bis zu den Bundesratsbeschlüssen (Sachverhaltsabklärung: welche Behörde hat was warum unternommen bzw. entschieden)
- Feststellung und Beurteilung der Verantwortlichkeiten der involvierten Bundesbehörden unter dem Gesichtspunkt der Zweckmässigkeit und der Angemessenheit
- Beurteilung eines allfälligen Handlungsbedarfs für die Zukunft
Die Kommission behält sich zum heutigen Zeitpunkt vor, im Verlauf der Inspektion bei Bedarf die Fragestellung auszuweiten, insbesondere auf die Auswirkungen der vom Bundesrat getroffenen Entscheide.
Die Subkommission EFD/EVD unter dem Präsidium von Frau Nationalrätin Maria Roth-Bernasconi wird die Inspektion durchführen.
Die Kommission hat am 9. November 2012 unter dem Vorsitz von Nationalrat Ruedi Lus-tenberger (CVP, LU) in Bern getagt.
Bern, 12. November 2012 Parlamentsdienste