Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates zur Organisation der Bekämpfung der Grippepandemie
​Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates beurteilt die Massnahmen des eidgenössischen Departements des Innern und des Bundesrates im Hinblick auf die Organisation der Bekämpfung von Grippepandemien insgesamt als positiv. Die Auswirkungen können jedoch erst mittel- bis langfristig beurteilt werden.

​In ihrem am 22. August 2012 verabschiedeten Bericht hält die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) fest, dass der Bundesrat und das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) rasch und angemessen auf die Kontroversen zum Umgang mit der Grippepandemie A (H1N1, sogenannte „Schweinegrippe“) im Jahr 2009 reagiert haben. Es ist der Kommission ein grosses Anliegen, dass die Kantone in den weiteren Prozess zur verbesserten Organisation der Bekämpfung der Grippepandemie gebührend einbezogen werden.

Der Bundesrat hat nach Einschätzung der Kommission die Kontroversen, welche im Zusammenhang mit der Grippepandemie A (H1N1) entstanden waren, ernst genommen und er war darum bemüht, die Fragen, welche diesbezüglich aufgeworfen wurden, zu klären. Er hat die Ergebnisse der diversen Evaluationen analysiert, zu den daraus resultierenden Empfehlungen Stellung genommen und als Konsequenz Verbesserungsmassnahmen eingeleitet.

Das EDI hat seit Ende 2009 unter anderem zwei externe Evaluationen zur Impfstrategie und ihrer Umsetzung sowie zu den internen Abläufen des Bundesamtes für Gesundheit in Auftrag gegeben. In diesen Evaluationen wurden insbesondere Schwachpunkte bei der Koordination zwischen dem Bund und den Kantonen, bei der Kommunikation mit den diversen Akteuren und bei den Impfstoffversorgungsprozessen identifiziert. Das EDI hat gestützt darauf konkrete Massnahmen zur Optimierung der Organisation einer Grippepandemie ergriffen. Insbesondere wurden die Ergebnisse in die Revision des Epidemiengesetzes1 integriert. Gemäss dem EDI könnten die Massnahmen im Falle eines erneuten Ausbruchs einer Pandemie bereits heute angewendet werden. Auch trage die engere Zusammenarbeit zwischen den wichtigsten Akteuren zu einem besseren Verständnis und einer besseren Koordination, insbesondere zwischen Bund und Kantonen, bei.

Die Kommission hat festgestellt, dass diverse Arbeiten im Hinblick auf eine verbesserte Bekämpfung der Grippepandemie noch nicht abgeschlossen sind und deren Ergebnisse erst mittel- bis langfristig beurteilt werden können (z.B. Revision des Epidemiengesetzes, der dazugehörenden Verordnungen und der Anpassung der kantonalen Gesetzgebung, das „Projekt zur Versorg mit Impfstoffen im Pandemiefall“ VIP, die Überarbeitung der Krisenhandbücher des BAG und die Revision des nationalen Pandemieplans sowie der Einkauf von Pandemie-Impfstoff). Im Sinne einer Zwischenbeurteilung hat die Kommission den Bundesrat darum gebeten, zu den in ihrem Bericht gemachten Feststellungen und Empfehlungen bis zum 23. November 2012 Stellung zu nehmen.

Der Umgang der Behörden mit der Grippepandemie A (H1N1) hatte in der Schweiz wie im Ausland zu Kontroversen geführt. Die GPK-S hatte deshalb im November 2009 beschlossen, sich mit einzelnen Aspekten der Organisation der Bekämpfung der H1N1-Grippepandemie durch die Bundesbehörden zu beschäftigen, um daraus Schlussfolgerungen für künftige Pandemiefälle ziehen zu können.

Die GPK-S hat in dieser Angelegenheit keine eigene Evaluation durchgeführt, sondern die Arbeiten des Bundesrates und des EDI eng mitverfolgt und sich regelmässig über deren Arbeiten informieren lassen. In ihrem Bericht nimmt die Kommission deshalb nicht Stellung zu den Resultaten der Evaluationen und dem Inhalt der ihr vorliegenden Dokumente, sondern sie beurteilt die Massnahmen, welche der Bundesrat und das EDI nach dem Ausbruch der Grippepandemie A (H1N1) getroffen haben, um die Organisation der Bekämpfung einer zukünftigen Grippepandemie zu verbessern.

Die Kommission hat am 22.August 2012 unter dem Vorsitz von Ständerat Paul Niederberger (CVP, NW) auf dem Passo San Gottardo getagt.

Bern, 27. August 2012 Parlamentsdienste

 

1Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz, EpG), BBl 2011 311ff.