Die Kantone, Städte- und Gemeindeverbände und solche der Berggebiete, Konsumentenorganisationen, Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften, die Post und der Verband der privaten Anbieter von Postdienstleistungen haben sich vor der KVF zur Volksinitiative „für eine starke Post“ (11.038) geäussert. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass die Ziele der Initiative zwar auf viel Sympathie stossen, der vorgeschlagene Verfassungstext aber von der grossen Mehrheit der Anhörungsteilnehmenden abgelehnt wird. Die Kommission wird an ihrer nächsten Sitzung vom 19./20. März über die Abstimmungsempfehlung der Bundesversammlung zur Volksinitiative entscheiden und ihrem Rat entsprechend Antrag stellen. Die Initiative dürfte voraussichtlich in der Sommersession im Nationalrat und in der Herbstsession im Ständerat behandelt werden.
Die Kommission führte eine Anhörung zur Verkehrsverlagerung durch und diskutierte anschliessend den Verlagerungsbericht 2011. Der Bundesrat stellt in diesem Bericht fest, dass das Verlagerungszwischenziel von 1 Million Lastwagen im Jahr 2011 nicht erreicht ist und dass das Ziel für 2018, wenn noch maximal 650‘000 Lastwagen die Schweizer Alpen queren sollen, voraussichtlich auch nicht erreicht werden kann. Trotzdem steht der Bundesrat weiterhin hinter der Verlagerungspolitik. Er will die bestehenden Verlagerungsinstrumente und flankierenden Massnahmen weiterführen und schlägt zusätzliche Massnahmen vor: 4-Meter-Korridor für den Verlad von Sattelaufliegern, Erhöhung der LSVA, soweit möglich, weiterhin Förderung des alpenquerenden Schienengüterverkehrs, Erhöhung der Terminalkapazitäten südlich der Alpen. Der Kommission lagen verschiedene Anträge für Massnahmen vor, damit das Verlagerungsziel erreicht werden kann. Zusammen mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen sollen sie in eine einzige Kommissionsmotion gebracht werden, damit die Kommission dann an der nächsten Sitzung vom 19./20. März darüber befinden kann.
In diesem Zusammenhang hat die Kommission die Standesinitiativen der Kantone Tessin (08.304) und Uri (08.305), die eine raschere Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs auf die Schiene verlangen, bis zur nächsten Sitzung weiterhin sistiert.
Schliesslich führte die Kommission die Diskussion über den Zusatzbericht über die regionalwirtschaftlichen Auswirkungen der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels weiter. Dieser zeigt auf, dass sich die Erreichbarkeit der Kantone Uri und Tessin bei allen Sanierungsvarianten verschlechtern wird. Es ist aber davon auszugehen, dass das Potenzial, das sich aufgrund der Bautätigkeit ergibt, die negativen Auswirkungen auf den Tourismus und die verladende Wirtschaft insgesamt überwiegen wird. In einem einstimmig angenommenen Postulat verlangt die Kommission eine konzeptionelle Gegenüberstellung der Varianten „Sanierung ohne 2. Gotthardröhre“ und „Sanierung mit kapazitäts-neutral ausgestalteter 2. Gotthardröhre“. Sie möchte u.a. Kenntnis der effektiven Kosten der beiden Varianten und die allfälligen notwendigen gesetzgeberischen Schritte unterbreitet erhalten.
Bern, 14. Februar 2012 Parlamentsdienste