Via sicura
Die Kommission hält an einem Mindestalter bei Kindern fest, ab welchem sie Rad fahren dürfen und sie sollen bis zum 14. Altersjahr einen Helm tragen.

Die Kommission beschloss mit 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dass Führerausweise grundsätzlich unbefristet gelten sollen. Der Nationalrat hatte dies bereits so entschieden. Somit sollen für berufsmässige Motorfahrzeugführer keine strengeren Regelungen vorgesehen werden, wie dies der Ständerat ursprünglich beschlossen hatte (Art. 15c).

Weiterhin festhalten will die Kommission an einem Mindestalter für das Radfahren. Der Nationalrat hatte beschlossen, kein Mindestalter festzulegen. Er wollte dies im Ermessen der Eltern belassen. Nach der ständerätlichen Lösung, hätten Kinder vor dem sechsten Jahr unter verschiedenen Bedingungen Rad fahren dürfen. Die Kommission hat nun ihre ursprüngliche Bestimmung verschlankt und legte mit 9 zu 2 Stimmen fest, dass Kinder vor dem sechsten Altersjahr auf Hauptstrassen und verkehrsreichen Strassen nur unter Aufsicht einer mindestens 16 Jahre alten Person Rad fahren dürfen (Art. 19).

Auch beim Tragen eines Velohelms hat die Kommission an der ständerätlichen Lösung festgehalten. Damit sollen Radfahrer bis zum vollendeten vierzehnten Altersjahr einen Schutzhelm tragen (Art. 46).

Der Nationalrat wollte bei der Handhabung von Atemalkoholtests und Blutproben das geltende Recht beibehalten. Demnach muss eine Blutprobe und nicht nur eine Atemalkoholprobe angeordnet werden, wenn Anzeichen von Fahrunfähigkeit vorliegen. Die Kommission war jedoch der Meinung, dass die Atemprobe mehr Alkoholkontrollen ermögliche und vermehrt auf die teure und aufwändige Blutprobe verzichtet werden kann. Sie blieb einhellig bei ihrer Entscheidung, beweissichere Atemalkoholproben einzuführen, wie dies im Ausland seit langem der Fall ist (Art. 55).

Wenn jemand vor Verkehrskontrollen warnt, beschloss die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen, dass in schweren Fällen eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen ausgesprochen werden kann (Art. 98a).

Die Kommission hat sich auch der Problematik der gehäuften Unfälle auf Fussgängerstreifen angenommen. Sie hat einstimmig beschlossen, eine Kompetenz des Bundes aufzunehmen, damit dieser, in Zusammenarbeit mit den Kantonen, bauliche Vorgabe für die Ausgestaltung von Fussgängerstreifen erlassen kann (Art. 6a). Für die definitive Aufnahme dieses Artikels braucht die ständerätliche Kommission jedoch die Zustimmung ihrer Schwesterkommission, da es sich um ein Rückkommen handelt. Die nationalrätliche Kommission wird sich an ihrer nächsten Sitzung am 16. Januar 2012 damit befassen.

Bezüglich der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels hat sich die Kommission von der Vorsteherin des UVEK über die verschiedenen Szenarien, allfällige volkswirtschaftliche Auswirkungen in der Region und technische Aspekte informieren lassen. Die KVF unterstützt den vom Bundesrat vorgesehenen raschen Entscheidungsprozess. Zu einer Standesinitiative aus dem Kanton Tessin (10.301) und einer Motion von Ständerat Lombardi (10.3878) will sie sich aber erst im Februar, nach einer Aussprache mit den von einer Sanierung bzw. dem Bau einer allfälligen zweiten Röhre am stärksten betroffenen Kantonen – Tessin, Uri, Graubünden und Wallis – äussern.

Politisch steht der vom Bundesrat vorgelegte Verlagerungsbericht 2011 in Zusammenhang mit der Frage der Sanierung des Gotthard-Strassentunnels. Bundesrätin Leuthard informierte die Kommission auch hier über Fakten und Hintergründe. Die Kommission wird an ihrer Februarsitzung Praktiker aus der verladenden Wirtschaft zu einer Anhörung einladen und anschliessend eine politische Bewertung des Berichts vornehmen.

Zu einer Aussprache empfangen hat die Kommission die Spitzen der Swisscom AG und die zuständigen Vertreter der Verwaltung aus UVEK und EFD. Nach einer intensiven Diskussion zum Engagement von Swisscom bei Fastweb in Italien, hat die Kommission einen Bericht der Verwaltung über die bisherigen sowie über Schlussfolgerungen und Konsequenzen für allfällige künftige Auslandengagements der Swisscom AG für ihre Märzsitzung verlangt und wird dort die Diskussion fortsetzen.

Die wichtige Differenz, welche in der Bahnreform 2 (05.028, Vorlage 11) zwischen den Räten verbleibt, ist die Frage der Tarifgestaltung (Art. 15 PBG). Die KVF beantragt ihrem Rat mit 10 zu 2 Stimmen, grundsätzlich an der bisherigen Position festzuhalten, dass der Bundesrat für die Festlegung der Gewinnziele der SBB zuständig sein soll. Der Preisüberwacher soll allerdings in den Prozess der Zielfestlegung eingebunden werden.

 

Bern, 11. Januar 2012 Parlamentsdienste