12.016 Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr" und Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur FABI
​Die Kommission ist einstimmig auf die so genannte FABI-Vorlage eingetreten. Sie unterstützt die Vorschläge des Bundesrats, hat sich aber im Grundsatz für einen grösseren ersten Ausbauschritt ausgesprochen. Ein solcher Ausbauschritt und auch künftige Ausbauten sind allerdings nur mit zusätzlichen finanziellen Mitteln möglich. Die Kommission hat diesbezüglich zusätzliche Unterlagen in Auftrag gegeben und wird die Detailberatung an ihrer nächsten Sitzung fortführen.

​Das politische Kernelement der FABI-Vorlage (12.016 Volksinitiative "Für den öffentlichen Verkehr" und Finanzierung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur FABI) sind das strategische Entwicklungsprogramm (STEP), das in einzelne Ausbauschritte unterteilt ist, und dessen Finanzierung. Die Botschaft des Bundesrats vom 18. Januar 2012 hat den deutlichen Wunsch nach einem grösseren ersten Ausbauschritt, nach einer breiteren regionalen Verteilung der Projekte und nach zusätzlichen finanziellen Mitteln nach sich gezogen.

Die Kommission hat einstimmig entschieden, auf alle vier Erlassentwürfe des Bundesrates, als auch auf den direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative einzutreten. Sie hat die Detailberatung aufgenommen. Zu den Kernfragen der Vorlage hat sich die Kommission auf einige Grundsätze geeinigt:

1. Die Liste der Projekte im vom Bundesrat vorgeschlagen Ausbauschritt 2025 – in der Höhe von 3.5 Milliarden Franken – ist unbestritten.
2. Die Gesamtsumme des ersten Ausbauschrittes sollte in etwa 6 Milliarden Franken betragen.
3. Folgende Finanzierungsquellen sind beizuziehen: a. die Erhöhung der Kantonsbeiträge (gemäss Bundesrat), b. Mehreinnahmen aus der direkten Bundessteuer, c. eine stärkere Nutzerfinanzierung.
4. Folgende Finanzierungsquellen sind nicht weiter zu verfolgen: a. die Kantonsanteile aus den LSVA-Erträgen, b. ein neu einzuführendes Mobility-Pricing, c. eine öV-Abgabe (weder für Private noch für Unternehmen).
5. Die Verwaltung wurde beauftragt, zu weiteren Finanzierungsquellen – namentlich ein zeitlich befristetes allfälliges Mehrwertsteuer-Promille und eine Verschiebung oder Aufhebung der Verzinsung bzw. der Verschuldung des FinöV-Fonds – weitere Abklärungen zu treffen. Weiter soll die Verwaltung verschiedene Szenarien vorlegen, mit welchen in möglichst kurzer Zeit ein Maximum von Projekten geprüft und realisiert werden kann.

Die Kommission wird die Beratungen an ihrer nächsten Sitzung im August fortsetzen und die Vorlage dürfte im Herbst- oder in der Wintersession im Ständeratsplenum behandelt werden.

Regierungsrat Ernst Stocker hat der Kommission die Standesinitiative 12.301 Kt.Iv. ZH. Bau des Brüttenertunnels präsentiert. Da die Initiative eng mit der FABI-Vorlage (12.016) zusammenhängt, hat die Kommission zur Initiative keinen separaten Entscheid gefällt und wird diese nach Abschluss der Arbeiten zu FABI wieder aufnehmen.

Mit 9 zu 4 Stimmen keine Folge gegeben hat die Kommission einer parlamentarischen Initiative aus dem Nationalrat, 11.424 Pa.Iv. Schmidt Roberto. Verwendung der Mineralölsteuererträge für die Finanzierung des Strassenverkehrs.

Bern, 22. Juni 2012  Parlamentsdienste