Nachdem der Nationalrat in der Sommersession Volksinitiative „Für eine starke Post“ (11.038) mit 123 zu 56 zur Ablehnung empfohlen hat, hat sich auch die ständerätliche Kommission mit dem Geschäft befasst. Alle von der Initiative aufgeworfenen Punkte – Ausgestaltung und Zugang zum Poststellennetz, Erhalt eines Restmonopols für Briefe, die Frage einer vollwertigen Postbank und die Anstellungsbedingungen der Schweizerischen Post – sind im Rahmen der Totalrevision diskutiert und entschieden worden (09.049, Schlussabstimmung vom 17. Dezember 2010). Bei der Ausgestaltung des Poststellennetzes und insbesondere in Bezug auf die Marktöffnung sind die Forderungen der Initiative auf Gesetzesstufe bereits weitgehend erfüllt. Die neuen Gesetzesbestimmungen sollen im Herbst dieses Jahres in Kraft treten. Die Mehrheit der Kommission ist der Ansicht, die Initiative sei teilweise erfüllt und die nicht erfüllten Forderungen hätte die Mehrheit der Räte bereits mehrfach abgelehnt. Die Kommission beantragt deshalb ihrem Rat mit 7 zu 4 Stimmen und 2 Enthaltungen eine Abstimmungsempfehlung auf Ablehnung der Initiative zu geben. Die Minderheit der Kommission beantragt die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Sie weist darauf hin, dass die Bevölkerung nach wie vor die Poststellen den Agenturen vorzieht. Ausserdem ist die Minderheit der Ansicht, dass die Frage der Postbank der Bevölkerung unterbreitet werden soll.
Die Kommission hat ferner ein Gespräch mit der Spitze der Schweizerischen Post geführt. Dabei wurde insbesondere über die zukünftigen Herausforderungen der Post im Zusammenhang mit den technischen Veränderungen und dem Rückgang des Briefvolumens diskutiert. Im Rahmen dieses Gesprächs hat die Kommission den Entscheid der Post kritisiert, für Vollmachten neu 36 bzw. 24 Franken pro Jahr und Person zu verlangen. Sie wird in dieser Sache einen Brief an den Bundesrat richten, mit der Bitte, Möglichkeiten zu suchen und zu prüfen, wie die Post im Rahmen der geltenden Rechtslage dazu angehalten werden kann, diesen Entscheid zu überprüfen und allenfalls zumindest teilweise rückgängig zu machen.
Im Auftrag der beiden KVF hat der Bundesrat Ende März 2012 einen Ergänzungsbericht zu seiner Evaluation des Fernmeldemarktes vom September 2010 vorgelegt. Neben Fragen des Konsumenten- und des Jugendschutzes wird im Bericht in erster Linie untersucht, ob zur Belebung des Wettbewerbs weitergehende Regulationen nötig sind. Die Kommission geht mit dem Bundesrat darin einig, dass eine Revision des Fernmeldegesetzes behutsam angegangen werden müsse. Sie hat sich dem Wunsch ihrer Schwesterkommission angeschlossen, welche den Bundesrat gebeten hat, ihr bis in zwei Jahren einen weiteren Ergänzungsbericht zu unterbreiten und über den Stand der Vorbereitungsarbeiten für eine Gesetzesrevision zu berichten. Was die Frage der Handy-Gebühren im Ausland (Roaming) betrifft, so möchte sich die Kommission im nächsten Quartal noch vertiefter damit beschäftigen und das Gespräch mit den betroffenen Unternehmen suchen. Sie hat deshalb die Motion 11.3524. Nationalrat (Wyss Ursula). Schluss mit überrissenen Handy-Gebühren im Ausland vorläufig sistiert.
Ohne Gegenstimme unterstützt die Kommission die Motion des Nationalrates 11.4080 n Keine doppelte Erhebung von Gebühren durch die Billag (Rickli Natalie).
Vorläufig sistiert hat die Kommission ihre Arbeiten zur parlamentarischen Initiative von Alt-Ständerat Theo Maissen (03.465 Service public. Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung). Der Nationalrat hat in der Sommersession einen Antrag des Bundesrates auf Abschreibung (12.012) einer thematischen identischen Motion (05.3232 Motion KVF-S. Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung ) deutlich abgelehnt. Der Bundesrat muss damit innert Jahresfrist eine Vorlage zur Ergänzung der Verfassung im Bereich Service public vorlegen.
Bern, 29. Juni 2012 Parlamentsdienste