Umsetzung der Volksinitiative über die Unverjährbarkeit
Die Kommission erweitert den Katalog der unverjährbaren Straftaten. Ansonsten stimmt sie der Vorlage des Bundesrates zu (11.039).

Die Kommission hat mit 17 zu 6 Stimmen die Vorlage zur Änderung des Strafgesetzbuches angenommen, mit der die Volksinitiative über die Unverjährbarkeit umgesetzt werden soll. Anlass zu ausführlichen Diskussionen gaben der Katalog der unverjährbaren Straftaten sowie die Konkretisierung des Begriffs „Kinder vor der Pubertät“. Mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung nahm sie auch sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen oder Beschuldigten (Art. 192 Abs. 1 StGB) und mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Ausnützung einer Notlage (Art. 193 Abs. 1 StGB) in die Liste der unverjährbaren Straftaten auf. Mit 15 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen lehnte sie einen Antrag ab, den Menschenhandel (Art. 182 StGB) ebenfalls in diese Liste aufzunehmen. Im Weitern befasste sich die Kommission eingehend mit der Frage, bis zu welchem Alter des Opfers Straftaten unverjährbar sein sollen. Die Mehrheit der Kommission (14 zu 9 Stimmen) ist der Auffassung, dass die vom Bundesrat vorgeschlagene Altersgrenze von 12 Jahren dem in der Verfassung verankerten Begriff „Kinder vor der Pubertät“ entspricht. Zwei Minderheiten beantragen, diese Altersgrenze auf 14 beziehungsweise auf 16 Jahre festzulegen.

Pädophilie. Berufsgeheimnis von Geistlichen

Die Kommission beantragt mit 13 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative 10.540 keine Folge zu geben. Diese verlangt, dass bei Angriffen auf die sexuelle Freiheit Unmündiger das Berufsgeheimnis von Geistlichen nicht mehr geltend gemacht werden kann. Damit sollen Kirchenvertreter aufgefordert werden, derartige Verbrechen und Delikte zu melden. Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit ist es problematisch, eine solche Regel nur auf einen Berufsstand und eine Straftatenkategorie zu beschränken. Ausserdem lasse sich das Initiativziel nicht erreichen, wenn nur das Beichtgeheimnis aufgehoben werde, ohne dabei anderweitige Kenntnisse von Straftaten einzubeziehen. Eine Minderheit der Kommission will der Initiative Folge geben, weil ihrer Meinung nach etwas getan werden muss, um dieses Schweigesystem zu brechen.

Verdeckte Ermittlungen

Auf der Grundlage einer parlamentarischen Initiative (08.458) hatte die Kommission einen Vorentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung (StPO) ausgearbeitet und ihn im Frühjahr 2011 in die Vernehmlassung geschickt. Sie hat nun Kenntnis genommen von deren Ergebnissen und einstimmig einen Entwurf verabschiedet. Die Kommission schlägt vor, in der StPO den Begriff der verdeckten Ermittlung zu umschreiben. Die Definition soll enger als jene der bundesgerichtlichen Rechtsprechung sein. Verdeckte Ermittlung soll nur dann vorliegen, wenn Angehörige der Polizei oder Personen, die vorübergehend für polizeiliche Aufgaben angestellt sind, unter Verwendung einer durch Urkunden abgesicherten falschen Identität (Legende) durch aktives, zielgerichtetes, täuschendes Verhalten zu Personen Kontakte knüpfen mit dem Ziel, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und in ein kriminelles Umfeld einzudringen, um besonders schwere Straftaten aufzuklären.

Gleichzeitig soll in der StPO für die weniger einschneidende Form verdeckter Ermittlungstätigkeit, die sogenannte verdeckte Fahndung, eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Diese soll gemäss Kommissionsmehrheit nur dann angeordnet werden können, wenn der Verdacht besteht, ein Verbrechen oder Vergehen sei begangen worden. Eine Minderheit beantragt, dass verdeckte Fahndung auch präventiv möglich sein soll. Ein entsprechender Antrag wurde von der Kommission mit 10 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.

Missbrauch des Konkursverfahrens

Die Kommission beantragt ohne Gegenstimme, dem Ständerat zu folgen und die Motion 11.3925 anzunehmen. Diese beauftragt den Bundesrat, die Gesetzgebung so zu ändern, dass das Konkursverfahren nicht mehr zur Umgehung von Verpflichtungen missbraucht werden kann.

Die Kommission hat am 2. und 3. Februar 2012 unter dem Vorsitz von Nationalrat Yves Nidegger (SVP, GE) in Bern getagt.

Bern, 3. Februar 2012 Parlamentsdienste