​Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) empfiehlt die Volksinitiative abzulehnen, die verlangt, dass die Krankenversicherung nicht mehr für die Kosten eines Schwangerschaftsabbruchs aufkommen soll.

​Die SGK-NR hat die Volksinitiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache – Entlastung der Krankenversicherung durch Streichung der Kosten des Schwangerschaftsabbruchs aus der obligatorischen Grundversicherung“ (12.052 n) beraten. Die Initiative hat zum Ziel, die Finanzierung der Abtreibung aus dem Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu streichen. Die Kommission folgt dem Vorschlag des Bundesrates und beantragt mit 18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltungen, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Die Mehrheit der Kommission war u.a. der Ansicht, dass die Initiative schädliche gesundheitliche und soziale Auswirkungen zur Folge hätte und keine wesentlichen Kosteneinsparungen erzielen würde.

Vorgaben zur Deklaration von Lebensmitteln präzisiert

Die Kommission hat die Detailberatung des Lebensmittelgesetzes (11.034 n) weitergeführt. Eingehend diskutierte sie, welche Angaben in welcher Form über Lebensmittel gemacht werden müssen (Art. 12). Grundsätzlich sollen die heute geltenden Regeln weitergeführt und Produktionsland, Sachbezeichnung sowie Zutaten deklariert werden. Ohne Gegenstimme beantragt die Kommission, dem Bundesrat klarere Vorgaben für allfällige Ausnahmen zu machen. So soll er nur bei stark verarbeiteten Lebensmitteln wie Eiscrème-Cornets oder Fertig-Pizza Ausnahmen von der Pflicht vorsehen dürfen, das Produktionsland anzugeben. Bei der Angabe der Zutaten soll der Bundesrat wie bisher die Möglichkeit haben Ausnahmen festzulegen, um den Handel mit der EU nicht zu behindern. Aus dem gleichen Grund soll er auch bei anderen Deklarationsvorschriften (Art. 13) die Entwicklung des EU-Rechts nachvollziehen können. Die Kommission nahm dabei zur Kenntnis, dass der Bundesrat vorderhand keine Änderungen plant.

Neu beantragt die Kommission mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, dass der Bundesrat die an Kinder gerichtete Werbung für Lebensmittel einschränken kann, wenn diese viel gesundheitlich problematische Nährstoffe wie gesättigte Fettsäuren, Zucker oder Salz enthalten (Art. 14). Die Kommission orientiert sich dabei an der Swiss Pledge Selbstverpflichtung von Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie.

Was die Kontrollen betrifft, beantragt die Kommission abweichend vom Bundesrat eine erleichterte Selbstkontrolle für Kleinstbetriebe (16 zu  6 Stimmen bei 2 Enthaltungen; Art. 26) und den Verzicht auf eine Lebensmittelkontrolle für Schweizer Jagdwild, das an Restaurants oder Metzgereien verkauft wird (15 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen; Art. 32). Zur Frage, ob und wie die Kunden über das Ergebnis der Lebensmittelkontrolle in Restaurants orientiert werden sollen (Art. 33), hat die Kommission von der Verwaltung für die nächste Sitzung weitere Informationen verlangt.

Weitere Geschäfte

Mit 16 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission ihrem Rat, der Kt. Iv. Aargau. Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Änderung (11.309) keine Folge zu geben, weil die neuen Bestimmungen des KVG (Art. 64a) zum Problem der nicht bezahlten Prämien erst seit dem 1. Januar 2012 in Kraft sind und mit ihnen noch keine Erfahrungen gesammelt werden konnten.  

Die Kommission stimmte mit 19 zu 4 Stimmen der Pa.Iv. Maury Pasquier. Kostenbeteiligung bei Mutterschaft. Gleichbehandlung (11.494 s) zu, welche erreichen will, dass Mütter nicht nur bei normalen Schwangerschaften von einer Kostenbeteiligung befreit werden, sondern auch bei Schwangerschaften, welche mit Komplikationen verbunden sind. Damit kann die SGK-SR beginnen, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten. Um ein mehrspuriges Verfahren zu vermeiden, wurde die Beratung der ähnlich lautenden Pa.Iv. Galladé. Kostenbeteiligung in der Schwangerschaft abschaffen (12.448 n) sistiert.

Nachdem sich die Subkommission „BVG“ eingehend mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative „BVG-Einkäufe von Selbständigerwerbenden nach Erwerbsaufgabe (Hutter Markus; 08.478 n) auseinandergesetzt hat, beschloss die Kommission einstimmig, die Abschreibung der Initiative zu beantragen. Es hat sich gezeigt, dass diese innerhalb des Systems der zweiten Säule nicht umsetzbar ist und dass ihre steuerrechtlichen Forderungen mit der Unternehmenssteuerreform II bereits erfüllt sind. Mit 17 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen beschloss die Kommission hingegen ein Kommissionspostulat, das einen Bericht zur Situation der beruflichen Vorsorge für die Selbständigerwerbenden, insbesondere für diejenigen ohne Personal, verlangt.

Die Kommission begann die materiellen Beratungen zur Volksinitiative „Ja zur Hausarztmedizin“ (11.062 s) und wird diese am 10/11. Januar 2013 fortsetzen.

Die Kommission tagte am 31. Oktober / 1. und 2. November 2012 in Bern unter dem Vorsitz von Stéphane Rossini (SP, VS) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

 

Bern, 2. November 2012   Parlamentsdienste