Die Befürworter und die Gegner der Einführung eines elektronischen Abstimmungssystems im Ständerat stehen sich in der zuständigen Kommission des Ständerates mit Stimmengleichheit gegenüber. Die Kommission beantragt dem Rat mit Stichentscheid ihres Präsidenten, diesen Vorschlag abzulehnen.

Mit 6 zu 6 Stimmen bei einer Enthaltung und mit Stichentscheid des Präsidenten beantragt die Kommission ihrem Rat, einer parlamentarischen Initiative von Ständerat This Jenny (GL) für die Einführung eines elektronischen Abstimmungssystems im Ständerat keine Folge zu geben(11.490 Pa.Iv. Jenny. Transparentes Abstimmungsverhalten). Die Kommission hält fest, dass die von der Verfassung geforderte Öffentlichkeit der Ratsverhandlungen auch im Ständerat gewährleistet ist. Ein elektronisches Abstimmungsverfahren würde aber dazu führen, dass diese Öffentlichkeit tendenziell auf das durch zahlreiche „Ratings“ erfasste Abstimmungsverhalten der Ratsmitglieder reduziert wird. Die Qualität des Ständerates liegt aber gerade in seiner spezifischen Art der Meinungsbildung und Entscheidfindung: Die Ratsmitglieder gehen aufeinander ein und versuchen, kompromissfähige Lösungen zu erarbeiten. Die Einführung eines elektronischen Abstimmungssystems würde den individuellen Handlungsspielraum der Ratsmitglieder beschränken, sie vermehrt parteipolitischen und anderen Pressionen aussetzen, ihre Bereitschaft zu Konzessionen vermindern und nicht zuletzt auch die Vertretung der Interessen der Kantone gegenüber der Vertretung parteipolitischer Interessen in den Hintergrund rücken.
Grössere Transparenz ist für die Befürworter der Einführung eines elektronischen Abstimmungssystems ein elementares Gebot der Demokratie: Die Bürgerinnen und Bürger hätten Anspruch darauf, sich über das Abstimmungsverhalten ihrer Vertreterinnen und Vertreter im Parlament auf einfache Art und Weise und vollständig informieren zu können. Die spezifische Kultur des Ständerates würde durch das elektronische Abstimmungsverfahren nicht in Frage gestellt. Hingegen sprächen die Praktikabilität und die Zuverlässigkeit der korrekten Feststellung der Abstimmungsresultate für dieses Verfahren.
Nach wie vor keine Chance für das Verordnungsveto
Erst am 28. Februar 2011 hatte sich der Ständerat einstimmig gegen die Einführung eines Vetos gegen Verordnungen des Bundesrates ausgesprochen. Nun hatte die SPK wieder - bereits zum dritten Mal seit 2008 - eine parlamentarische Initiative für die Einführung eines Verordnungsvetos auf dem Tisch, welcher die SPK des Nationalrates ebenso einstimmig zugestimmt hatte (11.480 n Pa. Iv. Fraktion V. Mitsprache des Parlamentes bei Verordnungen des Bundesrates, vgl. Medienmitteilung der SPK-N vom 24. Februar 2012). Die Ständeratskommission spricht sich mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen nach wie vor deutlich dagegen aus, der Bundesversammlung die Möglichkeit eines Vetos gegen Bundesratsverordnungen zuzusprechen. Sie macht dagegen grundsätzliche Gründe betreffend die Respektierung der Gewaltenteilung wie auch Gründe der Praktikabilität geltend.
Aktuellere Adressdaten in amtlichen Einwohnerregistern
Die Kommission will die Qualität der Adressdaten in den amtlichen Einwohnerregistern verbessern. Ohne Gegenstimme gab sie einer parlamentarischen Initiative von Ständerat Hannes Germann (SH) Folge, die verlangt, dass zwischen der Post und den für die Führung der Einwohnerregister zuständigen Amtsstellen künftig ein regelmässiger Austausch der Adressdaten stattfindet (11.488 s Pa.Iv. Germann. Anpassung des Registerharmonisierungsgesetzes). Durch eine fleissigere Aktualisierung der betreffenden Daten sollen sowohl die Post als auch die Behörden im Hinblick auf ihre Leistungserbringung profitieren können, ohne dass dabei die einschlägigen Datenschutzbestimmungen in Frage gestellt werden.
Die Kommission tagte am 2. und 3 April 2012 unter dem Vorsitz von Ständerat Robert Cramer (GE). Über die Resultate der Behandlung weiterer Geschäfte wird in einer zweiten Medienmitteilung informiert.
 
Bern, 2. April 2012 Parlamentsdienste